Vorsicht bei Online-Bestellungen aus China?
Konsumentinnen und Konsumenten setzen bei Online-Bestellungen - bewusst oder unbewusst - immer öfter auf günstige Angebote aus China. Oft erkennen sie gar nicht, dass sie das Produkt bei einem chinesischen Onlineshop kaufen oder die Ware von China aus an sie verschickt wird. Grundsätzlich ist beim Kauf von chinesischen Onlineshops und von sogenannten „Dropshippern“ Vorsicht geboten. Es sind dabei einige Dinge zu beachten.
Der Online-Handel wird immer globaler. Und so streckt auch der chinesische Online-Handel seine Fühler immer mehr in Richtung Europa aus. Der Online-Verkauf von Waren von China nach Österreich nimmt dabei unterschiedliche Formen an:
- Amazon Marketplace
Amazon ist nicht nur selbst ein Online-Händler und Verkäufer von Waren, sondern auch eine Online-Plattform für andere Online-Händler („Amazon Marketplace“). Auf diesem „Amazon Marketplace“ wimmelt es nur so von Angeboten von chinesischen Online-Händlern. Wenn Sie ein solches Angebot auswählen, schließen Sie Ihren Kaufvertrag nicht mit Amazon, sondern mit einem chinesischen Online-Händler ab. Die Abwicklung des Kaufvertrags kann aber zu einem Teil über Amazon erfolgen („Fulfillment by Amazon“).
- AliExpress
Die Website www.AliExpress.com ist ein Online-Plattform (wie der „Amazon Marketplace“) für Online-Händler aus China und anderen Länder. AliExpress gehört zum chinesischen E-Commerce-Konzern „Alibaba“ (dem „chinesischen Amazon“) und ist vor allem auf internationale KäuferInnen ausgerichtet. Auf www.AliExpress.com werden sehr viele unterschiedliche Produkte zu sehr niedrigen Preisen angeboten. Die Produkte werden entweder aus chinesischen Warenlagern (mit langer Lieferzeit) oder näheren Lagerhäusern verschickt.
- Wish
Die vor allem bei Jugendlichen beliebte Shopping-App „Wish“ (https://www.wish.com/) ist auch eine Online-Plattform, auf der viele chinesische Online-Händler ihre Waren zu sehr niedrigen Preisen anbieten. Die Plattform kann nur über die am Smartphone installierte App „Wish“ genutzt werden. Dabei werden meist günstige Waren mit hohen Rabatten angeboten. Oft werden Jugendliche über eine Facebook-Werbung auf „Wish“-Angebote aufmerksam. Die Zahlungsabwicklung erfolgt oft über PayPal oder den schwedischen Zahlungsdienstleister Klarna.
- „China-Onlineshops”
Es gibt viele „China-Onlineshops” wie zum Beispiel https://www.lightinthebox.com/, https://shein.com/ oder www.miniinthebox.com/de/, in denen sehr günstige Ware angeboten wird und bei denen nicht auf den ersten Blick erkennbar ist, dass das Unternehmen hinter dem Onlineshop seinen Sitz in China hat. Oft fehlt ein Impressum auf der Website, oder die Information, welches Unternehmen den Onlineshop betreibt, ist gut in langen AGB-Texten versteckt. Häufig ist es auch schwer zu unterscheiden, ob es sich bei einer Website um einen legitimen Onlineshop oder einen betrügerischen Fake-Shop handelt.
- „Dropshipping“-Angebote
Bei einer in letzter Zeit verstärkt auftretenden Form des „Dropshipping“ bietet ein (meist jüngerer) Kleinunternehmer („Dropshipper“) mit Sitz in Österreich, Deutschland o.Ä. über eine schnell eingerichtete, aber schön gemachte Website (mit einer „Landingpage“) ein spezielles Produkt oder ein spezielle Produktpalette an. Dieser Kleinunternehmer lagert die angebotenen Produkte aber nicht bei sich, sondern lässt sie bei Eingang einer Bestellung von einem Großhändler in China direkt an den Kunden verschicken. Konsumentinnen und Konsumenten werden oft über Facebook-Werbung auf solche „Dropshipping“-Angebote aufmerksam.
Die von China aus verschickten Waren werden oft zu unschlagbar niedrigen Preisen angeboten. Auch bieten viele Onlineshops auf den ersten Blick einen guten Kundenservice an. Wieso sollten Sie Produkte also teuer bei europäischen Anbietern kaufen, wenn Sie sie über einen einfachen Knopfdruck viel billiger aus China erwerben können?
Qualität der Ware und Markenfälschungen
Zunächst wäre einmal die Qualität der Ware zu erwähnen. Es kommt hier natürlich immer auch auf Ihre konkrete Erwartungshaltung an, aber bei vielen der von solchen Onlineshops angebotenen Produkte handelt es sich um Nachahmungen von bekannten Markenprodukten. Die Qualität bleibt dabei meist hinter den Markenprodukten zurück. Oft werden diese Produkte auch mit einem leicht abgewandelten Namen oder einem geringfügig geänderten Design angeboten, damit sie nicht wegen einer offensichtlichen Markenrechtsverletzung von den Online-Marktplätzen wie dem „Amazon Marketplace“ verbannt zu werden. Ungeachtet der Frage der Qualität sollten Sie aber auch beachten: Wenn der Zoll Pirateriewaren (sog. Waren, die ein Recht des geistigen Eigentums verletzen) aufgreift, kann es zu einer Vernichtung dieser Waren kommen (siehe Bundesministerium für Finanzen: Verfahren für Produktpiraterie).
Zoll, Steuern und Versandkosten
Wenn Waren von China nach Österreich verschickt werden, können nicht nur hohe Versandkosten, sondern auch Zollgebühren (ab einem Warenwert von 150 Euro) und Einfuhrumsatzsteuer (ab einem Warenwert von 22 Euro) anfallen ("Welche Kosten fallen bei Bestellungen außerhalb der EU an?"). Diese Abgaben können ein vermeintliches Schnäppchen erheblich teurer machen. Obwohl Sie der chinesische Online-Händler nach § 4 Abs 1 Z 4 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz eigentlich auf Fracht-, Liefer-, Versand- oder sonstigen Kosten (also auch Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer) hinweisen muss, fehlt dieser Hinweis oft beim Bestellvorgang. Außerdem bleiben von China aus verschickte Produkte manchmal im Zoll hängen, und es müssen dann Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer bezahlt werden. Einige chinesische Online-Händler versuchen das zu verhindern, indem Sie die verschickten Waren unter ihrem wahren Wert deklarieren. Wenn Sie die Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer nicht bezahlen, wird die Ware nicht zugestellt. Der Onlineshop wird dann argumentieren, dass Sie für die fehlgeschlagene Lieferung selbst verantwortlich sind und Ihnen den Kaufpreis nicht zurückerstatten.
Zoll, Steuern und Versandkosten kann Ihr Schnäppchen empfindlich teurer machen!
Haben Sie dieselben Rechte wie bei sonstigen Bestellungen?
Bei Bestellungen von einem chinesischen Onlineshop haben Sie grundsätzlich dieselben Konsumentenrechte wie bei sonstigen Bestellungen. Denn wenn sich ein chinesischer Onlineshop auch an österreichische Kunden richtet (z.B. die Website wird auf Deutsch angeboten, Waren können nach Österreich bestellt werden usw.), unterliegt er jedenfalls dem österreichischen Konsumentenschutzrecht [Art 6 Abs 1 und Abs 2 Verordnung (EG) Nr. 593/2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I-Verordnung)]. Die Regelungen der der Rom I - Verordnung sind nämlich schon dann anzuwenden, wenn ein Vertrag eine Verbindung zum Recht verschiedener Staaten (nicht notwendigerweise EU-Mitgliedstaaten) aufweist [Staudinger/Magnus (2016) Art 1 Rom-I-VO Rz 13 mwN]. Wenn ein/e österreichische/r KonsumentIn bei einem chinesischem Onlineshop bestellt, ist eine solche Verbindung zum Recht verschiedener Staaten gegeben und der Anwendungsbereich der Rom I - Verordnung eröffnet.
Die zwingenden Konsumentenschutzvorschriften kommen selbst dann zur Anwendung, wenn der chinesische Online-Händler in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf die Anwendung eines anderen Rechts (z.B. auf die Gesetze der Volksrepublik China) verweist, weil die zwingenden Konsumentenschutzvorschriften durch eine solche Rechtswahl nicht „overruled“ werden dürfen (Art 6 Abs 2 Rom I - Verordnung). Nach dem österreichischen Konsumentenschutzrecht haben Sie etwa das zwingende Recht, eine Online-Bestellung ohne Grund innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware widerrufen zu können (§ 11 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz). Oder ein anderes Beispiel: Wenn Sie ein defektes Produkt erhalten haben, muss der Onlineshop dafür sorgen, dass das Produkt ausgetauscht wird. Er muss die Kosten die Rücksendung und der Zusendung einer neuen Ware tragen (§ 8 Abs 3 Konsumentenschutzgesetz). Diese zwingenden Regelungen kommen auch bei Ihrer Bestellung bei einem chinesischen Onlineshop zur Anwendung.
Probleme bei der Durchsetzung Ihrer Rechte
Es kommt jedoch oft vor, dass sich der chinesische Onlineshop beim Auftreten von Problemen nicht an die österreichischen Konsumentenschutzvorschriften hält, sondern sich auf eigene allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) beruft. So wird im Fall des Widerrufs etwa die Rückzahlung des Kaufpreises von der Rücksendung der Ware abhängig gemacht wird, wobei eine Rücksendung in vielen Fällen praktisch kaum möglich (zB Sie finden gar keine geeignete Rücksendeadresse) oder mit hohen Portkosten (für eine Rücksendung nach China) verbunden ist. Nach österreichischem Konsumentenschutzrecht müssten Sie die Rücksendekosten aber nur dann tragen, wenn Sie der Online-Händler vorab darauf hingewiesen hatte, dass Sie diese Kosten zu tragen haben (§ 15 Abs 2 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz). Im Ergebnis stehen Sie oft vor dem Problem, dass Ihnen der chinesische Onlineshop die Ausübung Ihres Recht auf Widerruf oder auf Gewährleistung praktisch erschwert, aber gleichzeitig auf die Bezahlung des Kaufpreises besteht.
Wenn Sie über Ihre Bestellung über eine Plattform ("Amazon Marketplace", "AliExpress",...) aufgegeben oder mit einem Zahlungsdienst (zB "PayPal") bezahlt haben, können Sie sich bei Problemen meist auch an die Plattform oder den Zahlungsdienst ("Käuferschutz") wenden.
Bezahlen mit "Klarna"
Viele chinesische Online-Händler bieten für Bestellungen die Zahlungsart „Klarna“ an. Dabei wird der Anspruch auf Bezahlung des Kaufpreises vom chinesischen Online-Händler auf den schwedischen Zahlungsdienstleister Klarna übertragen (siehe "Wie bezahle ich mit der Zahlungsart „Klarna“?"). Wenn es bei der Lieferung der Ware nun aber zu Problemen kommst (z.B. die Ware wird vom Zoll aufgegriffen, obwohl Sie gar nicht auf Zollgebühren hingewiesen worden waren) oder Sie die Ware vergeblich zurückzuschicken versuchen, kommen Sie oft in eine unangenehme Position. Während Sie nämlich Ihre Rechte als KonsumentIn (z.B. das Recht auf Widerruf des Vertrags oder das Recht auf Gewährleistung) gegenüber dem chinesischen Online-Händler ausüben wollen, werden Sie von Klarna laufend zur Zahlung des Kaufpreises gemahnt. Klarna verrechnet ab dem ersten Zahlungsverzug bereits Mahnspesen und übergibt die Forderung schnell an ein Inkassobüro. Sie müssen dann gegen den Druck von Klarna auf Ihren Rechten beharren. Die Forderung von Klarna besteht nämlich nur dann zurecht, wenn auch die ursprüngliche Forderung des Onlineshops berechtigt ist und nicht etwa durch einen Rücktritt vom Vertrag weggefallen ist.
Spezialfall "Dropshipping"
Beim „Dropshipping“ mögen Sie auch auf den ersten Blick nicht erkennen, dass Ihre bestellten Produkte eigentlich aus China geliefert werden. Sie schließen den Kaufvertrag zwar mit einem Unternehmer mit Sitz in Österreich, Deutschland o.Ä., der Unternehmer („Dropshipper“) kommt mit der verkauften Ware aber gar nie in Kontakt, weil er diese vom chinesischen Lieferanten direkt an Sie verschicken lässt. Auch der „Dropshipper“ muss Sie nach § 4 Abs 1 Z 4 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz auf Fracht-, Liefer-, Versand- oder sonstigen Kosten (also auch Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer) hinweisen. Wenn der „Dropshipper“ Sie nicht auf diese Kosten hinweist, müssen Sie diese Kosten auch nicht tragen (§ 4 Abs 5 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz). Außerdem können Sie im Fall des Rücktritts vom Vertrag die Ware an den Sitz des Unternehmers zurückschicken und müssen nicht für die Portokosten für eine Rücksendung nach China o.Ä. aufkommen.
Achtung Fake-Shops!
Nicht zuletzt müssen Sie bei Bestellungen in unbekannten Onlineshops immer darauf achten, ob es sich tatsächlich um eine seriöse Website handelt. Ein fehlendes Impressum, Vorkasse als einzige Zahlungsmöglichkeit oder schlechte Erfahrungsberichte anderer KonsumentInnen sind Indizien dafür, dass ein betrügerischer Fake-Shop vorliegt. Bei solchen Fake-Shops steckt gar kein Online-Händler dahinter, sondern ein Betrüger, der Sie dazu verleiten will, Geld auf ein bestimmtes Konto überweisen. Weitere Informationen finden Sie unter: "Worauf soll ich achten, wenn ich bei einem unbekannten Online-Shop bestelle?". Warnungen vor aktuellen Betrugsfallen im Internet finden Sie auf unserer Watchlist Internet.