Wann liegt eine Urheberrechtsverletzung vor?

  • Jede Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Werks ohne Zustimmung, egal ob privat oder kommerziell, stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.
  • In bestimmten Fällen (z.B.: freie Werknutzung) ist eine Nutzung erlaubt: etwa für Privatkopien, Zitate oder im Bildungsbereich.
  • Auch wer versehentlich geschützte Inhalte nutzt, begeht eine Urheberrechtsverletzung.

Grundsätzlich stellt jede Nutzung eines Werkes (zum Beispiel Speicherung, Bearbeitung, Veröffentlichung, Bearbeitung usw.) ohne entsprechende Erlaubnis des Rechte-Inhabers bzw. der Rechte-Inhaberin eine Urheberrechtsverletzung dar. Es gibt allerdings gewissen Ausnahmen, bei denen Sie urheberrechtlich geschützte Werke unter bestimmten Bedingungen frei verwenden dürfen („freie Werknutzungen“). Dazu zählen zum Beispiel:

  • die Herstellung einer Privatkopie
  • bestimmte Nutzungen im Rahmen der Schule und der Universität
  • die Nutzung eines Werks zum Zweck des Zitats

Freie Werknutzungen haben den Hintergrund, dass das Urheberrecht in bestimmten genau abgegrenzten Fällen zugunsten der Allgemeinheit beschränkt sein soll. Im US-amerikanischen Recht wird dieser Grundsatz auch als „Fair Use“ bezeichnet.

Das Hochladen eines Fotos auf eine frei zugängliche Website ohne entsprechende Erlaubnis (Lizenz) stellt jedoch immer eine Urheberrechtsverletzung dar. Dabei ist es egal, ob die Veröffentlichung privaten oder kommerziellen Zwecken dient. Unerheblich ist auch, wie viele Personen tatsächlich auf das Foto im Internet zugegriffen haben beziehungsweise ob es überhaupt jemand angesehen hat. Wegen der einfachen technischen Möglichkeit, das Internet auf bestimmte Fotos zu durchsuchen (umgekehrte Bildersuche), werden Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Fotos besonders häufig verfolgt. Manche Rechtsanwaltskanzleien haben sich auf solche Urheberrechtsverletzungen spezialisiert und versuchen die Ansprüche von Rechteinhabern in großer Menge durchzusetzen.

Bei der Gestaltung einer Website oder eines Blogs müssen Sie daher besonders darauf achten, dass Sie Urheberrechte an Fotos, Videos, Musikstücken, Texten, Computerprogrammen oder auch Landkarten (Anfahrtsplan) nicht verletzen. Ohne Zustimmung der RechteinhaberInnen dürfen Sie solche Inhalte nicht auf Ihre Website, Ihren Blog oder soziale Netzwerke wie Instagram oder Youtube hochladen. Eine Urheberrechtsverletzung liegt auch dann vor, wenn Sie nicht wussten, dass ein Inhalt nicht verwendet werden darf. Eine Kennzeichnung mit einem Copyright-Hinweis wie etwa dem weit verbreiteten "©" ist keine Voraussetzung.

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Letzte Änderung: 14.04.2025