Hohe Rechnungen durch In-App-Käufe der Kinder?

Eltern wissen es aus eigener Erfahrung. Ein Smartphone oder Tablet kann sehr hilfreich sein, um sein Kind während eines wichtigen Termins oder langer Wartezeiten für eine Zeit lang zu beschäftigen. Denn Spiele-Apps können Kinder stundenlang in ihren Bann ziehen. Leicht klicken Kinder dabei allerdings auf einen Button, um ein Spiel fortsetzen zu können oder eine tolle zusätzliche Ausrüstung für ein Spiel zu kaufen. Wie reagieren Sie am besten, wenn Sie ein paar Wochen später überraschend hohe Abbuchungen auf Ihrer Kreditkartenabrechnung entdecken?

Viele Spiele-Apps (z. B. „Brawl Stars“ oder „Roblox“) sehen vor, dass während des Spiels sogenannte „In-App-Käufe“ vorgenommen werden können. Meist wird bei diesen kleinen Transaktionen eine virtuelle Währung (z. B. „Coins“, „Juwelen“, "Robux" o. Ä.) gekauft, mit der man darauf kleine Extras im Spiel (z. B. ein anderes Aussehen bzw. eine andere „Skin“, ein Ausrüstungsgegenstand, eine verlängerte Spielzeit usw.) erwerben kann. „In-App-Käufe“ sind meist in kostenlose Spiele-Apps integriert und ein wesentlicher Teil des Geschäftsmodells solcher Gratis-Spiele („Freemium“ oder „Free-to-play“ bzw. „f2p“).

Teure In-App-Käufe

Abhängig von den Einstellungen im App-Store, der auf dem Smartphone oder dem Tablet installiert ist, können solche In-App-Käufe sehr schnell – auch nur mit einem Klick – abgeschlossen werden. Über längere Zeit kann sich die Summe der bezahlten Beträge aus solchen In-App-Käufen auf Tausende Euros belaufen. Dies erfahren wir von Eltern, die sich mit unerwartet hohen Kreditkarten- oder Mobilfunkrechnungen an uns wenden.

Rein praktisch kommen solch hohe Beträge typischerweise auf zwei Wegen zustande. Entweder es sind im App-Store-Konto des Kindes Zahlungsinformationen der Eltern (z. B. Kreditkarte, PayPal-Konto, Kauf über Handyrechnung) hinterlegt und das Kind schließt ohne Wissen der Eltern unzählige In-App-Käufe ab, bis die Eltern irgendwann diese Transaktionen in der Kreditkartenabrechnung bemerken. Oder die Kinder nutzen das Smartphone und das Tablet der Eltern, auf denen ebenfalls Zahlungsinformationen hinterlegt sind, und tätigen auf diesem Gerät die In-App-Käufe, indem sie die Käufe selbst freigeben oder das Passwort der Eltern erraten.

Sind In-App-Käufe durch Kinder rechtlich wirksam?

Sofern kein Passwortschutz oder eine Elternfreigabe im Appstore-Konto eingerichtet ist, kann ein Kind sehr leicht einen In-App-Kauf vornehmen. Dies bedeutet aber nicht unbedingt, dass ein solcher In-App-Kauf des Kindes auch rechtlich wirksam ist und ein Rechtsgrund für die Bezahlung eines Kaufpreises besteht. Es handelt sich dabei um eine rechtlich recht komplexe Frage, die nur im Einzelfall gelöst werden kann (siehe „Sind in-App-Käufe durch Kinder rechtlich wirksam?“).

Wenn der In-App-Kauf vom Kind nun nicht wirksam abgeschlossen wurde, müssten die Leistungen rückgängig gemacht und bezahlte Beträge zurückerstattet werden. Tatsächlich hängt es aber vom App-Anbieter und vom App-Store-Betreiber ab, ob bereits bezahlte Beträge zurückerstattet werden. Denn eine gerichtliche Durchsetzung eines Rückerstattungsanspruchs ist praktisch nur mit großem Aufwand möglich.

Abbuchungen von der Kreditkarte entdeckt – Was tun?

Wenn Sie Abbuchungen auf Ihrer Kreditkartenabrechnung entdecken, die mit In-App-Käufen Ihres Kindes zu tun haben könnten (z. B. „GOOGLE*Name des App-Entwicklers“), können Sie auf unterschiedlichen Wegen eine Rückerstattung der abgebuchten Beträge zu erwirken versuchen:

  1. Nehmen Sie Kontakt zum App-Anbieter bzw. Spiele-Anbieter auf und erklären Sie, dass die Transaktionen von Ihrem geschäftsunfähigen Kind vorgenommen wurden. Sie sollten Informationen über den App-Anbieter im App-Store finden. Der Anbieter der Spiels „Brawl Stars“ und „Clash of Clans“ zum Beispiel ist die finnische Gesellschaft „Supercell“, die auf ihrer Website Informationen für Eltern anbietet: https://supercell.com/en/parents/
     
  2. Stellen Sie möglichst schnell einen Antrag auf Rückerstattung beim App-Store-Betreiber (d.h. Google oder Apple). Sie müssen diesen Antrag über jenes App-Store-Konto stellen, über welches die In-App-Käufe vorgenommen wurde (App-Store-Konto der Eltern oder App-Store-Konto des Kindes):
    GoogleInformationen zu Erstattungen bei Google Play
    Apple: Rückerstattung für Apps oder Inhalte anfordern
     
  3. Kontaktieren Sie Ihren Kreditkartenanbieter (d.h. das Unternehmen, das die Kreditkarte ausgestellt hat, wie z. B. Card Complete, PayLife oder Ihre Bank) und teilen Sie mit, dass Sie die vorgenommenen Abbuchungen nicht autorisiert haben. Sie sollten klar darlegen, dass Sie selbst diese Zahlungen nicht freigegeben haben und die Zahlungen auch nicht mittels starker Kundenauthentifizierung autorisiert wurden.
     
  4. Geben Sie eine Beschwerde bei der Internet Ombudsstelle ein und laden Sie dabei alle relevanten Unterlagen über die nicht autorisierten Transaktionen hoch.

Ungewöhnliche Rechnungsposten auf der Handyrechnung – Was tun?

Wenn Sie ungewöhnliche Rechnungsposten (aufgrund von In-App-Käufen) auf Ihrer Handy-Rechnung entdecken, wird in Ihrem App-Store-Konto vermutlich die Zahlungsmethode „Kauf über Handyrechnung“ aktiviert sein. In diesem Fall sollten Sie die einzelnen Rechnungsposten bei Ihrem Mobilfunkanbieter reklamieren und einen formellen Rechnungseinspruch erheben. Führen Sie in diesem Rechnungseinspruch sämtliche Rechnungsposten an, die auf die In-App-Käufe Ihres Kindes zurückzuführen sind und erklären Sie, dass diese Käufe von einer geschäftsunfähigen Person durchgeführt wurden.

Nach der Reklamation können Sie bei der Telekom-Schlichtungsstelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) ein Beschwerde einringen und einen Aufschub der Fälligkeit der Rechnung beantragen, um die strittige Rechnung nicht sofort bezahlen zu müssen. Nachdem Sie das Verfahrensformular der Telekom-Schlichtungsstelle ausfüllen, wird Ihnen meist der Aufschub der Fälligkeit bestätigt. Wenn die Antwort des Mobilfunkanbieters negativ ausfällt, können Sie ein Schlichtungsverfahren beantragen. Der Aufschub der Fälligkeit der Rechnung bleibt dann bis zum Ende des Schlichtungsverfahrens aufrecht.

Um in Zukunft zu verhindern, dass ungewollte Abbuchungen über Ihre Rufnummer vorgenommen werden, sollten Sie bei Ihrem Mobilfunkanbieter Zahlungen für Premium- bzw. Drittanbieterdienste sowie Mehrwert-SMS und -Nummer sperren lassen bzw. die Zahlungsmethode "Kauf über Handyrechnung" in Ihrem App-Store-Konto deaktivieren.

Tipps für In-App-Käufe des Kindes

Wenn Sie Ihrem Kind ein Smartphone oder Tablet zum Spielen überlassen, sollten zuvor folgende Maßnahmen ergreifen oder folgendermaßen sicherstellen, dass Ihr Kind nicht zuviel Geld ausgeben kann:

  1. Deaktivieren Sie auf dem Gerät in-App-Käufe oder legen Sie fest, dass Sie jeden einzelnen In-App-Kauf freigeben müssen:
    GooglePasswort oder Authentifizierung für Käufe festlegen
    Apple: In-App-Käufe im App Store verhindern
     
  2. Richten Sie eine Familiengruppe ein und stellen Sie sicher, dass Ihr Kind nur nach Ihrer entsprechenden Freigabe mittels Passworts oder Ähnlichem In-App-Käufe tätigen kann:
    Google: Kaufgenehmigungen bei Google Play
    Apple: Genehmigen, was Kinder mit einer Kaufanfrage kaufen
     
  3. Stellen Sie für In-App-Käufe Ihres Kindes nur Wertgutscheine zur Verfügung und richten Sie das App-Store-Konto Ihres Kindes so ein, dass Käufe nur über einen Wertgutschein getätigt werden können. So stellen Sie sicher, dass Ihr Kind nicht mehr Geld als den Wert des Gutscheins ausgeben kann.
    Google: Eine Google Play-Zahlungsmethode hinzufügen, entfernen oder bearbeiten
    Apple: Apple-ID-Zahlungsmethoden ändern, hinzufügen oder entfernen

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