Ist durch eine Datenschutzverletzung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden, haben Sie Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter.
Ein materieller oder immaterieller Schaden kann etwa in folgender Form eintreten:
In welchen Fällen ein solcher Schadenersatz von den Gerichten tatsächlich zugesprochen wird und wie hoch dieser Schadenersatz sein kann, wird sich im Rahmmen der Rechtsprechung erst herauskristallisieren. Grundsätzlich muss durch die Datenschutzrechtsverletzung allerdings eine nennenswerte Persönlichkeitsbeeinträchtigung für die oder den Betroffenen eingetreten sein, damit ein Anspruch auf einen immateriellen Schadenersatz besteht (vgl. OLG Innsbruck 1R182/19b).
Sie haben auf jeden Fall die Wahl, ob Sie die Klage bei dem Landesgericht einbringen, wo Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Sitz haben oder beim gewöhnlichen Aufenthalt oder Sitz/Niederlassung der oder des Beklagten. Eine Klage ist allerdings mit Kosten verbunden und muss durch einen Rechtsanwalt eingebracht werden.
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Letzte Änderung: 20.05.2021