Das Urheberrecht schützt die eigentümliche geistige Schöpfung einer Person, die Werke der Literatur, der Musik, der bildenden Kunst, der Grafik, der Fotografie oder der Filmkunst erschafft. Die Werke müssen für den urheberrechtlichen Schutz über ein Mindestmaß an Individualität und Originalität verfügen und von anderen Werken unterscheidbar sein. Der Schöpfer eines urheberrechtlich geschützten Werkes ist der Urheber bzw. die Urheberin. Er/Sie kann über die Verwendung des eigenen Werkes entscheiden und bestimmen, ob und inwieweit sein/ihr Werk von anderen Personen vervielfältigt, veröffentlicht oder bearbeitet werden darf. Diese sogenannten Verwertungsrechte kann der/die UrheberIn auch auf eine andere Person übertragen. Dann verfügt die andere Person über die Nutzungsrechte und kann gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen.
Achtung!
Bereits mit der Schaffung ist ein Werk durch das Urheberrecht geschützt. Eine spezielle Registrierung, Copyright-Vermerk oder Ähnliches ist nicht notwendig!
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Letzte Änderung: 14.04.2025