Das Recht auf Datenübertragbarkeit ermöglicht Ihnen, Ihre personenbezogenen Daten von einem Verantwortlichen zu einem anderen Verantwortlichen oder auch von einer IT-Umgebung zu einer anderen zu übertragen.
Von der Datenübertragbarkeit sind nur personenbezogene Daten betroffen und nicht etwa Dateien, die ohne Ihre Einwilligung oder Ihr Wissen bei Cloud- oder Streaming-Diensten lagern. Mit diesem Recht soll Ihnen als betroffene Person die Kontrolle über Ihre personenbezogenen Daten zurückgegeben werden. Dies wirkt auch dem sogenannten „Lock-in-Effekt“ entgegen, bei dem Unternehmen versuchen Ihre Kundinnen und Kunden durch komplizierte Wechsel-Regelungen zu binden.
Sie haben ein Recht darauf, dass der Verantwortliche Ihnen personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die auch von Ihnen bereitgestellt wurden und vom Verantwortlichen verarbeitet werden. Der Verantwortliche muss die Daten in einem strukturierten, gängigen, maschinenlesbaren und interoperablen Format zur Verfügung stellen, damit die Daten von einem anderen Verantwortlichen problemlos (weiter-)verarbeitet werden können. Darüber hinaus können Sie sogar verlangen, dass die personenbezogenen Daten direkt von einer verantwortlichen Person zu einer anderen verantwortlichen Person übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist.
Für das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt eine Frist von einem Monat, die in begründeten Fällen auf drei Monate verlängert werden kann.
Beispiel: Nicole möchte ihre Liste von Kontakten von einem E-Mail-Anbieter zu einem anderen E-Mail-Anbieter übertragen. Gleichzeitig wechselt Nicole auch ihren bevorzugten Musik-Streaming-Dienst. Die gespeicherten Profildaten zu ihren Vorlieben und ihre Playlists kann sie exportieren und bei einem anderen Musik-Streaming-Dienst importieren.
Weitere Fragen und Antworten?
Sie suchen weitere Fragen und Antworten (FAQs) zum Thema "Datenschutzrecht"? Sie haben eine andere Frage?
Letzte Änderung: 30.08.2024