Dürfen meine Daten für etwas anderes verarbeitet werden als ursprünglich angegeben?

Die Weiterverarbeitung von Daten zu einem anderen Zweck, als zu dem sie ursprünglich erhoben wurden, ist nur sehr eingeschränkt zulässig. Dies würde nämlich im Widerspruch mit der sogenannten Zweckbindung stehen.

Der Zweck, zu dem die Daten weiterverarbeitet werden sollen, muss mit dem Zweck vereinbar sein, zu dem die personenbezogenen Daten ursprünglich erhoben wurden. Zu berücksichtigen ist dabei unter anderem:

  • jede Verbindung zwischen den Zwecken
     
  • der Zusammenhang, in dem die personenbezogenen Daten erhoben wurden
     
  • die Art der personenbezogenen Daten
     
  • die möglichen Folgen der beabsichtigten Weiterverarbeitung für die betroffenen Personen
     
  • das Vorhandensein geeigneter Garantien (zum Beispiel die Verschlüsselung oder Pseudonymisierung)

Will die oder der Verantwortliche die personenbezogenen Daten anders weiterverarbeiten als ursprünglich angegeben, müssen Sie als betroffene Person vor dieser Weiterverarbeitung alle Informationen dazu erhalten.

Ein Unternehmen soll verkauft werden. Dafür werden dem potenziellen Käufer bestimmte personenbezogene Daten der KundInnen, der LieferantInnen, der MitarbeiterInnen und Ähnliches offengelegt. Eine solche Weiterverarbeitung von Daten zu anderen Zwecken kann unter bestimmten Umständen zulässig sein.

Was bedeutet mein Recht auf Auskunft?

Jede betroffene Person kann von Verantwortlichen Auskunft darüber verlangen, ob betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Was bedeutet mein Recht auf Löschung?

Als betroffene Person können Sie verlangen, dass der Verantwortliche Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich löscht, sofern keine Rechtsgrundlage für die...

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Letzte Änderung: 02.08.2024