Die „starke Kundenauthentifizierung“ bzw. „2-Faktor-Autentifizierung“ bedeutet, dass Ihre Identität durch zwei Faktoren nachgewiesen werden muss. Diese zwei Faktoren müssen aus zwei der folgenden drei Kategorien stammen:
Die beiden Elemente, mit denen sich die zahlende Person authentifiziert, müssen aus unterschiedlichen Kategorien (z. B. Wissen und Besitz) stammen und voneinander unabhängig sein. Es würde also nicht ausreichen, sich über zwei Faktoren aus derselben Kategorie (z. B. zwei unabhängige Passwörter oder zwei Geräte) zu authentifizieren.
Mit anderen Worten müssen also zwei Schranken zur Freigabe einer Zahlung überwunden werden. Es reicht also nicht aus, wenn man allein das Passwort einer anderen Person kennt; man muss gleichzeitig auch im Besitz des Endgeräts (Smartphones, Tablet usw.) dieser Person sein.
Typische Kombinationen sind:
Die bloße Eingabe der Kreditkartendaten bei der Online-Zahlung entspricht also nicht einer „starken Kundenauthentifizierung“. Auch die Eingabe der Kreditkartendaten plus die Eingabe eines zusätzlichen Passworts (zum Beispiel „SecureCode“) gilt nicht als „starke Kundenauthentifizierung“. Denn: Die Kreditkartendaten zählen anders als die Karte selbst nicht zur Kategorie „Besitz“.
Bei Lastschriftmandaten (d. h. Bankeinzugsermächtigungen) ist keine „starke Kundenauthentifizierung“ notwendig. Es gibt aber noch weitere Ausnahmen vom Erfordernis der starken Kundenathentifizierung.
In manchen Fällen besteht keine Pflicht, eine starke Kundenauthentifizierung von Ihnen zu verlangen, weil in diesen Fällen das Betrugsrisiko als gering eingestuft wird (siehe Art 10 bis 18 der Delegierte Verordnung (EU) 2018/389). Die Händlerbank fordert eine solche Ausnahme während der Zahlungsabwicklung an. Ihr Zahlungsdienstleister erhält diese Anfrage und prüft das Risiko der Transaktion bzw. ob er der Risikoeinschätzung der Händlerbank vertraut.
Wenn ein Onlineshop (bzw. dessen Bank) eine dieser Ausnahmen in Anspruch nehmen, verzichter er bewusst auf die Sicherheitsvorkehrung der "starken Kundenauthentifizierung", um die Zahlung für Ihre Kunden so bequem wie möglich zu machen. Sie müssen sich dann nicht mittels "starker Kundenauthentifizierung" (d. h. Passwort und TAN bzw. Fingerabrdruck) authentifizieren, sondern können bezahlen, indem Sie Sie die Informationen eingeben, die auf Ihrer Kreditkarte zu finden sind. Dies wird auch „unterschriftsloses Verfahren oder „MOTO-Transaktion“ („Mail Order Telephone Order“) genannt. Der Onlineshop trägt dann aber auch das Risiko, wenn die Zahlung tatsächlich nicht von Ihnen freigegeben wurde.
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Letzte Änderung: 10.11.2025