Dies kommt immer auf den Einzelfall an und hängt von der Art der verarbeiteten und veröffentlichten Daten sowie dem Informationsinteresse der Allgemeinheit ab.
Verlinken die Suchergebnisse zu personenbezogenen Daten, die unwahr oder veraltet sind, haben Sie in der Regel einen Anspruch auf Löschung der Suchergebnisse. Stehen die Suchergebnisse im Zusammenhang mit Ihrem Berufsleben, kann das Informationsinteresse der Allgemeinheit gegenüber Ihrem Interesse an der Geheimhaltung dieser personenbezogenen Daten überwiegen. Es kommt letztlich immer auf eine Abwägung der Interessen an.
Es ist am besten, in erster Linie den Betreiber der Webseiten zu kontaktieren, auf der personenbezogene Daten veröffentlicht werden. Nur so können die personenbezogenen Daten aus dem Internet verschwinden. Der Suchmaschinenbetreiber kann nämlich nur die Anzeige bestimmter Suchergebnisse blockieren, während die betreffenden Webseiten auch bei Entfernung der Suchergebnisse weiterhin für jedermann abrufbar bleiben. Es ist aber nicht notwendig, den Betreiber der Website zu kontaktieren, bevor man sich an den Suchmaschinenbetreiber wendet.
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Letzte Änderung: 30.08.2024