Dürfen Fotos von einer beruflichen Veranstaltung veröffentlicht werden?

  • Fotos von größeren öffentlichen Veranstaltungen dürfen in der Regel ohne Einwilligung veröffentlicht werden, wenn keine Einzelpersonen im Fokus stehen und die Teilnehmer:innen vorher über die Fotoaufnahmen informiert wurden.
  • Wenn Einzelpersonen auf Fotos deutlich erkennbar sind oder speziell hervorgehoben werden, muss deren Einwilligung für die Veröffentlichung eingeholt werden.
  • Je weniger erwartet wird, fotografiert zu werden, oder je sensibler das Thema der Veranstaltung ist, desto mehr Gewicht hat das Interesse der Teilnehmer, nicht fotografiert zu werden.

Werden bei größeren öffentlichen Veranstaltungen Fotos von Personen gemacht und veröffentlicht, muss normalerweise keine Einwilligung eingeholt werden, sofern nur größere Personenkreise in gewöhnlichen und nicht bloßstellenden Situationen gezeigt werden. Schließlich haben die VeranstalterInnen ein legitimes Interesse, die Veranstaltung mit Fotos zu dokumentieren und die Öffentlichkeit über ein stattgefundenes Event auch mit Bildern zu informieren. Sie müssen die TeilnehmerInnen der Veranstaltung jedoch deutlich über die Fotoaufnahmen und die geplante Veröffentlichung informieren.

Nur wenn auf Fotos einzelne Personen herausgegriffen werden, sollte für die Veröffentlichung eine Einwilligung von diesen Personen eingeholt werden. Wenn es auf einer Veranstaltung Vortragende gibt, wird die Aufnahme und Veröffentlichung von Fotos dieser votragenden Personen normalerweise durch den (mündlichen) Vertrag zwischen der votragenden Person und VeranstalterIn gedeckt sein. Ein Video von dem gesamten Vortrag sollte hingegen nur mit Einwilligung der vortragenden Person online gestellt werden.

Bei der Frage, ob ein berechtigtes Interesse zur Aufnahme und Veröffentlichung von Personenfotos vorliegt, sind auch Ihre Erwartungen als teilnehmende Person zu berücksichtigen. Je weniger Sie erwarten können, fotografiert zu werden und je ungewöhnlicher die Webseiten und Plattformen sind, auf denen die Fotos veröffentlicht werden sollen, desto geringer ist das berechtigte Interesse der VeranstalterInnen. Handelt es sich um eine geschlossene Veranstaltung zu einem besonders sensiblen Thema, wird eine Veröffentlichung von Fotos nicht erlaubt sein. In solch einem Fall müsste vorab Ihre Zustimmung zu einer Veröffentlichung eingeholt werden. Außerdem müssen Sie auch in diesem Fall genau über den Zweck der Aufnahme und über die geplante Verwendung der Fotos informiert werden.

Gefördert im Rahmen des AK Zukunftsprogramms

Das Projekt "Mein Bild im Netz" ist im Rahmen des Zukunftsprogramms der Arbeiterkammern ermöglicht und aus Mitteln des Digitalisierungsfonds der Arbeiterkammern gefördert worden.

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Letzte Änderung: 10.04.2025