Sie müssen für Ihren Widerruf keine besondere Form einhalten und müssen für den Rücktritt auch keine Gründe angeben. Wir empfehlen Ihnen, den Widerruf schriftlich zu erklären. Es ist aber keine Unterschrift notwendig.
Sie können Ihren Rücktritt auf unterschiedliche Art und Weise (z.B. per E-Mail, Brief, Telefon, Websiteformular usw.) erklären. Sie können dafür das Widerrufsformular verwenden, das Ihnen das Unternehmen bei Ihrer Bestellung bzw. Buchung zur Verfügung stellen sollte. Sie können den Widerruf aber genauso in Ihren eigenen Worten (z. B. "Ich widerrufe hiermit den gegenständlichen Kaufvertrag und ersuche um Zusendung eines Retourenlabels." oder "Ich widerrufe die Buchung zu Buchungsnummer 12345.") erklären.
Es muss für das Unternehmen aber eindeutig erkennbar sein, dass Sie den Vertrag widerrufen bzw. vom Vertrag zurücktreten (und nicht etwa kündigen) wollen. Natürlich muss das Unternehmen auch erkennen können, welchen Vertrag Sie widerrufen wollen (z.B. wenn Sie mehrere Verträge abgeschlossen haben). Oft können Sie einfach auf die Bestellbestätigung antworten, um den Kaufvetrag zu widerrufen.
Am sichersten ist es, den Rücktritt schriftlich (per E-Mail oder per Brief mit Empfangsbestätigung) zu erklären. Damit können Sie später beweisen, dass und zu welchem Zeitpunkt Sie Ihren Widerruf erklärt haben. Das Unternehmen kann Ihnen auch anbieten, Ihre Rücktrittserklärung auf der Website des Unternehmens elektronisch auszufüllen und abzuschicken. In diesem Fall muss Ihnen aber das Unternehmen aber unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang der Rücktrittserklärung schicken (§ 13 Abs 2 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz).
Es reicht nicht aus, ein Paket einfach kommentarlos zurückzuschicken, die Annahme zu verweigern oder ein hinterlegtes Paket nicht abzuholen. Es ist daraus nämlich für das Unternehmen nicht klar erkennbar, dass Sie vom Vertrag zurücktreten wollen (z. B. es könnte auch sein, dass das Paket nicht zugestellt werden konnte). Wenn Sie allerdings bei der Rücksendung einen Rücksendeschein ausfüllen oder klar sichtbar auf das Paket „Rücktritt“ oder „Widerruf“ schreiben, wäre dies als Widerrufserklärung ausreichend. In diesem Fall würde der Vertrag mit Zugang des Pakets mit Ihrer Widerrufserklärung beim Unternehmen aufgelöst.
Wenn ein Widerruf bei einer Warenbestellung irrtümlich als "Kündigung" bezeichnet wird, kann diese Erklärung unter Umständen dennoch als Widerruf gewertet werden (vgl. AG Bad Segeberg, Urteil vom 13.04.2015, Az.: 17 C 230/14). Bei auf längere Zeit abgeschlossenen Verträgen (z.B. digitale Mitgliedschaften, Abos usw.) sollten Sie aber jedenfalls darauf achten, Ihre Erklärung ausdrücklich als „Widerruf“ oder „Rücktritt“ zu bezeichnen. Eine Erklärung mit den Worten „Ich kündige den Vertrag“ wäre wohl eher nicht als Widerruf zu verstehen, weil eine Kündigung rechtlich etwas anderes als ein Rücktritt bzw. Widerruf ist. Mit einer Kündigung beenden Sie nämlich einen länger laufenden Vertrag in der Zukunft, während Sie mit einem Widerruf einen Vertrag rückwirkend auflösen.
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Letzte Änderung: 03.09.2024