Werden Ihre Rechte verletzt, können Sie sich als betroffene Person direkt an die österreichische Datenschutzbehörde wenden und dort eine Beschwerde einreichen. Die Datenschutzbehörde muss den Gegenstand der Beschwerde untersuchen und Sie spätestens nach drei Monaten über den Stand und das Ergebnis der Ermittlungen informieren. Dieses Beschwerdeverfahren ist kostenlos.
Sind sie als betroffene Person der Meinung, dass Ihre personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurde, können Sie nicht nur das Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde nutzen, sondern haben auch Recht auf einen gerichtlichen Rechtsbehelf. Sie haben dabei die Wahl, ob Sie die Klage bei dem Landesgericht einbringen, wo Ihr gewöhnlicher Aufenthalt oder Sitz ist oder beim Landesgericht, wo die beklagte Person ihren gewöhnlichen Sitz hat. Eine Klage ist allerdings mit Kosten verbunden und muss durch einen Rechtsanwalt eingebracht werden.
Sie können sich gegebenenfalls auch an qualifizierte Einrichtungen ohne Gewinnerzielungsabsicht wenden und diese beauftragen, Ihre Rechte wahrzunehmen. Diese Einrichtung hat das Recht, in Ihrem Namen eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einzureichen sowie das Recht auf Schadenersatz in Ihrem Namen geltend zu machen.
Beispiel
Bei einem Hacker-Angriff auf ein Unternehmen, erhalten Hacker Zugriff auf die personenbezogenen Daten der Kundin Lotta. Lotta will darüber informiert werden, welche ihrer Daten vom Unternehmen verarbeitet wurden, um das Ausmaß des Schadens abschätzen zu können. Das Unternehmen erteilt allerdings keine Auskunft. Dagegen kann Lotta Beschwerde bei der Datenschutzbehörde erheben. Parallel dazu kann sie auch eine Klage auf Schadenersatz bei Gericht einbringen, wenn ihr aus dem Hacker-Angriff ein Schaden erwachsen sein sollte.
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Letzte Änderung: 20.05.2021