Das gesetzliche Rücktrittsrecht wird oft auch Widerrufsrecht genannt. Es ist Ihr Recht, aus einem online abgeschlossenen Vertrag mit einem Unternehmen innerhalb von 14 Tagen wieder auszusteigen.
Im Gegensatz zum Kauf bzw. Vertragsabschluss im Geschäft (stationären Handel) haben Sie bei online abgeschlossenen Verträgen ein gesetzliches Rücktrittsrecht bzw. Widerrufsrecht (§ 11 Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz). Sie können damit einen wirksam abgeschlossenen Vertrag rückwirkend wieder auflösen. Dieses Widerrufsrecht gilt jedoch nur für Verträge zwischen Konsument:innen und Unternehmen, und nicht für Verträge zwischen Privatpersonen. Das Gesetz will Ihnen als Konsument:in damit die Möglichkeit geben, einen übereilten oder uninformierten Vertragsabschluss mit einem Unternehmen rückgängig zu machen.
Das gesetzliche Rücktrittsrecht bzw. Widerrufsrecht gilt nicht nur für Online-Bestellungen von Waren, sondern grundsätzlich auch für die Online-Buchung von Dienstleistungen, die Registrierung für kostenpflichtige Mitgliedschaften oder den Kauf digitaler Inhalte. Voraussetzung ist jeweils, dass der Vertrag online abgeschlossen wurde. In bestimmten Fällen kann das Rücktrittsrecht bzw. Widerrufsrecht jedoch ausgeschlossen sein. Außerdem kann Ihr Widerrufsrecht in bestimmten Fällen und unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich verloren gehen (z. B. bei vollständiger Erbringung der Dienstleistungen oder bei sofortiger Bereitstellung eines digitalen Inhalts). Sie können aber jedenfalls nicht im Vorhinein auf Ihr Widerrufsrecht verzichten. Beim gesetzlichen Rücktrittsrecht handelt es sich um zwingendes Recht, das sich nicht vertraglich ausschließen lässt.
Für einen Vertragswiderruf müssen Sie Ihrem Vertragspartner einfach formlos erklären (z. B. per E-Mail oder per Anruf), dass Sie den abgeschlossenen Vertrag widerrufen wollen. Sie müssen für Ihren Widerruf keine Gründe angeben und der Widerruf ist auch sonst an keine weiteren Voraussetzungen geknüpft. Für diese Widerrufserklärung besteht eine Frist von 14 Tagen, die sich aber unter Umstanden verlängern kann. Mit Ihrer Widerrufserklärung wird der Vertrag aufgelöst und beide Seiten müssen ihre Leistungen rückgängig machen (z. B. Rücksendung der Ware, Rückerstattung des Kaufpreises usw.). Sie müssen eine bestellte Ware innerhalb von zwei Wochen ab Ihrer Rücktrittserklärung losschicken. Es ist nicht notwendig, dass das Paket innerhalb von 14 Tagen wieder beim Onlineshop einlangt.
Das Widerrufsrecht besteht – auch bei einer automatischen Vertragsverlängerung – grundsätzlich nur beim erstmaligen Vertragsabschluss. Wenn Sie allerdings einen Vertrag mit einer kostenlosen Testphase abschließen und Sie bei Abschluss des Vertrags nicht klar und deutlich auf die (späteren) Kosten hingewiesen werden, haben Sie nach der kostenlosen Testphase ein neuerliches Widerrufsrecht (EuGH C-565/22, Sofatutor, Rn 48ff und 3 Ob 191/23v).
Auch wenn Ihnen eine (eingeschränkte) Version eines digitalen Dienstes kostenlos zur Verfügung gestellt wird und Sie sich anschließend für den kostenpflichtigen (vollständigen) Dienst entscheiden, handelt es sich um zwei aufeinanderfolgende separate Verträge, die Sie jeden für sich widerrufen können (Leitlinien zur Auslegung und Anwendung der Richtlinie 2011/83/EU, Pkt. 1.6.1., S. 12).
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Letzte Änderung: 26.08.2024