Dürfen meine Daten für etwas anderes verarbeitet werden als ursprünglich angegeben?

Die Weiterverarbeitung von Daten zu einem anderen Zweck, als zu dem sie ursprünglich erhoben wurden, ist nur sehr eingeschränkt zulässig. Dies würde nämlich im Widerspruch mit der sogenannten Zweckbindung stehen.

Der Zweck, zu dem die Daten weiterverarbeitet werden sollen, muss mit dem Zweck vereinbar sein, zu dem die personenbezogenen Daten ursprünglich erhoben wurden. Zu berücksichtigen ist dabei unter anderem:

  • jede Verbindung zwischen den Zwecken
     
  • der Zusammenhang, in dem die personenbezogenen Daten erhoben wurden
     
  • die Art der personenbezogenen Daten
     
  • die möglichen Folgen der beabsichtigten Weiterverarbeitung für die betroffenen Personen
     
  • das Vorhandensein geeigneter Garantien (zum Beispiel die Verschlüsselung oder Pseudonymisierung)

Will die oder der Verantwortliche die personenbezogenen Daten anders weiterverarbeiten als ursprünglich angegeben, müssen Sie als betroffene Person vor dieser Weiterverarbeitung alle Informationen dazu erhalten.

Ein Unternehmen soll verkauft werden. Dafür werden dem potenziellen Käufer bestimmte personenbezogene Daten der KundInnen, der LieferantInnen, der MitarbeiterInnen und Ähnliches offengelegt. Eine solche Weiterverarbeitung von Daten zu anderen Zwecken kann unter bestimmten Umständen zulässig sein.

Wie verlange ich Auskunft über meine Daten?

Jede betroffene Person kann von Verantwortlichen Auskunft darüber verlangen, ob betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Wie kann ich meine Daten löschen lassen?

Hier erfahren Sie, wie Sie vorgehen, wenn Sie Ihre Daten gelöscht haben wollen. Aber Vorsicht: Sie haben nicht immer ein Recht auf Löschung Ihrer Daten.

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Letzte Änderung: 02.08.2024