Facebook und Instagram: So widersprechen Sie der Verwendung Ihrer Daten für KI-Training
Aktuell erhalten Nutzer:innen von Facebook und Instagram eine Mitteilung über die Aktualisierung der Datenschutzrichtlinien. Ab dem 26. Juni 2024 sollen Nutzerdaten für das Training und die Weiterentwicklung einer Künstlichen Intelligenz (KI) verwendet werden. Hier erfahren Sie, was Sie dagegen tun können, wenn Sie damit nicht einverstanden sind.
Nach der neuen Datenschutzrichtlinie von Meta – dem Konzern hinter Facebook und Instagram – sollen Ihre Beiträge, Fotos und deren Bildunterschriften sowie „Nachrichten, die Sie an eine KI senden“ (damit sind wohl beispielsweise „Prompts“ und Nachrichten an einen Chatbot gemeint) – nicht jedoch private Nachrichten zwischen Privatpersonen – ab dem 26. Juni 2024 also für das Training der KI-Technologie von Meta verwendet werden. Unter „künstlicher Intelligenz“ versteht Meta in diesem Kontext Computermodelle, mit denen Text oder Bilder erstellt werden können („generative KI“).
Verwendung von Daten für KI-Technologie
Bezüglich der für das KI-Training verwendeten Daten gibt Meta auf ihrer Website an, Daten aus verschiedenen Quellen zu verwenden. Es werden sowohl öffentlich zugängliche Informationen (z. B. Postings oder Blog-Beiträge) als auch lizenzierte Daten (d.h. urheberrechtlich geschützte Daten) verwendet. Zusätzlich werden Informationen verwendet, die Sie über die Produkte und Dienstleistungen von Meta (z. B. Facebook und Instagram) geteilt haben. Auch wenn Sie kein Nutzer der Produkte und Dienstleistungen von Meta sind und kein Konto bei Meta haben, können Ihre Daten laut Meta dennoch verarbeitet werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie auf einem Bild abgebildet sind, das von einem Nutzer der Produkte von Meta gepostet wurde, oder wenn ein Nutzer Informationen über Sie in einem Beitrag veröffentlicht.
Widerspruchsrecht nach DSGVO
Als rechtliche Grundlage für die Verwendung der Daten für die KI-Tools stützt sich Meta sich auf ein berechtigtes Interesse an der Verarbeitung dieser Daten gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit f Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Es ist überaus fraglich, ob dies wirklich eine taugliche Rechtsgrundlage für die Verwendung der Daten zur Entwicklung und Optimierung der KI-Tools bei Meta ist. Wenn sich ein Unternehmen für eine Datenverarbeitung auf „ein berechtigtes Interesse“ stützt, muss es den Betroffenen gemäß Art 21 DSGVO jedenfalls eine Möglichkeit zum Widerspruch anbieten, und darf die Daten – im Fall eines Widerspruchs – nur dann verwenden, wenn es zwingende schutzwürdige Gründe nachweisen kann. Dementsprechend gibt Meta Ihnen die Möglichkeit, der Verwendung Ihrer Daten zu widersprechen.
So können Sie der Verwendung Ihrer Daten widersprechen
Sie können über die unten verlinkten Formulare verwenden, um über Facebook und Instagram Widerspruch einzulegen. Sie müssen dabei angeben, wie sich die geplante Datenverwendung auf Sie auswirkt. Wir empfehlen Ihnen anzugeben, dass die geplante Verwendung Ihrer Daten Sie in Ihrer Privatsphäre verletzen könnte. Unserer Erfahrung nach wird Ihr Widerspruch auch bei einer sehr allgemeinen Begründung von Meta anerkannt.
Um die Formulare ausfüllen zu können, müssen Sie in Ihrem Nutzerkonto eingeloggt sein:
Facebook: www.facebook.com/help/contact/6359191084165019
Instagram: help.instagram.com/contact/767264225370182
In einigen Fällen kann es vorkommen, dass die Formulare auch nach dem Einloggen in das Benutzerkonto nicht angezeigt werden. In diesem Fall gibt es folgende Möglichkeiten:
Für Facebook:
- Facebook-Profilseite öffnen
- Klicken Sie auf das Profilbild oben rechts (PC) oder auf die drei Striche rechts (Smartphone).
- „Einstellungen und Privatsphäre" und dann „Einstellungen" auswählen
- Scrollen Sie nach unten und klicken Sie auf "Datenschutzrichtlinie“
- Klicken Sie in der erscheinenden Textbox auf den Link "Widerspruchsrecht"
Für Instagram:
- Instagram-Profilseite öffnen
- Klicken Sie auf die drei Striche rechts
- „Einstellungen“ auswählen
- Scrollen Sie nach unten und klicken Sie auf "Info“
- Hier auf "Datenschutzrichtlinie" klicken
- Klicken Sie in der erscheinenden Textbox auf den Link "Widerspruchsrecht"
Datenschutzverein noyb geht gegen Meta vor
Der von Max Schrems gegründete Datenschutzverein „noyb“ hatte in elf EU-Mitgliedstaaten bereits Beschwerden gegen diese Änderung der Meta Datenschutzrichtlinien eingebracht und die Behörden aufgefordert, ein Dringlichkeitsverfahren einzuleiten, um diese Änderung sofort zu stoppen. Der Datenschutzverein „noyb“ argumentierte, dass Meta eigentlich eine Einwilligung für die geplante Verwendung der Daten einholen müsste und Meta plant undifferenziert, sensible und nicht sensible Daten für das Training der KI-Technologie zu verwenden. Wenig später gab Meta bekannt, dass es sich gegenüber der irischen Datenschutzbehörde verpflichtet habe, keine EU/EWR-Nutzerdaten für undefinierte "Techniken der künstlichen Intelligenz" zu verarbeiten. Die irische Datenschutzbehörde begrüßte die Entscheidung von Meta, ihre Pläne zum Training ihres großen Sprachmodells mit öffentlichen Inhalten, die von Erwachsenen auf Facebook und Instagram in der EU/EWR geteilt werden, zu stoppen.