Für die Veröffentlichung von unverfänglichen Veranstaltungsfotos ist keine Einwilligung der abgebildeten Personen notwendig. Die VeranstalterInnen können sich meist auf ein berechtigtes Dokumentationsinteresse stützen. Sie…
Folgende Anlaufstellen beraten Sie kostenlos, wenn Ihr Recht am eigenen Bild im Internet verletzt wurde: Internet Ombudsstelle: www.ombudsstelle.at ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit, Beratungsstelle…
Fotos oder Videos können nur von demjenigen aus dem Internet gelöscht werden, der diese Dateien auf seinem Server zur Verfügung stellt (Host-Provider). Es gibt keine zentrale Stelle, die das Internet kontrolliert. Wenn der…
Wenn Sie ein unerwünschtes Foto von sich selbst im Netz finden, sollten Sie dies dem Website-Inhaber oder der sozialen Plattform melden. Kontaktieren Sie die Internet Ombudsstelle, wenn die Meldung erfolglos bleibt. In…
Praktisch jedes Fotos ist rechtlich geschützt. Denn auch einfache Fotos genießen als sogenannte Lichtbildwerke rechtlichen Schutz. Fotos sind immer urheberrechtlich geschützt, entweder als Lichtbildwerke (§ 3…
Vor einer Jobbewerbung sollten Sie sich genau ansehen, welche Bilder von Ihnen im Netz kursieren. Versuchen Sie Bilder, die Sie schlecht aussehen lassen, entfernen zu lassen. Im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens wird Ihr…
Ihre Zustimmung ist nur dann wirksam, wenn Ihnen klar war, wofür Sie Ihre Zustimmung geben. Sie müssen wissen, in welchen Medien (Websites, Plattformen usw.) und für welche Zwecke das Foto veröffentlicht wird. Wenn die…
Kinder sind - abhängig vom Reifegrad - ungefähr ab dem 14. Lebensjahr einsichts- und urteilsfähig. Ab dann können sie selbst entscheiden, ob ein Foto von ihnen veröffentlicht werden darf oder nicht. Wenn keine Zustimmung des…
Es kommt auf den Einzelfall an. Die Veröffentlichung Ihres Bildnisses (also eines Fotos oder Videos, auf dem Sie abgebildet sind) erfordert jedenfalls nicht immer Ihre Zustimmung. Eine Frage der Interessenabwägung Ihr Bild…
Wenn mit der Veröffentlichung von Fotos eine gerichtlich strafbare Handlung begangen wird (z. B. eine "Unbefugte Bildaufnahme" gemäß § 120a Strafgesetzbuch oder eine "Nötigung" gemäß § 105 Strafgesetzbuch), können Sie sich an…