Darf ein Foto von mir einfach so veröffentlicht werden?

Es kommt auf den Einzelfall an. Die Veröffentlichung Ihres Bildnisses (also eines Fotos oder Videos, auf dem Sie abgebildet sind) erfordert jedenfalls nicht immer Ihre Zustimmung.

Eine Frage der Interessenabwägung

Ihr Bild darf insbesondere dann nicht veröffentlicht oder verbreitet werden, wenn durch die Veröffentlichung Ihre "berechtigten Interessen" verletzt werden. In der Rechtsprechung der Gerichte haben sich gewisse Leitlinien herausgebildet, in welchen Fällen - sofern Sie einer Veröffentlichung nicht ohnehin zugestimmt haben - von einer Beeinträchtigung Ihrer "berechtigten Interessen" im Sinne des § 78 Urheberrechtsgesetz auszugehen ist:

  • Sie werden auf einem Bild bloßgestellt (z. B. die Veröffentlichung eines Nacktfotos oder eines peinlichen Fotos);
  • Ihr Privatleben wird der Öffentlichkeit preisgegeben (z. B. ein Foto von Ihnen beim Besuch eines einschlägigen Erotik-Clubs);
  • das Bild kann zu Missdeutungen Anlass geben (z. B. Sie werden auf einem Foto als vermeintlicher Teil einer Gruppe dargestellt werden, obwohl sie nur zufällig dabeistanden und die Werte und Auffassungen dieser Gruppe zutiefst ablehnen);
  • das Bild ist entwürdigend oder herabsetzend ist (z.B. ein Video von Ihnen im volltrunkenen Zustand);
  • ein Bild von Ihnen wird ohne Ihre Zustimmung für Werbezwecke genutzt;
  • Ihr Bild wird mit einem missverständlichen oder negativen Begleittext veröffentlicht (z. B. „Dieser Mann wird Sie betrügen.“).

Außerdem muss die Person, die das Bild veröffentlicht, auch einen gewissen legitimen Zweck mit der Veröffentlichung des Fotos verfolgen. Die Person möchte beispielsweise ein wichtiges Ereignis dokumentieren, die Öffentlichkeit über einen bestimmten Umstand informieren, bestimmte Vorkommnisse zum Zweck der Beweissicherung festhalten, sich mit der Erstellung und Veröffentlichung eines Fotos künstlerisch entfalten oder ähnliche Umstände. Das Foto sollte also nicht einfach nur so zum Spaß oder zur bloßen Belustigung veröffentlicht werden. Letztlich läuft es auf eine Abwägung zwischen den Interessen der anderen Person und Ihren eigenen Interessen am Schutz Ihrer Privatsphäre hinaus.

Wenn Ihre berechtigten Interessen am Schutz Ihrer Privatsphäre nicht verletzt werden und Ihre Interessen auch nicht gegenüber den Interessen der Person, die das Foto veröffentlicht, überwiegen, darf ein Bild von Ihnen auch ohne Ihre Zustimmung veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung eines „normalen“ Fotos oder Videos ist daher im Normalfall erlaubt. Die Internet Ombudsstelle unterstützt Sie jedenfalls bei der Beurteilung, ob Sie sich die Veröffentlichung eines Fotos bzw. Videos gefallen lassen müssen oder nicht.

Beispiele

Die folgenden Beispiele sollen zeigen, in welchen Fällen die Veröffentlichung eines Personenfotos typischerweise verboten ist:

  • Erich betreibt als Hobby einen Blog über Freikörperkultur (FKK-Blog). Bei einem Ausflug an die Dechantlacke macht er zuerst Fotos von Gustav, der im Rahmen eines langen Gesprächs über Freikörperkultur bereitwillig für Erichs Blog posiert. Später schießt Erich durch das Gebüsch noch ein paar Fotos von Sophie, die sich gerade nackt auf der Wiese sonnt. Am Abend veröffentlicht Erich die Fotos auf seinem FKK-Blog.

Die Veröffentlichung der Fotos von Gustav ist erlaubt, weil Gustav mit der Veröffentlichung der Fotos auf Erichs Blog einverstanden war. Dagegen ist die Veröffentlichung der Fotos von Sophie klar rechtswidrig, auch wenn sich Sophie auf öffentlichem Grund aufgehalten hat. Sophies berechtigte Interessen am Schutz Ihrer Privatsphäre werden verletzt und werden auch nicht von Erichs Interesse an der Ausübung seines Hobbys ("FKK-Blog") überwogen.

  • Die Fotografin Beate macht ein wunderschönes Porträtfoto von Elvira, auf dem Elvira sehr schön zur Geltung kommt. Als Elvira das Porträtfoto ihren Freunden zeigt, machen diese bewundernde Kommentare. Auch Beate gefällt das Foto sehr gut. Sie beschließt daher, es auf Ihrer Website als Referenzfoto online zu stellen, ohne Elvira zu fragen.

Beate darf Elviras Porträtfoto nicht ohne deren Zustimmung veröffentlichen, auch wenn Beate selbst die Urheberin des Porträtfotos sein mag und Elvira auf dem Foto sehr gut zur Geltung kommt. Das Foto wird nämlich ohne Elviras Zustimmung zu Werbezwecken verwendet. Dadurch werden Elviras berechtigte Interessen verletzt.

  • Der Journalist Otto schreibt einen Artikel über die letzte Pro-Palästina-Demonstration. Da er von seinem Fotografen nicht rechtzeitig Bildmaterial von der Demonstration erhält, sucht er ein Bild von einer anderen Demonstration. Er illustriert den Artikel schließlich mit einem Foto von Anatol bei dessen Teilnahme an der Veranstaltung "Solidarität mit Israel" einige Wochen zuvor, weil darauf auch Demonstrationsszenen zu sehen sind.

Anatol kann von Otto die Löschung des Fotos verlangen, weil er an der Pro-Palästina-Demonstration gar nicht teilgenommen hat. Er wird durch den Artikel mit Vorgängen in Verbindung gebracht, mit denen er nichts zu tun hat. Die Veröffentlichung des Fotos kann zu Missdeutungen Anlass geben. Dadurch werden Anatols berechtigte Interessen verletzt.

Gefördert im Rahmen des AK Zukunftsprogramms

Das Projekt "Mein Bild im Netz" ist im Rahmen des Zukunftsprogramms der Arbeiterkammern ermöglicht und aus Mitteln des Digitalisierungsfonds der Arbeiterkammern gefördert worden.

Logo der Arbeiterkammer Österreich und Link auf das Portal der Arbeiterkammern Österreichs

Wie sieht eine wirksame Zustimmung aus?

Eine Zustimmung zur Fotoveröffentlichung ist nur dann wirksam, wenn Sie dabei wissen, wo und für welchen Zweck das Foto veröffentlicht werden soll.

Muss ich auf dem Foto als Person erkennbar sein?

Ja. Sie können sich nur dann auf das Recht am eigenen Bild und den Bildnisschutz berufen, wenn Sie auf dem fraglichen Foto als Person erkennbar sind.

Gibt es einen Unterschied zwischen Fotos und Videos?

Das Recht am eigenen Bild gilt für Videos so wie für Fotos. Eine Tonaufnahme von einem privaten Gespräch darf aber jedenfalls nicht veröffentlicht werden.

Was gilt als Veröffentlichung eines Fotos?

Das Recht am eigenen Bild gilt auch bei der Verbreitung eines Fotos unter einer Vielzahl von Menschen (z.B. einer größeren WhatsApp-Gruppe).

Muss ich mich fotografieren oder filmen lassen?

In manchen Fällen ist nicht nur die Veröffentlichung, sondern schon die bloße Aufnahme eines Fotos verboten. Es kommt auch auf Grund des Fotografen an.

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Letzte Änderung: 17.10.2022