Welche Kosten fallen bei Bestellungen außerhalb der EU an?

  • Bestellen Sie eine Ware außerhalb der EU, so fallen gewisse Gebühren an. Die wichtigste Gebühr ist die "Zollgebühr", welche ab einem Warenwert von EUR 150,-- anfällt und die "Einfuhrumsatzsteuer", welche ab einem Warenwert von EUR 0,-- anfällt.
  • Diese Abgaben müssen von Ihnen zusätzlich zum Kaufpreis und den Versandkosten bezahlt werden und können dazu führen, dass ein vermeintlich billiges Produkt sehr teuer wird. Gibt es Probleme mit der Zollinhaltserklärung, benachrichtigt Sie der Postdienstleister.
  • Stellt die Österreichische Post das Paket bei Ihnen zu, sind sämtliche Gebühren typischerweise an den Postboten in bar zu leisten. Dieser Prozess ist nicht vereinheitlicht und kann von anderen Versanddienstleistern unterschiedlich gehandhabt werden.

Bei einer Einfuhr von Ware nach Österreich fallen bestimmte Abgaben an. Häufig fehlen bei der Bestellung Informationen darüber, wie hoch diese Abgaben sind. Sie müssen aber diese Abgaben zusätzlich zum Kaufpreis und den Versandkosten bezahlen. Die Summe dieser Kosten kann ein vermeintlich günstiges Produkt überraschend verteuern.

Tipp: Werfen Sie vor einer Bestellung einen Blick ins Impressum eines Onlineshops. So können Sie abschätzen, ob Zollgebühren, Einfuhrumsatzsteuer und andere Abgaben anfallen können.

Folgende Kosten fallen bei Ihrer Bestellung bei einem Onlineshop mit Sitz in einem Land außerhalb der Europäischen Union (EU) an:

  • Zollabgaben (ab einem Warenwert von 150 Euro)
  • Einfuhrumsatzsteuer (ab 0,- Euro)
  • Sonderabgaben (Verbrauchsteuern z.B. für Alkohol oder Zigaretten)
  • Gestellungsgebühr der Post (10 Euro)

Tipp: Wie hoch die Zollkosten und Abgaben bei Ihrer konkreten Bestellung sind, können Sie über die Zentrale Auskunftsstelle des Zolls erfragen.

Wenn Sie eine Ware von außerhalb der EU nach Österreich bestellen, meldet der Postdienstleister die Warensendung für Sie beim Zoll für den Import an. Die Zollbehörden überprüfen stichprobenartig, ob die Zollinhaltserklärung (jener Aufkleber am Paket, der über Art und Wert der Sendung informiert) mit dem tatsächlichen Inhalt und Warenwert der Postsendung übereinstimmt. Sie erhalten dann eine Zollbenachrichtigung, wenn bei der Verzollung Unklarheiten auftreten, z.B. eine fehlende Rechnung oder falsch angegebene Werte. Die Postdienstleister bezahlt die Zollgebühr und Einfuhrumsatzsteuer und hebt diese gemeinsam mit einer Gestellungsgebühr bzw. Vorlageprovision (für den Service der Anmeldung und Bezahlung der Abgaben) bei der Zustellung des Pakets bei Ihnen ein. Sollten die Zollkosten nicht bezahlt werden, steht es den Zollbehörden frei, die Zollkosten vom Absender zu verlangen, die Sendung zu retournieren oder zu vernichten.

Tipp: Nähere Infos zu Zoll und Abgaben beim Onlineshopping finden Sie auf der Seite "Internet Shopping und Versandhandel" des Bundesministeriums für Finanzen. Der österreichische Zoll hat auch eine E-Commerce-Hotline unter der Telefonnummer +43 (0) 50 233 740 und E-Mail-Adresse zollinfo@bmf.gv.at eingerichtet.

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Letzte Änderung: 04.03.2025