Was tun, wenn meine Bestellung nicht geliefert wird?

  • Wenn Sie eine Bestellung nicht erhalten, können Sie nach Setzen einer Nachfrist vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen.
  • Haben Sie über einen Zahlungsdienstleister (Kreditkarte, Paypal, Klarna o. Ä.) bezahlt, können Sie möglicherweise eine Rückerstattung des Kaufpreises erwirken.
  • Mangels Einigung können Sie eine Beschwerde bei der Internet Ombudsstelle einreichen oder gerichtlich gegen das Unternehmen vorgehen.

Wenn Sie eine Bestellung nicht innerhalb der Lieferfrist erhalten, sollten Sie dem Onlineshop aber eine Nachfrist setzen, innerhalb derer er die Ware liefern soll. Diese Nachfrist muss angemessen sein und sollte normalerweise zumindest 1-2 Wochen betragen, um dem Unternehmen eine zweite Chance zu geben. Sollte der Onlineshop die Ware auch innerhalb der Nachfrist nicht liefern, können Sie mit einer einfachen E-Mail vom Vertrag „zurücktreten“ (d.h. den Vertrag auflösen) und den Kaufpreis zurückverlangen (§ 7c Abs 1 Konsumentenschutzgesetz). Solange Sie dem Onlineshop keine Nachricht schicken, bleibt der Kaufvertrag aber weiterhin aufrecht. Sie können den Kaufpreis nur dann zurückverlangen, wenn Sie dem Onlineshop eine Nachfrist gesetzt haben.

Beschwerde oder Klage

Wenn der Onlineshop Ihnen den Kaufpreis nicht zurückerstattet, können Sie eine Beschwerde bei der Internet Ombudsstelle eingeben oder - wenn von vornherein keine Lösung zu erwarten ist - eine gerichtliche Klage gegen den Onlineshop einreichen. Wenn der Onlineshop allerdings ein Fake-Shop ist oder seinen Sitz außerhalb der EU hat, ist eine gerichtliche Klage nicht sinnvoll. Denn die Rechtsdurchsetzung gegenüber Betrügern oder Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU ist praktisch kaum möglich. In diesem Fall müssten Sie Gerichtskosten vorschießen, die Ihnen letztlich - mangels Durchsetzungsmöglichkeit - nicht ersetzt würden.

Käuferschutz

Wenn Sie den Kaufpreis mit Kreditkarte oder über einen Zahlungsdienstleister (z.B. PayPal oder Klarna) bezahlt haben, können Sie sich auch an das Kreditkartenunternehmen oder den Zahlungsdienstleister wenden und eine Rückbuchung des Kaufpreises verlangen. Bei der Kreditkarte nennt man eine solche Rückbuchung „Chargeback“. Sie müssen dazu meist ein Reklamationsformular ausfüllen bzw. Unterlagen beilegen und nachweisen, dass Sie den Online-Shop bereits kontaktiert haben. Bei PayPal nennt sich die Rückbuchungsmöglichkeit "Käuferschutz“, bei Klarna können Sie sich auf die "Käuferschutzrichtlinie" berufen. Das Kreditkartenunternehmen bzw. der Zahlungsdienstleister wird den Onlineshop kontaktieren. Wenn der Onlineshop keinen Nachweis über den Versand der Bestellung erbringt, wird Ihr Zahlungsdienstleister eine Rückerstattung des Kaufpreises an Sie vornehmen.

Das gelieferte Produkt ist defekt. Was tun?

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Wie übe ich meine Gewährleistungsrechte aus?

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Kann ich anstelle von Austausch eine Preisermäßigung verlangen?

Sie müssen dem Onlineshop zunächst eine zweite Chance geben. Erst dann können Sie die Auflösung des Vertrags oder eine Preisminderung verlangen.

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Letzte Änderung: 22.10.2025