Urheberrechte verletzt?

Sie haben eine Abmahnung erhalten, weil Sie ein Foto urheberrechtswidrig veröffentlicht haben? Nicht jede Schadenersatzforderung ist berechtigt.

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Was ist das Urheberrecht?

Das Urheberrecht schützt die Person, die ein Werk (zum Beispiel ein Foto, ein Musikstück, einen Text usw.) geschaffen hat. Diese Person nennt man den Urheber bzw. Urheberin des Werks. Grundsätzlich dürfen Sie das Werk nur mit der Zustimmung des Urhebers bzw. der Urheberin verwenden (zum Beispiel speichern, kopieren, veröffentlichen usw.). Es gibt allerdings auch Ausnahmen.

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Was ist eine Abmahnung wegen einer Urheberechtsverletzung?

Wenn Sie eine Urheberrechtsverletzung begangen haben, kann der Rechte-Inhaber bzw. die Rechte-Inhaberin Sie in einem formellen Schreiben dazu auffordern, diese Urheberrechtsverletzung zu unterlassen und einen Schadenersatz für die Urheberrechtsverletzung zu bezahlen. Ein solches Schreiben nennt man „Abmahnung“.

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Ich habe eine Abmahnung erhalten – Was tun?

Wenn Sie eine berechtigte Abmahnung erhalten haben, sollten Sie die urheberrechtswidrigen Inhalte entfernen und eine Unterlassungserklärung abgeben. In weiterer Folge können Sie sich mit der abmahnenden Stelle in Kontakt setzen, um eine Verhandlungslösung zu erreichen, oder „pokern“ und das Risiko einer Klage in Kauf nehmen.

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Wieviel Schadenersatz kann bei einer Urheberrechtsverletzung verlangt werden?

Bei einer Urheberrechtsverletzung kann der/die Rechte-InhaberIn einen Schadenersatz dafür verlangen, dass Sie den urheberrechtlich geschützten Inhalt ohne Erlaubnis (Lizenz) genutzt haben und dadurch auch Rechtsanwaltskosten verursacht haben.

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Worauf sollte ich bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung achten?

Die von den abmahnenden Rechtsanwaltskanzleien vorgegebenen Unterlassungserklärungen sind oft zu Ihrem Nachteil ausformuliert. Sie sollten darauf achten, dass die Unterlassungserklärung nicht zu weit geht und dass Sie sich nicht zu einer Schadenersatzzahlung verpflichten.

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Weitere Fragen und Antworten?

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So wird eine Beschwerde abgewickelt

Sie geben zunächst eine Beschwerde auf unserer Website ein. Wenn wir für Ihre Beschwerde zuständig sind, leiten wir Ihre Beschwerde mitsamt aller Unterlagen an das Unternehmen (den Beschwerdegegner) weiter und führen ein für beide Seiten kostenloses Streitbeilegungsverfahren durch. Wenn wir für Ihre Beschwerde nicht zuständig sind, informieren wir Sie darüber, wie Sie weiter vorgehen können.

Fixe Schritte

Nicht jede Beschwerde führt zu einem Schlichtungsverfahren. Manchmal lehnt das Unternehmen die Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren ab oder ist nicht erreichbar. In diesem Fall erhalten Sie von uns jedenfalls eine Antwort und einen Rat, wie Sie weiter vorgehen können (Fixe Schritte).

Sie geben über unsere Website eine Beschwerde ein. Achten Sie darauf, dass Sie uns dabei alle relevanten Unterlagen zur Verfügung stellen. Wir kontaktieren Sie, wenn wir noch weitere Informationen von Ihnen benötigen.

Wenn wir für Ihre Beschwerde zuständig sind, leiten wir ein Schlichtungsverfahren ein (Optionale Schritte). Wenn wir für Ihre Beschwerde nicht zuständig sind oder nicht alle Voraussetzungen für die Einleitung eines Schlichtungsverfahren vorliegen, teilen wir Ihnen mit, an welche anderen Stellen Sie sich wenden können und wie Sie weiter vorgehen können.

Optionale Schritte

Wenn wir ein Schlichtungsverfahren einleiten, kommt es zu weiteren Schritten (Optionale Schritte). Wir versuchen dabei eine Einigung zwischen Ihnen und dem Unternehmen zu vermitteln und können dazu auch Lösungsvorschläge machen.

Wir fordern das Unternehmen auf, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Dafür leiten wir Ihre Beschwerde und Ihre Unterlagen an das Unternehmen weiter und ersuchen das Unternehmen dazu Stellung zu nehmen.

Das Unternehmen prüft den Fall und nimmt Stellung zu Ihrer Beschwerde. Sieht das Unternehmen Ihre Beschwerde als begründet an, wird es eine Lösung anbieten (z. B. die Ware austauschen oder den Kaufpreis zurückerstatten). Sieht das Unternehmen Ihre Beschwerde als unberechtigt an, wird es seinen Standpunkt darlegen und eventuell eine Lösung anbieten.

Wir leiten Ihnen die Stellungnahme und eventuell den Lösungsvorschlag des Unternehmens weiter und bitten Sie dazu Stellung zu nehmen. Wir versuchen das Problem zu identifizieren, rechtlich einzuordnen und eine Einigung zwischen den Parteien zu vermitteln. Dafür sind eventuell noch weitere Stellungnahmen beider Parteien notwendig.

Im Idealfall einigen sich die Parteien auf eine Lösung des Problems. Kommt es zu keiner Einigung, machen wir eventuell einen Vorschlag zur Lösung des Problems (Lösungsvorschlag). Ein solcher Lösungsvorschlag ist mit einem Urteil in einem Gerichtsverfahren vergleichbar.

Downloads

Infos und Tipps zu Abmahnungen

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582 KB

Fotos im Internet - Konsumenteninformation zu Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen

ISPA: Urheberrecht

PDF
3 MB

Information der Internet Service Providers Asutria (ISPA): 24 Fragen und Antworten

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