Die europäischen Verbraucherschutzregeln gelten nicht nur für Unternehmen mit Sitz innerhalb der Europäischen Union. Auch Unternehmen, die ihren Sitz zwar außerhalb der Europäischen Union haben, aber Ihren Onlineshop grenzüberschreitend an Verbraucher:innen innerhalb der Europäischen Union anbieten, müssen sich an das zwingende europäischen Verbraucherschutzrecht halten. Die Regelungen des Art 6 Abs 1 lit b Rom I - Verordnung über das anwendbare Recht sind nämlich schon dann anzuwenden, wenn ein Vertrag eine Verbindung zum Recht verschiedener Staaten (nicht notwendigerweise EU-Mitgliedstaaten) aufweist. Sie können daher auch einen Vertrag mit einem Online-Shop mit Sitz außerhalb der EU widerrufen, wenn er auch europäische Konusment:innen bedient.
Ob ein Onlineshop seine Waren nur im eigenen Land vertreibt oder seine Waren auch auf den europäischen verkaufen will, muss im Einzelfall geklärt werden. Eine Ausrichtung auf den österreichischen Markt wird etwa durch folgende Indizien belegt:
Das gesetzliche Rücktrittsrecht gilt auch dann, wenn der ausländische Onlineshop in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen darauf hinweist, dass ausländisches Recht zur Anwendung gelangt. Denn eine solche Rechtswahl darf nicht dazu führen, dass Ihnen der Schutz des österreichischen Konsumentenschutzrechts und des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes entzogen wird („Günstigkeitsvergleich“).
Aber Achtung: Auch wenn Ihnen das gesetzliches Widerrufsrecht beim Online-Kauf in einem ausländischen Onlineshop in der Theorie zusteht, ist die Auübung oft mit Problemen verbunden. Denn viele ausländische Onlineshops sind nur schwer erreichbar oder geben keine Rücksendeadresse in Österreich an.
Wenn Ihnen die Ausübung Ihres Rücktrittsrechts (= Widerrufsrechts) erschwert wird, versuchen Sie Ihr Geld über den Zahlungsdienstleister (zum Beispiel bei PayPal oder bei Ihrem Kreditkartenanbieter) zurückzuholen. Haben Sie noch nicht bezahlt, können Sie sich darauf berufen, dass der Vertrag durch Ihre Rücktrittserklärung aufgelöst wurde und daher keine Zahlungsverpflichtung mehr besteht.
Weitere Fragen und Antworten?
Sie suchen weitere Fragen und Antworten (FAQs) zum Thema "Gesetzliches Rücktrittsrecht"? Sie haben eine andere Frage?
Letzte Änderung: 12.06.2025