Wie kann ich eine Beschwerde an die Datenschutzbehörde einreichen?

In Österreich können Sie die Beschwerde per Post oder E-Mail einreichen. Auf der Webseite der österreichischen Datenschutzbehörde finden Sie dafür ein Formular, das Sie ausfüllen können.

Eine Beschwerde an die Datenschutzbehörde hat die folgenden Angaben zu enthalten:

  • die Bezeichnung des Rechts, das Ihrer Meinung nach verletzt wurde
     
  • sofern zumutbar, die Bezeichnung des Beschwerdegegners
     
  • den Sachverhalt, aus dem die Rechtsverletzung abgeleitet wird
     
  • die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt
     
  • der Wunsch, die behauptete Rechtsverletzung festzustellen
     
  • Angaben, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob die Beschwerde rechtzeitig eingebracht wurde

Gegebenenfalls können Sie auch Ihre bereits gestellten Anträge auf Auskunft, auf Löschung oder Ähnliches sowie die Antwort darauf der Beschwerde beilegen. Die Beschwerde müssen Sie spätestens innerhalb eines Jahres einbringen, nachdem Sie von der Datenschutzverletzung erfahren haben und spätestens innerhalb von drei Jahren ab der Datenschutzverletzung.

Kann ich im Fall einer Datenschutzverletzung auch Schadenersatz geltend machen?

Ist durch eine Datenschutzverletzung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden, haben Sie Anspruch auf Schadenersatz gegen die Verantwortlichen...

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Letzte Änderung: 20.05.2021