Sie können ein:e online abgeschlossene:s Abo bzw. Mitgliedschaft grundsätzlich widerrufen ("Kann ich den Abschluss meines Abos bzw. meiner Mitgliedschaft widerrufen?"). Sie müssen den Widerruf erklären und Ihrem Vertragspartner zuschicken. Ihr Widerruf muss von Ihrem Vertragspartner nicht akzeptiert oder bestätigt werden. Ihr Widerruf wird, sobald er bei Ihrem Vertragspartner einlangt, jedenfalls wirksam.
Wenn Sie Ihren Rücktritt wirksam erklärt haben, aber das Unternehmen den Widerruf nicht akzeptiert, müssen Sie sich darauf einstellen, dass das Unternehmen weiterhin Geld von Ihnen fordern wird. Erklären Sie dem Unternehmen ausdrücklich, dass Sie - außer einem allenfalls berechtigten Wertersatz - nichts bezahlen werden. Außerdem sollten Sie sicherstellen, dass keine Abbuchungen von Ihrem Konto vorgenommen werden.
Wenn das Unternehmen ein Inkassobüro oder eine Rechtsanwaltskanzlei einschaltet, sollten Sie auch dem Inkassobüro und der Rechtsanwaltskanzlei erklären, dass Sie wirksam vom Vertrag zurückgetreten sind und alle Forderungen zurückweisen. Wenn Sie die Forderungen nämlich ausdrücklich bestreiten, besteht keinesfalls ein Recht auf Ersatz der Inkassokosten: Da Sie die Forderungen schon vorher bestritten haben war die Beauftragung eins Inkassobüros nicht zweckmäßig.
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Letzte Änderung: 27.10.2025