Informationen gemäß AStG

Die Internet Ombudsstelle ist eine Stelle zur alternativen Streitbeilegung (AS-Stelle) gemäß dem österreichischen Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG). Nachfolgend werden Informationen über die Internet Ombudsstelle als AS-Stelle zur Verfügung gestellt.

Allgemeine Informationen

Internet Ombudsstelle als staatlich anerkannte Schlichtungsstelle

Die Internet Ombudsstelle ist eine staatlich anerkannte Stelle zur alternativen Streitbeilegung (AS-Stelle) gemäß dem österreichischen Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG). Sie wird in § 4 AStG noch unter ihrer alten Bezeichnung "Internet Ombudsmann" angeführt. Die Internet Ombudsstelle wurde vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz als AS-Stelle an die Europäische Kommission notifiziert. Sie gehört keinem Netzwerk von AS-Stellen an.

Schlichter:innen

Die folgenden Personen wurden als Schlichter:in benannt:

Zuständigkeit

Die Internet Ombudsstelle ist zuständig für Streitigkeiten über Verpflichtungen aus einem entgeltlichen Vertrag zwischen einem in Österreich oder in einem sonstigen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum wohnhaften Verbraucher im Sinne des § 1 österreichisches Konsumentenschutzgesetz und einem in Österreich niedergelassenen Unternehmer, wenn der Vertragsschluss im Fernabsatz (§ 3 Z 2 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) über das Internet (z.B. über eine Website oder per E-Mail) erfolgte.

Das Schlichtungsverfahren der Internet Ombudsstelle ist kostenlos. Es besteht kein Schwellenwert, unterhalb dessen die Behandlung der Beschwerde abgelehnt würde.

Rechtswirkungen des Schlichtungsverfahrens

Das Einbringen einer Beschwerde und die gehörige Fortsetzung des Schlichtungsverfahrens hemmen Anfang und Fortlauf der Verjährung sowie sonstiger Fristen zur Geltendmachung der vom Verfahren betroffenen Rechte und Ansprüche (§ 18 AStG). Den Verfahrensparteien ist es freigestellt, am Schlichtungsverfahren der Internet Ombudsstelle teilzunehmen oder nicht. Das Schlichtungsverfahren kann jederzeit von einer der beiden Parteien ohne Angabe von Gründen abgebrochen werden. Wenn eine der Parteien ihre Ansprüche gerichtlich geltend macht, gilt das Schlichtungsverfahren automatisch als beendet.

Die Internet Ombudsstelle versucht eine einvernehmliche Lösung zwischen den Verfahrensparteien zu vermitteln. Sofern die Verfahrensparteien sich im Rahmen des Schlichtungsverfahrens nicht einigen, kann die Internet Ombudsstelle einen unverbindlichen Lösungsvorschlag erstatten. Wenn sich die Parteien im Rahmen des Schlichtungsverfahrens auf eine Lösung einigen oder den Lösungsvorschlag der Internet Ombudsstelle annehmen, kommt ein verbindlicher außergerichtlicher Vergleich zustande.

Eine solche außgerichtliche Vergleichsvereinbarung ist für beide Seiten rechtsverbindlich, kann jedoch nicht unmittelbar gerichtlich vollstreckt werden. Sie ist wie ein neuer Vertrag zu werten, der eine Einigung beschreibt. Kommt eine der Streitparteien den übernommenen Verpflichtungen nicht nach, muss die gegnerische Partei klagen, um den Vergleich gerichtlich durchsetzen zu können. Die Parteien können jedoch die Vollstreckbarkeit des außergerichtlichen Vergleichs durch einen Notariatsakt oder durch den Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs vor einem Bezirksgericht (Vergleich nach dem Alternative-Streitbeilegung-Gesetz gemäß § 433a Zivilprozessordnung) herbeiführen.

Weitere Schlichtungsstellen

Österrechische Schlichtungsstellen im Sinne des AStG

Die folgenden Stellen sind andere österreichische staatlich anerkannte Stellen zur alternativen Streitbeilegung gemäß dem Alternative-Streitbeleigung-Gesetz (AStG):

Liste der Europäischen AS-Stellen

Die Europäische Komssion führt eine Liste der europäischen Streitbeilegungsstellen. Die aufgeführten Streitbeilegungsstellen bieten alle außergerichtliche Verfahren an. Sie entsprechen den geltenden Standards für Objektivität, Effizienz und Zugänglichkeit. Jede Streitbeilegungsstelle folgt eigenen Regeln und Verfahren.

OS-Plattform

Die Europäische Kommission stellt die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, um den Online-Einkauf durch den Zugang zu Streitbeilegungsinstrumenten von guter Qualität sicherer und fairer zu gestalten. Die OS-Plattform ist nicht mit einem bestimmten Unternehmen verbunden. Die Nutzung der OS-Plattform ist in allen EU-Sprachen, in Isländisch und Norwegisch möglich.

Ergänzende Informationen zum Jahresbericht 2023

Systematische oder signifikante Problemstellungen (§ 9 Z 2 AStG)

Ergänzend zum Jahresbericht 2023 können die folgenden systematischen oder signifikanten Problemstellungen angeführt werden, die im Tätigkeitsbereich der Internet Ombudsstelle als AS-Stelle im Sinne des Alternative-Streitbelegung-Gesetzes (AStG) häufig auftreten und zu Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern führen:

Die Angaben oben betreffen nur die im Rahmen des AStG-Verfahren behandelten Schlichtungsfälle (d. h. Beschwerden von Verbraucher:innen mit Wohnsitz in einem EWR-Mitgliedsstaat über ein Unternehmen mit Sitz in Österreich). Der weit größere Teil der Beschwerden richtet sich gegen Unternehmen mit Sitz im Ausland und wird im sogenannten Standard-Verfahren behandelt.

Einschätzung der Effektivität des Schlichtungsverfahrens (§ 9 Z 9 AStG)

Ergänzend zum Jahresbericht 2023 wird folgende Einschätzung zur Effektivität des Schlichtungsverfahrens gegeben. Das Schlichtungsverfahren der Internet Ombudsstelle kann als effektiv und effizient bezeichnet werden. In einem weit überwiegenden Teil der Fälle kann eine Einigung erzielt werden. Es ist jedoch eine weitere Steigerung der Bekanntheit des Internet Ombudsstelle als AS-Stelle anzustreben. Dies könnte etwa durch verstärkte Bewerbung der Internet Ombudsstelle oder durch eine Ausweitung der Pflicht von Unternehmen zur Information über die zuständigen Schlichtungsstellen sichergestellt werden.

Die Angaben oben betreffen wie gesagt nur die im Rahmen des AStG-Verfahren behandelten Schlichtungsfälle. Der weit größere Teil der Beschwerden richtet sich gegen Unternehmen mit Sitz im Ausland und wird im sogenannten Standard-Verfahren behandelt. Dies erklärt sich einerseits dadurch, dass Personen mit Wohnsitz in Österreich online viel bei Online-Händlern mit Sitz im Ausland einkaufen, andererseits durch die vergleichsweise hohe Seriosität österreichischer Online-Shops. Nicht zuletzt scheinen viele österreichische Konsument:innen zu bevorzugen, sich direkt an einen österreichische Konsumentenschutzeinrichtung wenden, als eine Beschwerde über die OS-Plattform einzugeben.