Wie kann ich Fotos aus dem Internet löschen?

  • Es gibt keine zentrale Stelle, die Inhalte aus dem Internet löschen kann.
  • Fotos können nur vom Betreiber einer Webseite bzw. einer App bzw. dessen technischen Provider (Hosting-Provider) gelöscht werden.
  • Sie können beantragen, dass Fotos nicht mehr in den Suchergebnissen von Suchmaschinen angezeigt werden (z. B. bei Google, Bing, Yahoo). Dadurch werden Fotos nicht mehr so leicht gefunden.

Die Inhalte im Internet werden auf sogenannten "Servern" bereitgestellt. Auf diese "Server" kann man nicht von außen zugreifen. Nur der Betreiber bzw. Nutzer des Servers kann Inhalte von dem Server löschen und Inhalte damit aus dem Internet verschwinden lassen - sofern die Inhalte nicht zuvor kopiert worden waren und an anderer Stelle zur Verfügung gestellt werden. Es gibt also keine zentrale Stelle, die Inhalte aus dem Internet löschen kann.

Löschung der Fotos praktisch oft nicht möglich

Wenn Fotos oder Videos von Ihnen unerlaubterweise im Internet veröffentlicht werden ("Darf ein Foto von mir einfach so veröffentlicht werden?"), haben Sie einen rechtlichen Anspruch auf Löschung dieser Fotos. Diesen Anspruch auf Löschung sollten Sie in erster Linie gegen jene Person, die die Fotos veröffentlicht bzw. hochgeladen hat ("Content Provider"), durchsetzen. In zweiter Linie können Sie sich den Anspruch auf Löschung theoretisch gegenüber dem technischen Provider (z. B. Online-Plattform, Host-Provider usw.) geltend machen ("Was kann ich gegen unerwünschte Fotos tun?").

Oft ist es jedoch nicht möglich einen solchen rechtlichen Löschungsanspruch praktisch durchzusetzen, insbesondere dann, wenn die Identität des Content-Providers nicht genau bekannt ist oder die involvierten Personen ihren Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union haben. Dann ist es nämlich kaum möglich, ein Gerichtsverfahren zu führen oder ein Urteil im Ausland vollstrecken zu lassen. In diesem Fall müssen Sie sich damit abfinden, dass das Bild im Internet grundsätzlich weiterhin abrufbar bleibt.

Fotos sollen nicht gefunden werden

In einem solchen Fall bleibt Ihnen aber noch die Möglichkeit, das Bild zumindest aus den Treffern der Suchmaschinen entfernen zu lassen („Recht auf Vergessenwerden“). Das Bild verschwindet dann nicht von der eigentlichen Quelle (Website, Soziales Netzwerk usw.), aber zumindest aus den Suchergebnissen der Suchmaschinen. Es wird dadurch viel unwahrscheinlicher, dass andere Personen auf das Foto oder Video stoßen.

Viele Suchmaschinen bieten eigene Meldeformulare an, mit denen NutzerInnen einen Antrag auf Löschung bestimmter Suchergebnisse stellen können. Diese prüfen dann, ob Ihr Recht auf Datenschutz gegenüber dem Informationsinteresse der Allgemeinheit überwiegt. Geht es um Bilder aus dem Privatleben, ist eine Löschung wahrscheinlicher als bei beruflichen Daten.

Die Löschung aus dem Suchindex der Suchmaschinen stellt oft eine zufriedenstellende Lösung des Problems darstellen, weil Fotos in der Praxis meist nur über Suchmaschinen gefunden werden. Im Normalfall kennen Nutzer:innen nicht den genauen Speicherplatz (URL) bestimmter Fotos und würden daher nicht auf die problematischen Aufnahmen stoßen.

Nähere Informationen zum Entscheidungsprozess und zur Häufigkeit solcher Löschungsanfragen finden Sie zum Beispiel im Google-Transparenzbericht

Gefördert im Rahmen des AK Zukunftsprogramms

Das Projekt "Mein Bild im Netz" ist im Rahmen des Zukunftsprogramms der Arbeiterkammern ermöglicht und aus Mitteln des Digitalisierungsfonds der Arbeiterkammern gefördert worden.

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Letzte Änderung: 23.12.2025