Wie erhebe ich eine Klage auf Unterlassung bzw. Löschung eines Inhalts?

Für eine Klage auf Unterlassung bzw. Löschung eines Inhalts benötigen Sie zumeist anwaltliche Unterstützung. Sie können eine Klage aber auch am Amtstag des Bezirksgerichts zu Protokoll geben.

In manchen Fällen von Hass im Netz liegt zwar ein rechtswidriges Verhalten vor, aber mit den beleidigenden Inhalten wird nicht gegen das Strafrecht verstoßen. Es werden zwar Ihre Persönlichkeitsrechte verletzt, aber Sie können keine Strafanzeige erstatten und keine (strafrechtliche) Privatanklage erheben. Sie müssen die Rechtsverletzung auf dem Zivilrechtsweg verfolgen und können hier fordern, dass der Täter bzw. die Täterin die Rechtsverletzung unterlässt bzw. den rechtswidrigen Inhalt löscht. In drastischen Fällen können Sie eventuell auch eine Entschädigung nach § 1328a Allgemeines Burgerliches Gesetzbuch verlangen.

Im Normalfall werden Sie für eine Klage auf Unterlassung bzw. Löschung eines Inhalts eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beauftragen müssen. Denn es gibt einige formale Voraussetzungen, die für die Erhebung einer solchen Klage zu beachten sind. Sie müssen zwar die Gerichtsgebühr und das Honorar der Rechtsanwältin bzw. des Rechtsanwalts vorab selbst bezahlen. Wenn Sie mit der Klage Erfolg haben, muss Ihnen Ihre/e Gegnerin aber die Verfahrenskosten ersetzen. Sie können eine solche Klage theoretisch aber auch am Amtstag des Bezirksgerichts nahe Ihrem Wohnsitz mündlich zu Protokoll geben. Wichtig ist, dass Sie dabei alle Unterlagen und Beweise mitbringen.

Wenn Sie mit den Äußerungen erheblich in Ihrer Menschenwürde verletzt werden, können Sie ein gerichtliches Eilverfahren nach § 549 Zivilprozessordnung einleiten. Hierfür gibt es ein Formular, das Sie ausfüllen und bei einem Bezirksgericht einbringen können.

Wie funktioniert das Mandatsverfahren nach § 549 Zivilprozessordnung?

Ein Mandatsverfahren nach § 549 Zivilprozessordnung kann bei erheblichen, eine natürliche Person in ihrer Menschenwürde beeinträchtigenden Persönlichkeitsr...

Wie dokumentiere ich am besten einen beleidigenden Inhalt?

Es ist wichtig, die gesamte Internetadresse oder E-Mail-Adresse zu dokumentieren und allenfalls Screenshots von den Inhalten zu machen. Aus dem Screenshot ...

Kann ich eine Entschädigung für Hass-Postings fordern?

Grundsätzlich kann im Fall einer erheblichen Verletzung der Persönlichkeitsrechte eine Entschädigung gefordert werden. Die Höhe einer solche Entschädigung ...

Wer kann mir bei Hass im Netz weiterhelfen?

Die Beratungsstelle gegen Hass im Netz unterstützt und berät Opfer und Zeugen von Hasspostings, Cybermobbing sowie anderen Formen von Gewalt im Internet.

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Letzte Änderung: 20.03.2024