Probleme mit "Opodo Prime" - Mitgliedschaft

In letzter Zeit erhalten wir vermehrt Beschwerden über „Opodo Prime“. Viele Konsument:innen gehen bei einer Flug- oder Hotelbuchung - unbewusst oder unbedacht - auch eine „Opodo Prime“ - Mitgliedschaft ein. Nach abgeschlossener Buchung erweist es sich als schwierig, die „Opodo Prime“ - Mitgliedschaft innerhalb des 30 Tage - Probezeitraums zu kündigen. Aber auch unabhängig davon bestehen rechtliche Bedenken, ob eine Abbuchung der Jahresgebühr in Höhe von € 74,99 gerechtfertigt ist.

Konsument:innen werden in letzter Zeit vermehrt durch Reiseangebote zum „Prime - Preis" zu einer Buchung über die Reiseplattform „Opodo“ veranlasst. Über den gesamten Verlauf des Buchungsprozesses wird ihnen der Preis des konkreten Angebots unter Abzug des „Prime-Rabatts“, d.h. zum „Prime-Preis“ angezeigt. Eine „Opodo Prime“ - Mitgliedschaft soll ihnen eine Reihe von Vorteilen bringen: niedrigere Preise bei Flug - und Hotelbuchungen („Prime - Preise“), eine kostenlose exklusive Kundenservice-Hotline 24/7, exklusive Angebote usw. Viele KonsumentInnen gehen im Zuge des unübersichtlichen Buchungsprozesses daher - unbeabsichtigt oder unbedacht - eine „Opodo Prime“ - Mitgliedschaft ein.

Abschluss der „Opodo Prime“ - Mitgliedschaft

Der Abschluss der „Opodo Prime“ - Mitgliedschaft ist in einer solchen Weise in den Buchungsvorgang integriert, dass der/die Nutzer:in im Zuge der Buchung in einer Reihe von zusätzlichen Leistungen („Support-Stufe“, „Automatischer Check-in“, „Versicherungsoptionen“, „Flug-, Gesundheits- und Sicherheits-Updates per SMS“, „Flexible Reisedaten“,…) auch den Abschluss einer "Opodo-Prime" - Mitgliedschaft („Gratis-Probeabo: Opodo Prime“) auswählen kann. Da im Rahmen der Buchung so viele Zusatzleistungen dazugebucht oder aussortiert werden können, klicken viele Konsument:innen die Checkbox "Ermäßigter Prime-Tarif" unbedacht oder unabsichtlich an, zumal das Angebot während des gesamten Buchungsvorgangs zum "Prime-Preis" angeboten wird.

Preis der „Opodo Prime“ - Mitgliedschaft in Unterpunkt versteckt

Als zusätzlicher Anreiz wird der "ermäßigte Prime-Tarif" in hervorgehobener Schrift zu einem Preis von „0,00 €“ angeboten. Nur in kleinerer Schrift wird als dritter Punkt dazu angeführt „Testen Sie 30 Tage lang kostenlos. Nur 74,99 € / Jahr danach.“ Viele Konsument:innen bemerken im Rahmen der Buchung nicht, dass für die „Opodo Prime" - Mitgliedschaft ein jährliches Entgelt von € 74,99 zu zahlen ist, weil sie den dritten Unterpunkt in der Eile des unübersichtlichen Buchungsvorgangs einfach überlesen. Sie werden erst dann auf das Jahresentgelt aufmerksam, wenn einen Monat später ein Betrag von € 74,99 von Ihrer Kreditkarte oder Ihrem PayPal-Konto abgebucht wird.

Rechtliche Analyse

Nach § 8 Abs 1 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) muss ein Unternehmen den Verbraucher beim Abschluss eines zahlungspflichtigen Online-Vertrags, unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, klar und in hervorgehobener Weise auf die Kosten für den vertraglich vereinbarten Zeitraum hinweisen. Im Fall der „Opodo Prime“ - Mitgliedschaft kann nicht davon gesprochen werden, dass der/die Konsument:in in deutlicher Weise auf den Preis der Mitgliedschaft in Höhe von € 74,99 pro Jahr für die „Opodo Prime“ - Mitgliedschaft hingewiesen wird. In klarer und hervorgehobener Weise wird der/die Konsument:in nämlich nur auf einen Preis von € 0,00 hingewiesen. Der Hinweis auf den Preis in Höhe von € 74,99 pro Jahr ist in kleinerer Schrift in einem Unterpunkt versteckt. Die Buchung eines/r Konsument:in in dem gegenständlichen Formular kann daher nicht unbedingt als ein Angebot verstanden werden, eine Mitgliedschaft zum Preis von € 74,99 im Jahr abschließen zu wollen. Es bestehen daher erhebliche rechtliche Zweifel daran, dass der/die Konsument:in eine Verpflichtung zur Zahlung von € 74,99 eingeht.

Hinzu kommt, dass der:die Konsument:in den Abschluss der „Opodo Prime“ - Mitgliedschaft nicht gesondert bestätigen muss. Dies widerspricht wohl § 8 Abs 2 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz, wonach ein:e Konsument:in bei Abgabe einer Bestellung eine Zahlungsverpflichtung ausdrücklich bestätigen muss ("Button-Lösung"). Diese Hinweispflicht des Unternehmens muss wohl aber für jeden einzelnen Vertrag Fall gelten, d. h. sowohl für die Flug- bzw. Hotelbuchung als auch für "Opodo Prime" - Mitgliedschaft (vgl. OLG Nürnberg, Endurteil vom 29.05.2020 - 3 U 3878/19). Im konkreten Fall wird die „Opodo Prime“ - Mitgliedschaft und die Flug- bzw. Hotelbuchung aber in einem Schritt durch Klick auf den Button „Jetzt kaufen“ bzw. "Mit flexiblen Reisedaten buchen" abgeschlossen. Durch diesen Button wird dem/der Konsument:in aber nicht ausreichend vor Augen geführt, dass er mit dem Klick auf den Button gleichzeitig auch den Erwerb einer kostenpflichtigen „Opodo Prime“ - Mitgliedschaft bestätigen soll. Außerdem würde es sich beim Abschluss der Opodo Prime Mitgliedschaft nach allgemeinem Sprachgebrauch nicht um einen Kauf, sondern um einen Beitritt zu einer Kundengemeinschaft handeln. Mangels Einhaltung der Button-Pflicht wird wohl keine Pflicht zur Zahlung der Jahresgebühr in Höhe von € 74,99 bestehen.

Nicht zuletzt kann auch in Zweifel gezogen werden, ob der/die Konsument:in mit dem Klick auf „Jetzt kaufen“ gegenüber seinem/ihrem Zahlungsdienstleister eine jährliche Zahlung in Höhe von € 74,99 autorisiert. Der Hinweis auf den Preis von € 74,99 im Jahr ist nämlich in einem Unterpunkt in kleinerer Schrift versteckt. Daher wird mit einem Klick auf „Jetzt kaufen“ wohl nur die Zahlung des direkt über dem Button stehenden Betrags (Preis der Flug- oder Hotelbuchung) - aber nicht eines Betrags von € 74,99 - autorisiert. Nicht autorisierte Beträge sind grundsätzlich gemäß § 67 Zahlungsdienstegesetz 2018 von Ihrem Zahlungsdienstleister (Kreditkartenunternehmen) zurückzuerstatten („Was mache ich bei unerlaubten Abbuchungen von meiner Kreditkarte?“).

Kündigung der Opodo Prime-Mitgliedschaft

Wenn Sie unbewusst eine "Opodo-Prime"-Mitgliedschaft eingegangen sind, obwohl Sie "Opodo Prime" gar nicht nützen wollen, sollten Sie die "Opodo Prime" - Mitgliedschaft kündigen. Dies ist nämlich der einfachste Weg, um sich von weiteren Zahlungsverpflichtungen zu befreien. Einige Konsument:innen haben uns in der Vergangenheit berichtet, dass Ihnen die Kündigung der "Opodo Prime" - Mitgliedschaft nicht einfach gemacht wird. Sie können versuchen, über einen der folgenden Wege Opodo Prime zu kündigen:

  • Kündigung über Prime-Account (Login-Mitgliederbereich)
    Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Opodo soll man sich für eine Kündigung in seinem Opodo-Mitgliederbereich einloggen und dort die Mitgliedschaft kündigen (Pkt: 3.3 der "Geschäftsbedingungen Opodo Prime": „[…] Sie können uns Ihre Kündigung zukommen lassen, indem Sie sich in Ihren Account ( www.opodo.de/travel/secure/ ) einloggen, auf „Mein Prime“ und dann den „Mitgliedschaft beenden“-Link klicken und den dortigen Anweisungen folgen. […]“. Bei der Buchung wird nämlich automatisch ein Prime-Account für die Opodo Website und/oder die Opodo App angelegt, über welchen weitere Buchungen zu den günstigeren Opodo Prime Konditionen vorgenommen werden können. Für diesen Mitgliederbereich (Login-Bereich) muss zu Anfang ein Passwort festgelegt werden. Wenn Sie zu Anfang kein Passwort erstellt haben, können Sie angeblich über die Begrüßungs-E-Mail für deine Prime-Mitgliedschaft oder im Hauptmenü der Opodo-Website zu „Mein Account/Meine Reisen“ im Anmeldebereich durch Klick auf den Link „Sie haben Ihr Kennwort vergessen?“ ein Passwort erstellen. In Ihrem Kontobereich können Sie die automatische Verlängerung der Prime-Mitgliedschaft angeblich deaktivieren (siehe die Information von Opodo "Opodo Prime Mitgliedschaft kündigen").
     
  • Hotline
    In der Vegangenheit haben uns Konsument:innen berichtet, dass sie selbst über den Mitgliederbereich (Login-Bereich) von "Opodo Prime" die Kündigung nicht aussprechen konntenn, sondern bei Anklicken des Buttons „Mitgliedschaft beenden“ auf eine Hotline [aus Österreich: +43 (0) 720 380070, aus Deutschland: +49 (030) 915 88007 bzw. +49 403 497 9216] verwiesen wurden. Wenn Sie unter diese Hotline anruft, werden Sie angeblich nur bei Eingabe eines 10-stelligen Buchungscodes zu einem Kundenservice-Mitarbeiter weiterverbunden. Nach den Erfahrungsberichten mancher Konsument:innen müssen Sie hier den Buchungscode Ihrer ursprünglichen Buchung (+ und die letzten vier Ziffern der Kreditkartennumer) angeben, um weiterverbunden zu werden. Manchen Konsument:innen soll es auf diese Weise gelungen sein, Ihre Opodo Prime Mitgliedschaft zu kündigen. Manchmal wird verlangt, dass jene Person die Kündigung erklären muss, über deren Kreditkarte die Buchung vorgenommen wurde.
  • Kündigung via E-Mail bzw. Post
    Allein aus rechtlicher Sicht wäre es auch ausreichend, Ihrem Vertragspartner - der „Vacaciones eDreams, SL“, einer spanischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung - eine Kündigungserklärung zu schicken. In den AGB zu Opodo Prime wird nur die Post-Adresse der Gesellschaft in „c/ Conde de Peñalver, 5, 1º Ext.Izq, 28006 Madrid, Spanien“ angegeben. Im Impressum der Website Opodo.de wird aber auch folgende E-Mail-Adresse als Kontaktmöglichkeit angegeben: customerservice-de@contact.opodo.com. Die „Vacaciones eDreams, SL“ gibt dadurch zu erkennen, dass sie über diese E-Mail-Adresse erreichbar ist. Sie können eine Kündigung daher an diese E-Mail-Adresse schicken. Sobald Ihre Kündigung in der Mailbox der „Vacaciones eDreams, SL“ eingegangen ist, entfaltet Ihre Kündigungserklärung Rechtswirksamkeit (9 Ob 56/13w). Es ist nicht erforderlich, dass Sie auch eine Kündigungsbestätigung erhalten ("Ich habe keine Kündigungsbestätigung erhalten. Ist meine Kündigung trotzdem wirksam?").
     
  • Kündigung über opodo.com
    Ein paar Konsument:innen haben uns berichtet, dass Sie sich über die Website https://www.opodo.com/ (also statt opodo.at oder opodo.de) eingeloggt haben und dann unter "My prime account" Ihre Mitgliedschaft kündigen konnten.

Kreditkartenunternehmen oder Zahlungsdienstleister kontaktieren

Wenn Sie die "Opodo Prime" - Mitgliedschaft rechtzeitig gekündigt haben, aber befürchten, dass dennoch eine Abbuchung des Jahresentgelts von € 74,99 vorgenommen werden, sollten Sie sich an Bank oder Ihren Zahlungsdienstleister (Kreditkartenunternehmen, PayPal, Bank usw.) wenden und sicherstellen, dass Opodo keine Abbuchungen vornehmen kann (z.B.  "PayPal - Zahlung im Einzugsverfahren"). Wenn Ihnen ohne Ihren Willen ein Betrag € 74,99 abgebucht wurde oder Ihnen dieser Betrag abgebucht wurde, obwohl Sie rechtzeitig Ihre Kündigungserklärung an die „Vacaciones eDreams, SL“ geschickt haben, sollten Sie sich an Ihren Zahlungsdienstleister (Kreditkartenunternehmen usw.) wenden und erklären, dass Sie die Abbuchung von € 74,99 nicht autorisiert haben. Erklären Sie, dass Sie im Rahmen Ihrer Buchung keine Zustimmung zur Zahlung von € 74,99 gegeben haben, weil diese Zahlung im Zuge der Buchung nicht transparent ausgewiesen wurde und auch keine starke Kundenauthentifizierung für diesen Zahlung verlangt wurde. Nach § 67 Zahlungsdienstegesetz 2018 müssten nicht autorisierte Beträge von Ihrem Zahlungsdienstleister (Kreditkartenunternehmen) zurückerstattet werden („Was mache ich bei unerlaubten Abbuchungen von meiner Kreditkarte?“). Wenn auch dies zu keiner Lösung führt, müssten Sie den abgebuchten Betrag mit anwaltlicher Unterstützung oder auf dem Gerichtsweg zurückfordern.

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