Der Rücktritt (= Widerruf) ist etwas anderes als die Kündigung. Wenn Sie Ihren Rücktritt erklären, wird Ihr Vertrag mit dem Unternehmen rückwirkend aufgelöst. Mit einer Kündigung geben Sie nur bekannt, dass Sie einen laufenden Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt beenden möchten.
Der Rücktritt (= Widerruf) bietet Ihnen die Möglichkeit, dass Sie einen einmal abgeschlossenen Vertrag rückwirkend auflösen. Nach einem Rücktritt ist es also so, als hätten Sie den ursprünglichen Vertrag niemals abgeschlossen.
Bei einer Kündigung beenden Sie einen laufenden Vertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt. Der Vertrag bleibt aber bis zu diesem Zeitpunkt bestehen und Sie müssen für den konsumierten Zeitraum bezahlen. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann vorgesehen sein, dass Sie einen Vertrag nur unter Einhaltung einer bestimmten Kündigungsfrist (zum Beispiel „4 Wochen“) oder zu einem bestimmten Zeitpunkt (zum Beispiel „zum Monatsletzten“) kündigen können.
Wenn Sie einen Vertrag widerrufen bzw. von einem Vertrag zurücktreten wollen, sollten Sie das ausdrücklich so erklären (und nicht „kündigen“). Ansonsten könnte Ihr Schreiben als eine „Kündigung“ missverstanden werden und Ihr Vertrag würde dann erst zu einem späteren Zeitpunkt enden.
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Letzte Änderung: 25.09.2024