Sie haben eine Online-Bewertung abgegeben und nun eine Abmahnung erhalten? Sie wissen nicht, welchen Bewertungen Sie trauen können und welchen nicht?
Wenn Sie ein Produkt oder ein Unternehmen bewerten, müssen Sie darauf achten, dass Sie die bewertete Person bzw. das bewertete Unternehmen nicht beleidigen und keine wahrheitswidrigen rufschädigenden Tatsachen behaupten. Ansonsten kann die Abgabe der Bewertung unangenehme Rechtsfolgen haben.
Sie müssen eine negative Bewertung auf Verlangen des bewerteten Unternehmens dann löschen, wenn die Bewertung beleidigende Äußerungen oder unwahre rufschädigende Tatsachenbehauptungen enthält. Bei der Frage, ob eine beleidigende Äußerung vorliegt, sind die tatsächlichen Vorkommnisse und das Recht auf freie Meinungsäußerung zu berücksichtigen.
Viele positive Bewertungen innerhalb eines kurzen Zeitraums, eine sehr blumige Sprache oder keine Bewertungen von verifizierten Käufern können Hinweise darauf sein, dass es sich um Fake-Bewertungen handelt.
Wenn Sie eine Aufforderung erhalten, eine bestimmte Bewertung zu löschen, sollten Sie Ihre Bewertung noch einmal überprüfen. Wenn die abgegebene Bewertung bei nüchterner Betrachtung rechtswidrig ist, sollten Sie die Bewertung löschen und gegebenenfalls eine Unterlassungserklärung abgeben.
Bewertungsplattformen werden immer zentraler und betreffen nicht mehr nur Unternehmen, sondern auch Einzelpersonen. Dadurch wird die Frage, ob sich jede Person oder jedes Unternehmen bewerten lassen muss, zunehmend wichtiger. Um diese Frage zu beantworten, müssen das Persönlichkeitsrecht der bewerteten Person oder des Unternehmens gegen das Interesse der Allgemeinheit an Information abgewogen werden.
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Sie geben zunächst eine Beschwerde auf unserer Website ein. Wenn wir für Ihre Beschwerde zuständig sind, leiten wir Ihre Beschwerde mitsamt aller Unterlagen an das Unternehmen (den Beschwerdegegner) weiter und führen ein für beide Seiten kostenloses Streitbeilegungsverfahren durch. Wenn wir für Ihre Beschwerde nicht zuständig sind, informieren wir Sie darüber, wie Sie weiter vorgehen können.
Nicht jede Beschwerde führt zu einem Schlichtungsverfahren. Manchmal lehnt das Unternehmen die Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren ab oder ist nicht erreichbar. In diesem Fall erhalten Sie von uns jedenfalls eine Antwort und einen Rat, wie Sie weiter vorgehen können (Fixe Schritte).
Sie geben über unsere Website eine Beschwerde ein. Achten Sie darauf, dass Sie uns dabei alle relevanten Unterlagen zur Verfügung stellen. Wir kontaktieren Sie, wenn wir noch weitere Informationen von Ihnen benötigen.
Wenn wir für Ihre Beschwerde zuständig sind, leiten wir ein Schlichtungsverfahren ein (Optionale Schritte). Wenn wir für Ihre Beschwerde nicht zuständig sind oder nicht alle Voraussetzungen für die Einleitung eines Schlichtungsverfahren vorliegen, teilen wir Ihnen mit, an welche anderen Stellen Sie sich wenden können und wie Sie weiter vorgehen können.
Wenn wir ein Schlichtungsverfahren einleiten, kommt es zu weiteren Schritten (Optionale Schritte). Wir versuchen dabei eine Einigung zwischen Ihnen und dem Unternehmen zu vermitteln und können dazu auch Lösungsvorschläge machen.
Wir fordern das Unternehmen auf, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Dafür leiten wir Ihre Beschwerde und Ihre Unterlagen an das Unternehmen weiter und ersuchen das Unternehmen dazu Stellung zu nehmen.
Das Unternehmen prüft den Fall und nimmt Stellung zu Ihrer Beschwerde. Sieht das Unternehmen Ihre Beschwerde als begründet an, wird es eine Lösung anbieten (z. B. die Ware austauschen oder den Kaufpreis zurückerstatten). Sieht das Unternehmen Ihre Beschwerde als unberechtigt an, wird es seinen Standpunkt darlegen und eventuell eine Lösung anbieten.
Wir leiten Ihnen die Stellungnahme und eventuell den Lösungsvorschlag des Unternehmens weiter und bitten Sie dazu Stellung zu nehmen. Wir versuchen das Problem zu identifizieren, rechtlich einzuordnen und eine Einigung zwischen den Parteien zu vermitteln. Dafür sind eventuell noch weitere Stellungnahmen beider Parteien notwendig.
Im Idealfall einigen sich die Parteien auf eine Lösung des Problems. Kommt es zu keiner Einigung, machen wir eventuell einen Vorschlag zur Lösung des Problems (Lösungsvorschlag). Ein solcher Lösungsvorschlag ist mit einem Urteil in einem Gerichtsverfahren vergleichbar.
Konsumenteninformation der Internet Ombudsstelle zu rechtlichen Fragen rund um Online-Bewertungen und Bewertungsplattformen