Gültige Bestellung trotz Zahlungsabbruch?

Es kommt immer wieder vor, dass KonsumentInnen eine Bestellung oder Buchung aufgeben (z.B. durch Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen“ oder „Kostenpflichtig buchen“) und es im weiteren Verlauf des Bestellvorgangs zu technischen Problemen kommt. So kann beispielsweise im nächsten Schritt eine Website nicht geladen werden oder die Zahlung funktioniert nicht. Es stellt sich dann die Frage, ob ein gültiger Vertrag zustande gekommen ist.

Wenn ein Bestellvorgang - aus welchen Gründen auch immer - abbricht und keine Bestell- oder Buchungsbestätigung im Posteingang landet, gehen die meisten Leute davon aus, dass auch die damit verbundene Bestellung hinfällig sei bzw. automatisch storniert werde. Das hängt allerdings vom Einzelfall ab.

Vertragsabschluss

Wie im sonstigen Leben kommt ein Vertrag nämlich auch im Internet durch Angebot und Annahme zustande. Ihre Bestellung bzw. Buchung ist ein Angebot an das Unternehmen, an das Sie für eine bestimmte Zeit gebunden sind. Der Vertrag kommt erst dadurch zustande, dass das Unternehmen die Bestellung bzw. Buchung in irgendeiner Weise annimmt und den Vertragsabschluss dadurch bestätigt. In diesem Zusammenhang sind zwei wichtige Dinge zu beachten:

  • Eine Bestellung bzw. Buchung ist nur dann rechtswirksam und löst auch nur dann eine Zahlungsverpflichtung aus, wenn der Bestell- oder Buchungs-Button mit den Worten „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer ähnlichen Formulierung gekennzeichnet ist. Ansonsten sind Sie (solange Sie die Wirksamkeit Ihrer Bestellung nicht noch auf andere Art und Weise bekräftigen) an die Bestellung nicht gebunden. Sie können in diesem Fall darauf verweisen, dass der Vertrag nicht zustande gekommen ist und Sie zu keiner Zahlung verpflichtet sind (§ 8 Abs 2 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz).
  • Ob mit einer Bestellbestätigung Ihr Angebot (nämlich Ihre Bestellung) auch angenommen wird und der Vertrag zustande kommt, lässt sich leider nicht generell beantworten. Es hängt davon ab, wie die Bestellbestätigung aus Sicht einer/s verständigen Konsument:in im Einzelfall verstanden werden musste. Eine Bestellbestätigung mit dem Wortlaut „Wir haben Ihre Bestellung erhalten und werden diese unverzüglich bearbeiten. Die Annahme Ihrer Bestellung erfolgt erst mit Versendung der Ware.“ ist noch keine Annahme der Bestellung; es kommt damit noch kein Vertrag zustande. Eine Bestellbestätigung mit dem Wortlaut „Wir nehmen Ihre Bestellung dankend an und werden Ihren Auftrag unverzüglich ausführen.“ wird hingegen wohl als Annahme des Angebots verstanden werden müssen, wodurch ein Vertrag zustande kommt.

Abbruch der Bestellung bzw. Buchung

Eine Bestell- bzw. Buchungsvorgang kann aus unterschiedlichen Gründen abbrechen. Manchmal bricht der Vorgang während des Zahlungsvorgangs ab, z.B. wenn Sie die Kreditkartenzahlung erst mittels „starker Kundenauthentifizierung“ (3D Secure-Verfahren, Identity Check o.Ä.) freigeben müssen oder auf die Seite eines Zahlungsdienstleisters (z.B. PayPal, Sofortüberweisung usw.) weitergeleitet werden und Ihnen dann das Passwort nicht einfällt. Es kommt aber auch vor, dass eine bestimmte Seite einfach nicht geladen wird. Viele KonsumentInnen stellen sich dann zurecht die Frage, ob die Bestellung bzw. Buchung registriert wurde oder Sie die Bestellung bzw. Buchung neuerlich durchführen sollen.

Dies hängt vom konkreten Online-Shop ab. Bei manchen Online-Shops wird die Bestellung erst nach einem erfolgreichen Zahlungsvorgang angelegt, d.h. wenn der Zahlungsvorgang nicht erfolgreich durchgeführt werden kann, wird Ihre Bestellung gar nicht angenommen und Sie erhalten gar keine Bestellbestätigung. Das System des Online-Shops behandelt Ihre Bestellung so, als wäre nie eine Bestellung eingegangen, und Sie müssen eventuell eine neue Bestellung aufgeben. Bei anderen Online-Shops hingegen wird die Bestellung noch vor dem Zahlungsvorgang angelegt. Im System des Online-Shops scheint daher eine Bestellung auf, auch wenn Ihre Zahlung in weiterer Folge nicht erfolgreich durchgeführt wird. Es wird dieser Bestellung dann ausgewiesen, dass der Zahlungsstatus offen oder fehlgeschlagen sei.

Zur Sicherheit nachfragen

Wenn eine Bestellung beim Unternehmen einlangt und vom Unternehmen auch angenommen wird, kommt ein gültiger Vertrag samt Zahlungsverpflichtung zustande. Wenn Ihre Bestell- oder Buchungsvorgang also abbricht, sollten Sie beim Unternehmen nachfragen, ob die Bestellung bzw. Buchung beim Unternehmen eingegangen ist. Sie sollten diese Sache klären, bevor Sie dieselbe Ware/Leistung noch einmal bestellen/buchen oder eine Bestellung/Buchung bei einem anderen Online-Shop aufgeben. Es kann nämlich sein, dass der das Unternehmen Ihre Bestellung bzw. Buchung trotz technischen Abbruchs oder fehlgeschlagener Zahlung annimmt und der Vertrag dadurch wirksam zustande kommt. Wenn ein Vertrag wirksam zustande gekommen ist, besteht grundsätzlich auch eine wirksame Zahlungsverpflichtung.

Expertentipp:
Haben Sie einen Vertrag online abgeschlossen, können Sie meist noch davon zurücktreten.

Wenn Sie eine zweite Bestellung bzw. Buchung in dem Glauben aufgegeben haben, dass die erste Bestellung bzw. Buchung nicht erfolgreich war und hat das Unternehmen beide Bestellungen bzw. Buchungen angenommen, können Sie - wenn der Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen ist - den zweiten Vertrag möglicherweise wegen Irrtums anfechten und für ungültig erklären lassen. Wenn Ihnen das Unternehmen entgegen § 10 Abs 2 E-Commerce-Gesetz (ECG) nicht unverzüglich nach der ersten Bestellung/Buchung keine Bestell- bzw. Buchungsbestätigung geschickt hat, haben Sie eventuell einen Schadenersatzanspruch in Höhe der Kosten der zweiten Bestellung bzw. Buchung gegen das Unternehmen, weil das Unternehmen gegen seine Pflicht gemäß § 10 Abs 2 E-Commerce-Gesetz (ECG) verstoßen hat und Ihnen dadurch ein Schaden erwachsen ist.

Inkassoschreiben erhalten - Was tun?

Vielleicht haben Sie das schon erlebt: Nach einer Online-Bestellung oder der Registrierung für einen digitalen Dienst flattert ein paar Wochen später ein b...

Billigware aus China erhalten – Was tun?

Sie bestellen auf einer europäisch wirkenden Website Modeprodukte zu äußerst günstigen Preisen und erhalten Billigware aus China. Was können Sie tun?

Irrtümlich zum falschen Preis angeboten – Muss der Onlineshop liefern?

Wenn der Onlineshop einen Preisirrtum bzw. Preisfehler begangen hat und Sie ein Produkt zu einem irrtümlich angezeigten unfassbar günstigen Preis bestellt ...

Neue Regeln zur Gewährleistung seit 1.1.2022

Seit dem 1.1.2022 gilt ein neues Gewährleistungsrecht in Österreich. Die Internet Ombudsstelle informiert über die wesentlichsten Neuerungen.