Wenn Fotos oder Videos von Ihnen rechtswidrigerweise im Internet veröffentlicht werden ("Darf ein Foto von mir einfach so veröffentlicht werden?"), haben Sie einen rechtlichen Anspruch auf Löschung dieser Fotos. Dieser Anspruch richtet sich in erster Linie gegen jene Person, die die Fotos veröffentlicht bzw. hochgeladen hat. In zweiter Linie können Sie sich an die technischen Dienstleister (z. B. Online-Plattform, Host-Provider, Suchmaschinenbetreiber usw.) wenden und diese davon zu überzeugen versuchen, dass die Aufnahmen rechtswidrigerweise online gestellt wurden und daher zu löschen sind. In krassen Fällen können Sie eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten und auf diese Weise gegen die Veröffentlichung der Aufnahmen vorgehen.
Ihr Anspruch auf Löschung richtet sich in erster Linie gegen jene Person oder Stelle, die die Aufnahmen veröffentlicht hat oder daher für die Veröffentlichung verantwortlich ist ("Content-Provider"). Wenn die Aufnahme von Ihnen in einem Online-Medium veröffentlicht wurde, sollten Sie sich an den Inhaber bzw. Herausgeber dieses Online-Mediums wenden und Ihren Anspruch auf Löschung geltend machen. Die Kontaktdaten finden Sie meist im Impressum der Website. Im Fall der Veröffentlichung auf einem Social Media-Profil (TikTok-Account, Youtube-Kanal, Facebook-Seite usw.), sollten Sie den:die Inhaber:in dieses Nutzerprofils kontaktieren und eine Löschung der Aufnahmen verlangen; denn diese:r ist für alle Veröffentlichungen auf dem Profil verantwortlich.
Oft ist es nicht möglich eine Löschung über den "Content-Provider" zu erreichen, weil dieser etwa nicht erreichbar ist oder die Löschung der Fotos bzw. Videos verweigert. Dann können Sie die Aufnahmen als rechtswidrigen Inhalt an den technischen Provider (z. B. Hosting-Provider) melden, über dessen Dienst die Fotos bzw. Videos veröffentlicht werden. Sie können den Hosting-Provider meist über eine "WHOIS-Abfrage" oder einen "Reverse-IP-Lookup" herausfinden. Wenn die Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung leicht erkennbar ist (z. B. bei entwürdigenden Aufnahmen), sollte der technische Provider die Aufnahmen von seinem Server löschen.
Wenn das Foto bzw. Video auf einer Social-Media-Plattform gepostet wurde, können Sie die unerwünschte Veröffentlichung über eigene Meldeformulare direkt an die Online-Plattform melden ("Wie melde ich einen illegalen Inhalt?"). Die Online-Plattform sollte darauf prüfen, ob die Aufnahme rechtswidrigerweise veröffentlicht wurde, und das Foto bzw. Video gegebenenfalls entfernen. Insbesondere wenn Sie darlegen können, dass mit der Veröffentlichung der Aufnahme gegen die internen Regeln der Plattform ("Gemeinschaftsstandards", "Community-Richtlinien", "Nutzungsbedingungen" o.Ä.) verstoßen wurde, stehen die Chancen für eine Löschung des Inhalts gut.
Alternativ können Sie sich auch an die Suchmaschinen (Google, Yahoo, Bing usw.) wenden und beantragen, das die Fotos bzw. Videos zumindest nicht unter den Suchergebnissen angezeigt werden („Recht auf Vergessenwerden“). Die Suchmaschinen bieten eigene Meldeformulare an, mit denen Sie einen Antrag auf Löschung bestimmter Suchergebnisse stellen können:
Das Bild verschwindet dann nicht von der eigentlichen Quelle (Website, Plattform o. Ä.), aber zumindest aus den Suchergebnissen der Suchmaschinen. Es wird dadurch viel unwahrscheinlicher, dass andere Personen auf die Bilder stoßen (z. B. bei Eingabe Ihres Namens).
Sie können im Fall einer unerlaubten Veröffentlichung Ihres Personenbildnisses eine Anzeige bei der Datenschutzbehörde wegen einer rechtswidrige Bildverarbeitung erstatten ("Was kann ich gegen eine Datenschutzverletzung tun?"). Die unerlaubte Foto- bzw. Videoveröffentlichung stellt eine rechtswidrige Bildverarbeitung im Sinne des § 62 Abs 1 Z 4 Datenschutzgesetz dar, die mit einer Geldstrafe bis € 50.000,- bestraft werden kann.
Die rechtswidrige Veröffentlichung eines Fotos stellt außerdem eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild der abgebildeten Person dar. Sie können wegen einer solchen Rechtsverletzung eine zivilrechtliche Klage bei Gericht einbringen. Dafür müssen Sie zunächst Kosten (Gerichtsgebühr und Kosten für anwaltliche Vertretung) auslegen, die Sie im Erfolgsfall ersetzt bekommen sollten. Sie können in einer solchen Klage eventuell auch einen Schadenersatz für die unerlaubte Veröffntlichung Ihres Bildnisses verlangen ("Bekomme ich bei unerlaubten Fotos Schadenersatz?").
In drastischen Fällen von Bildveröffentlichungen, z. B. der Veröffentlichung von heimlich aufgenommenen Nacktaufnahmen ("Sind heimliche Nacktaufnahmen verboten?") oder Cyber-Mobbing ("Was tun gegen Cyber-Mobbing?") sollten Sie eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Die Strafverfolgungsbehörden leiten ein Strafverfahren ein, wenn durch die Veröffentlichung ein strafrechtliches Offizialdelikt begangen wird. Wenn widerrechtlich erlangte Fotos in der Absicht, die abgebildete Person zu schädigen, veröffentlicht werden, könnte der Straftatbestand des § 63 Datenschutzgesetz ("Datenverarbeitung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht") verwirklicht sein.
Das Projekt "Mein Bild im Netz" ist im Rahmen des Zukunftsprogramms der Arbeiterkammern ermöglicht und aus Mitteln des Digitalisierungsfonds der Arbeiterkammern gefördert worden.
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Letzte Änderung: 23.12.2025