Unserer Erfahrung nach besteht oft Unklarkeit über die Begriffe "Widerruf" und "Kündigung". Rechtlich verbergen sich hinter diesen Begriffen unterschiedliche Erklärungen, die unterschiedliche Folgen haben.
Der Rücktritt (= Widerruf) bietet Ihnen die Möglichkeit, dass Sie einen einmal abgeschlossenen Vertrag rückwirkend auflösen. Nach einem Rücktritt ist es also so, als hätten Sie den ursprünglichen Vertrag niemals abgeschlossen. Der Widerruf wirkt also zurück in die Vergangenheit.
Bei einer Kündigung beenden Sie einen laufenden Vertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft. Der Vertrag bleibt aber bis zu diesem Zeitpunkt bestehen und Sie müssen für den konsumierten Zeitraum bezahlen. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann vorgesehen sein, dass Sie einen Vertrag nur unter Einhaltung einer bestimmten Kündigungsfrist (zum Beispiel „4 Wochen“) oder zu einem bestimmten Zeitpunkt (zum Beispiel „zum Monatsletzten“) kündigen können.
Wenn Sie einen Vertrag widerrufen bzw. von einem Vertrag zurücktreten wollen, sollten Sie das ausdrücklich so erklären (und nicht „kündigen“). Ansonsten könnte Ihr Widerruf als eine „Kündigung“ missverstanden werden und Ihr Vertrag würde dann erst zu einem späteren Zeitpunkt enden.
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Letzte Änderung: 24.10.2025