Wenn Sie eine Urheberrechtsverletzung begangen haben, kann der Rechte-Inhaber bzw. die Rechte-Inhaberin Sie in einem formellen Schreiben dazu auffordern, diese Urheberrechtsverletzung zu unterlassen und einen Schadenersatz für die Urheberrechtsverletzung zu bezahlen. Ein solches Schreiben nennt man „Abmahnung“.
In der Abmahnung werden Sie typischerweise aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist die konkrete Rechtsverletzung zu unterlassen (z.B. ein Foto zu löschen), eine Unterlassungserklärung abzugeben, Schadenersatz zu zahlen sowie die Anwaltskosten zu übernehmen. Eine Abmahnung kommt in der Regel von der Rechtsanwaltskanzlei der Rechte-InhaberInnen. Es gibt jedoch auch Abmahnungen, die direkt von Rechte-Inhaber/innen verfasst werden („private Abmahnung“). Die Abmahnung wird grundsätzlich per Post verschickt, in manchen Fällen jedoch auch bereits zuvor per E-Mail zugestellt.
Eine vorformulierte Unterlassungserklärung wird meist als Anhang mitgeschickt. In bestimmten Fällen wird in der Abmahnung jedoch bloß eine Geldzahlung gefordert beziehungsweise nur die Erfüllung des Unterlassungsanspruchs verlangt. Die Abmahnung enthält meist auch ein Vergleichsangebot: Es wird angeboten, dass auf weitere rechtliche Schritte sowie etwaige weitere Forderungen verzichtet wird, wenn Sie die in der Abmahnung gestellten Forderungen fristgerecht erfüllen. Es steht Ihnen frei, ein entsprechendes Angebot anzunehmen oder nicht.
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Letzte Änderung: 20.05.2021