Zu einer Datenverarbeitung zählen zum Beispiel das Erheben, die Speicherung, die Veränderung, die Verwendung oder die Verbreitung von personenbezogenen Daten.
Eine „Verarbeitung“ bezeichnet jeden Vorgang, der mit personenbezogenen Daten zusammenhängt. Dazu zählen zum Beispiel: das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, die Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, der Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung von Daten.
Unter „Datenverarbeitung“ ist also nicht nur eine Analyse oder eine Auswertung von Daten zu verstehen. Werden Daten gespeichert oder erhoben, gilt das schon als Datenverarbeitung. Auch das Löschen von personenbezogenen Daten stellt eine Datenverarbeitung dar, die nur aufgrund einer bestimmten Rechtsgrundlage erfolgen darf. Wichtig ist dabei auch, dass es bei einer Datenverarbeitung nicht viele Daten benötigt, sondern ein einzelnes Datum (Einzahl von Daten) ausreicht.
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Letzte Änderung: 20.05.2021