In Österreich können Sie die Beschwerde per Post oder E-Mail einreichen. Auf der Webseite der österreichischen Datenschutzbehörde finden Sie dafür ein Formular, das Sie ausfüllen können.
Eine Beschwerde an die Datenschutzbehörde hat die folgenden Angaben zu enthalten:
Gegebenenfalls können Sie auch Ihre bereits gestellten Anträge auf Auskunft, auf Löschung oder Ähnliches sowie die Antwort darauf der Beschwerde beilegen. Die Beschwerde müssen Sie spätestens innerhalb eines Jahres einbringen, nachdem Sie von der Datenschutzverletzung erfahren haben und spätestens innerhalb von drei Jahren ab der Datenschutzverletzung.
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Letzte Änderung: 20.05.2021