Was bedeutet mein Recht auf Löschung?

  • Als betroffene Person können Sie verlangen, dass der Verantwortliche Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich löscht, sofern keine Rechtsgrundlage für die Speicherung besteht.
  • Sie können einen Antrag auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten formlos stellen.

Das Recht auf Löschung besteht nicht uneingeschränkt. Es kann Gründe geben (z. B. gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung der Daten, berechtigte Speicherung der Daten, um rechtliche Ansprüche geltend zu machen oder abzuwehren usw.). Sie haben also kein bedingungsloses Recht auf Löschung Ihrer Daten.

Recht auf Löschung

Sie können Ihr Recht auf Löschung geltend machen, wenn einer der folgenden Gründe zutrifft:

  • Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder weiterverarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
  • Sie widerrufen Ihre Einwilligung, auf die die Datenverarbeitung gestützt war. Dafür darf aber keine andere Rechtsgrundlage für die Verarbeitung bestehen.
  • Sie legen Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor.
  • Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
  • Die Löschung der personenbezogenen Daten ist erforderlich, um eine rechtliche Verpflichtung zu erfüllen.

Beispiel: Ein Unternehmen erhält für eine Job-Ausschreibung sehr viele Bewerbungen. Sobald das Bewerbungsverfahren abgeschlossen und die ausgeschriebene Stelle besetzt wurde, muss das Unternehmen die Bewerbungen der anderen BewerberInnen löschen. Das Unternehmen dürfte Bewerbungen nur dann weiter speichern, wenn die betroffenen Personen zuvor eingewilligt haben, dass die Bewerbung gespeichert werden darf, um sie für künftige andere Job-Ausschreibungen zu berücksichtigen.

Ihre personenbezogenen Daten müssen aber nicht gelöscht werden, wenn die Verarbeitung dieser für folgende Fälle erforderlich ist:

  • zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information
  • zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der die Verarbeitung unterliegt
  • zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die von öffentlichem Interesse ist
  • zur Wahrnehmung einer Aufgabe der öffentlichen Gewalt
  • aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit
  • für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke
  • zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Beispiel: Ein Unternehmen erhält für eine Job-Ausschreibung sehr viele Bewerbungen. Nachdem sich das Unternehmen im Rahmen eines Auswahlverfahrens für eine Bewerberin entschieden hat, beschwert sich der abgewiesene Bewerber Xaver, dass er aufgrund seines Alters nicht ausgewählt worden sei und kündigt an, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Da das Unternehmen die Bewerbung von Xaver benötigt, um sich gegen die Schadenersatzansprüche zu verteidigen, darf es die Bewerbung von Xaver bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens weiterhin speichern.

Löschungsersuchen

Der Verantwortliche muss einen Antrag auf Löschung innerhalb eines Monats beantworten. Diese Frist kann im Einzelfall um zwei Monate verlängert werden. Sollte der Verantwortliche nach Prüfung des Antrags zum Ergebnis kommen, dass keine Löschpflicht besteht, muss er Ihnen innerhalb eines Monats sagen, wieso er die Löschung ablehnt. Gleichzeitig müssen Sie darüber informiert werden, dass Sie eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde erheben können.

Die Löschung ist die Vernichtung und jede Art der Unkenntlichmachung Ihrer personenbezogenen Daten und ist grundsätzlich unverzüglich vorzunehmen. Kann die Löschung nicht sofort erfolgen, weil diese aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nur zu bestimmten Zeitpunkten gemacht werden kann, muss zumindest die Verarbeitung der betreffenden personenbezogenen Daten bis zu diesem Zeitpunkt eingeschränkt werden. Die Löschung ist auch dann vorzunehmen, wenn hiermit ein unverhältnismäßig hoher Aufwand verbunden ist.

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Letzte Änderung: 30.08.2024