Unerwartete Kosten bei Kündigungsservice Xpendy

Im Internet stößt man mitunter auf sogenannte Kündigungsservices, die Ihnen bei der Beendigung von Mitgliedschaften und Abonnements helfen sollen. Meist beinhaltet ein Kündigungsservice zwei Sachen: Erstens den verlässlichen Versand einer Kündigungserklärung an eine gültige Adresse Ihres Vertragspartners und zweitens die Bereitstellung eines Nachweises über die ausgesprochene Kündigung. Der Kündigungsservice Xpendy weist auf anfallende Kosten bei Nutzung des Kündigungsservices nicht ausreichend hin.

Der Kündigungsservice https://xpendy.com/at/ wird von einer niederländischen Firma betrieben, die Ihre Website in vielen unterschiedlichen Länderversionen zur Verfügung stellt. Zur Nutzung des Kündigungsservices müssen Sie einfach nur den Vertragspartner auswählen, bei dem Sie Ihre Mitgliedschaft oder Ihr Abonnement (z. B. Fitinn, Kronenzeitung usw.) kündigen wollen, und darauf ihre persönlichen Daten angeben. Sie müssen dabei auch Ihren IBAN eingeben, was angesichts dessen, dass die Mitgliedschafts- bzw. Abogebühren üblicherweise von Ihrem Konto eingezogen werden, nicht ganz abwegig erscheint. Wenn Sie Ihre Daten eingeben, wird in Echtzeit automatisch ein Kündigungsschreiben in Ihrem Namen generiert, das Ihnen rechts auf der Website angezeigt wird.

Wenn Sie nach Eingabe Ihrer Daten die Kündigung abschicken wollen, klicken Sie auf den entsprechenden Button (z. B. „FITINN KÜNDIGEN“). Damit schließen Sie nach Ansicht von Xpendy einen kostenpflichtigen Vertrag über die Nutzung des Xpendy-Kündigungsservices ab. Sie stellen dies spätestens daran fest, dass Ihnen von Ihrem Konto € 29,95 abgebucht werden. Alternativ erhalten Sie ein E-Mail, wonach Sie ein Kündigungsschreiben bestellt hätten und daher einen Betrag von € 29,95 bezahlen müssen. Wenn Sie den abgebuchten Betrag zurückbuchen lassen oder nicht bezahlen, erhalten Sie in weiterer Folge eine letzte Mahnung mit einer Zahlungsaufforderung über € 69,95. Darin werden auch eine „Weiterleitung an den Gerichtsvollzieher“ und Mahnkosten von € 600 angedroht.

Kein ausreichender Hinweis auf Kosten

Sie müssen die Kosten für den Kündigungsservice nicht bezahlen, weil Sie bei der Eingabe Ihrer Daten und dem Abschließen der Kündigung nicht ausreichend auf die Kosten zur Nutzung des Kündigungsservices hingewiesen. Erstens findet sich nur in einem unauffälligen Fließtext unterhalb der Eingabefelder die Anmerkung „Wenn ich weiter gehe, stimme ich einer einmaligen Abschreibung von 29,95 für die Kündigung von … zu.“ Zweitens findet sich auch auf dem Button zum Abschluss der Kündigung kein Hinweis auf Kosten oder eine Zahlungsverpflichtung. Damit wird aber nicht der sogenannten Button-Lösung entsprochen, wonach Sie bei einem kostenpflichtigen Vertrag auf dem Bestell-Button auf eine Zahlungsverpflichtung hingewiesen werden müssen. Sie sind daher nicht an den Vertrag mit Xpendy gebunden und können sich Xpendy auf die Unwirksamkeit des Vertrags berufen.

Unterschiedliche Länderversionen

Interessant ist, dass sich die österreichische und die deutsche Länderversion der Website https://xpendy.com/ hinsichtlich des Hinweises auf Kosten unterscheiden. Wenn Sie von Österreich aus auf die Website https://xpendy.com/ kommen, wird Ihnen vermutlich die österreichische Version der Website angezeigt. Sie können die unterschiedlichen Versionen der Website durch einen Klick auf die entsprechende Landesflagge aufrufen. In der deutschen Version ist der Button zum Abschicken der Kündigung mit „… KÜNDIGEN – MIT ZAHLUNGSVERPFLICHTUNG“ beschriftet. In der österreichischen Version wird hingegen die „Button-Lösung“ nicht umgesetzt, d.h. es wird in der Beschriftung des Buttons auf der österreichischen Länderversion nicht auf eine Zahlungsverpflichtung hingewiesen. Wenn Sie die Kündigung also über die österreichische Länderversion abgegeben haben, sind Sie an den Vertrag mit Xpendy auch nicht gebunden und müssen auch die Kosten nicht bezahlen (§ 8 Abs 2 FAGG). In der niederländischen Version gibt es zwar eine Checkbox für die AGB von Xpendy, doch der Button ist auch nicht ordnungsgemäß beschriftet. Es liegt die Vermutung nahe, dass Xpendy auf Abmahnungen von Konsumentenschautzeinrichtungen die Länderversionen adaptiert hat.

Erstellung einer Xpendy-Mitgliedschaft

Beim Abschicken einer Kündigung wird von Xpendy automatisch auch ein Abonnement („Mein Xpendy“) mitverkauft, womit Sie den Xpendy-Service auch in Zukunft kostenlos nützen können sollen. „Mein Xpendy“ ist also eine Art Mitgliedschaft bzw. ein Login-Bereich, über die Sie Ihre Kündigungen verwalten können. „Mein Xpendy“ ist die ersten 7 Tage kostenlos und verlängert sich danach automatisch für 7 Tage um € 4,95 pro Monat. Das Problem ist, dass diese Mitgliedschaft für „Mein Xpendy“ automatisch ohne Ihren ausdrücklichen Wunsch erstellt wird und Sie auch nur in dem E-Mail mit der Anmeldebestätigung („Willkommen bei MyXpendy“) auf die monatlichen Kosten von € 4,95 hingewiesen werden. Da Sie weder auf die Erstellung von „Mein Xpendy“ noch auf die monatlichen Kosten von € 4,95 ausreichend hingewiesen werden, kommt kein gültiger Vertrag über das Produkt „Mein Xpendy“ zustanden und Sie müssen auch keine monatlichen Kosten von € 4,95 bezahlen.

Google-Anzeigen

Viele Konsument:innen kommen ausgehend von einer Suche auf „Google“ auf die Website von Xpendy, indem Sie den Namen des Vertragspartners und das Wort „kündigen“ in Google eingeben. Xpendy gibt auf Google nämlich auch Geld für Werbung aus, wodurch die Webseite von Xpendy manchmal als erstes Suchergebnis angezeigt wird. Einige Konsument:innen glauben dann, dass es sich dabei um ein Kündigungsservice des betroffenen Unternehmens handelt und erwarten daher keine Kosten. Möglicherweise rechnet Xpendy auch damit, dass weniger erfahrene Konsument:innen leicht auf das erste Suchergebnis klicken und die von Xpnedy versteckt angebenen Kosten übersehen.

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