Ein Rücktritt (auch Widerruf genannt) ist auch dann wirksam, wenn ein Unternehmen den Widerruf nicht akzeptiert oder erklärt, dass kein Widerrufsrecht bestehe. Weisen Sie daher ungerechtfertigte Forderungen eines Unternehmens zurück.
Für eine wirksame Rücktrittserklärung müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
Wenn Sie Ihren Rücktritt wirksam erklärt haben, aber das Unternehmen den Widerruf nicht akzeptiert, müssen Sie sich darauf einstellen, dass das Unternehmen weiterhin Geld von Ihnen fordern wird. In diesem Fall sollten Sie sicherstellen, dass keine Abbuchungen vorgenommen werden. Erklären Sie dem Unternehmen ausdrücklich, dass Sie nicht bezahlen werden (außer einem allenfalls berechtigten Wertersatz). Wenn das Unternehmen ein Inkassobüro oder eine Rechtsanwaltskanzlei einschaltet, sollten Sie auch dem Inkassobüro und der Rechtsanwaltskanzlei erklären, dass Sie wirksam vom Vertrag zurückgetreten sind und alle Forderungen zurückweisen. Wenn Sie die Forderungen nämlich ausdrücklich bestreiten, besteht keinesfalls ein Recht auf Ersatz der Inkassokosten: Da Sie die Forderungen schon vorher bestritten haben war die Beauftragung eins Inkassobüros nicht zweckmäßig.
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Letzte Änderung: 02.11.2022