Muss ich die bestellte Ware nach China zurücksenden?
Vielleicht haben Sie das auch schon erlebt: Sie bestellen auf einer deutschsprachigen Webseite ein günstiges Produkt (z. B. ein Kleidungsstück) und freuen sich über das gefundene Schnäppchen. Einige Zeit später wird Ihre Bestellung geliefert und die Enttäuschung ist groß. Es stellt sich heraus, dass das Paket aus China verschickt wurde und das darin enthaltene Produkt entspricht gar nicht Ihren Erwartungen. Wenn Sie von nun Ihrem Rücktrittsrecht (= Widerrufsrecht) Gebrauch machen wollen, werden sie angewiesen, das Paket nach China zurückzuschicken und die Portokosten dafür zu tragen. Was tun in einem solchen Fall?
Im Internet werden überall Kleidung und andere Waren zu verlockend niedrigen Preisen angeboten. Auch wenn das die deutschprachigen Webseiten und die Euro-Preise dies gar nicht vermuten lassen: Oft werden diese günstigen Waren von Onlineshops mit Sitz in China angeboten oder zumindest von dort verschickt. Dieser Umstand wird vom Onlineshop oft verschwiegen, obwohl er nach § 4 Abs 1 Z 2 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) vor Ihrer Bestellung klar und verständlich über die Identität und die Adresse des Unternehmens hinter dem Onlineshop informieren müsste.
Wenn Sie ein günstiges Angebot gefunden haben, ist eine Bestellung schnell aufgegeben. Groß ist aber oft die Enttäuschung, wenn das gelieferte Produkt nicht das hält, was Ihnen versprochen wurde. Manchmal erhalten Sie wirklich etwas ganz anderes als Sie bestellt haben (z. B. eine Sonnenbrille anstelle eines Pullovers). Manchmal entspricht das gelieferte Produkt ungefähr der Bestellung, doch handelt es sich um qualitativ sehr minderwertiges Produkt oder sogar um eine Markenfälschung.
Recht auf Lieferung eines einwandfreien Produkts
Egal ob Sie ein ganz anderes Produkt oder ein von Ihrer Bestellung abweichendes Produkt erhalten haben: Sie haben jedenfalls das Recht auf Lieferung einer einwandfreien Produkts, so wie Sie es bestellt haben. Wenn Sie ein ganz anderes Produkt erhalten haben, ist es so, als hätte der Onlineshop gar nichts geliefert. Sie können in einem solchen Fall eine angemessene Nachfrist (z. B. zwei Wochen) setzen und nach ergebnislosem Verstreichen dieser Nachfrist den Kaufvertrag für augehoben erklären und den Kaufpreis zurückverlangen. Wenn Sie ein mangelhaftes Produkt erhalten haben, können Sie Ihre Gewährleistungsrechte geltend machen. Sie können in einem ersten Schritt den Austausch gegen eine einwandfreie Ware und – wenn kein Austausch erfolgt – in einem zweiten Schritt die Aufhebung des Kaufvertrags und die Rückzahlung des Kaufpreises fordern.
Erhaltenes Paket zurückschicken?
Wenn Sie das erhaltene Paket zurückschicken wollen und sich die Frage stellen, ob Sie die Portokosten tragen sollen, müssen Sie zwei Ausgangsfälle unterscheiden:
- Wenn Sie ein falsches Produkt (z.B. falsche Kleidungsgröße) oder ein mangelhaftes Produkt (z.B. kein Markenprodukt, obwohl Sie ein Markenprodukt bestellt haben) erhalten haben, müssen Sie definitiv keine Rücksendekosten tragen und auch keinen Aufwand für die Rücksendung der Ware betreiben. Sie sollten das Paket nur dann zurückschicken, wenn Ihnen der Onlineshop ein Rücksendelabel zur Verfügung stellt. Ansonsten reicht es, wenn Sie die Ware zur Abholung bereithalten; der Onlineshop muss Ihnen dann dennoch den Kaufpreis zurückerstatten.
- Wenn Sie das Produkt aber einfach zurückschicken wollen, weil es Ihnen nicht gefällt und Sie daher Ihr gesetzliches Widerrufsrecht ausüben wollen, müssen Sie die Portokosten für die Rücksendung eventuell tragen. Sie müssen diese Kosten dann tragen, wenn Sie der Onlineshop im Rahmen der Bestellung darüber informiert hat und Sie die Information über diese (Rücksende-)Kostentragungspflicht auch per E-Mail („auf einem dauerhaften Datenträger“) erhalten haben ("Muss ich die Rücksendekosten tragen?").
Probleme bei der Rücksendung
Wenn Sie die Ware an den Onlineshop zurückschicken wollen, können Sie auf eine Reihe von Hindernissen stoßen:
- Keine Kontaktmöglichkeit
Oft besteht gar keine Möglichkeit, Kontakt mit dem Onlineshop aufzunehmen. Auf der Website des Onlineshops findet sich entweder keine E-Mail-Adresse oder nur ein Kontaktformular, auf dessen Eingabe Sie allerdings keine Rückmeldung erhalten.
- Gutschein und Rabatt statt Widerruf
Wenn Sie den Kundenservice des Onlineshops erreichen können, wird Ihnen statt einer Rücksendeadresse oder eines Rücksendelabels oft als Lösung angeboten, dass Sie die Ware behalten können, aber dafür einen Gutschein für eine zukünftige Bestellung oder eine Ermäßigung des Kaufpreises (d.h. eine Teilrückerstattung des Kaufpreises) erhalten.
- Rücksendung nur nach China möglich
Wenn Sie auf der Rücksendung der Ware bestehen, erhalten Sie oft nur eine Rücksendeadresse in China, aber kein Rücksendelabel. Für die Rücksendung nach China fallen allerdings hohe Portokosten an, die den Wert der Bestellung oft übersteigen.
Muss ich also die bestellte Ware nach China zurücksenden?
Wenn Sie im Fall der Lieferung einer falschen oder einer mangelhaften Ware vom Onlineshop kein Rücksendelabel erhalten, sollten Sie die Ware jedenfalls nicht auf eigene Kosten nach China zurückschicken. In diesem Fall muss nämlich eindeutig der Onlineshop die Kosten der Rücksendung tragen und es ist unsicher, ob Sie die dafür ausgelegten Rücksendekosten ersetzt bekämen.
Wenn Sie Ihr Widerrufsrecht ausüben und das Produkt zurückschicken wollen, weil es Ihnen nicht gefällt, müssen Sie eventuell die Portokosten der Rücksendung tragen ("Muss ich die Rücksendekosten tragen?"). Wenn Sie allerdings gar nicht wissen konnten, dass Sie das Paket im Widerrufsfall nach China zurückschicken müssen, weil der Onlineshop Sie vor Ihrer Bestellung klar und verständlich über die Adresse des Unternehmens hinter dem Onlineshop informiert hatte, haben Sie wohl einen Schadenersatzanspruch gegen den Onlineshop und müssen die Rücksendekosten im Ergebnis nicht tragen.
Rein praktisch empfehlen wir Ihnen, Probleme im Zusammenhang mit der Rücksendung dem Zahlungsdienstleister zu melden und einen Käuferschutz bzw. eine Rückerstattung des Kaufpreises beantragen:
- Klarna – „Kauf auf Rechnung“ oder „Später Bezahlen“: Käuferschutzrichtlinie
- PayPal: PayPal-Käuferschutz
- Kreditkarte: Transaktion beim Kreditkarteninstitut reklamieren
Sie sollte bei dieser Reklamation darlegen, inwieweit das gelieferte Produkt von Ihrer Bestellung abweicht und Nachweise vorlegen, dass Sie bereits eine Einigung mit den Onlineshop versucht haben. Zahlungsdienstelister gewähren aus Servicegründen oft einen Käuferschutz, wenn sie Ihre Beschwerden im Grunde als berechtigt erkennen.