Bei einer Abo-Falle stellt sich ein kostenloses Angebot (z. B. ein Gewinnspiel oder ein Probe-Abo) später als kostenpflichtig heraus. Manchmal sollen Sie zunächst nur einen kleinen Betrag bezahlen und später werden höhere Abbuchungen vorgenommen. Meist wird nur im "Kleingedruckten" auf die Kosten hingewiesen.
Es gibt unterschiedliche Arten von Abo-Fallen und unterschiedliche Wege, über die Sie in eine Abo-Falle gelockt werden. Bei manchen Abo-Fallen handelt es sich bloß um etwas irreführende Geschäftspraktiken, bei anderen handelt es sich um betrügerische Handlungen. Grob gesprochen lassen sich folgende Arten von Abo-Fallen unterscheiden:
Bei allen Abo-Fallen wird entweder gar nicht oder nicht ausreichend auf die Kostenpflichtigkeit eines Vertrags bzw. über die Kosten des Abo-Vertrags hingwiesen. Der Kostenhinweis ist meist im Kleingedruckten versteckt und leicht zu übersehen. Der Umstand, dass an irgendeiner Stelle auf Kosten hingewiesen wird, bedeutet aber noch nicht, dass Sie diese Kosten auch bezahlen müssen. Denn in vielen Fällen haben Sie gar kein rechtlich wirksames kostenpflichtiges Abo abgeschlossen.
Für den Abschluss eines kostenpflichtigen Abos reicht es nämlich nicht aus, dass Sie im Kleingedruckten auf irgendwelche Kosten hingewiesen werden. Sie schließen nur dann einen wirksamen kostenpflichtigen Vertrag ab, wenn der Bestell-Button mit den Worten „Zahlungspflichtig bestellen“, „Kostenpflichtig registrieren“ oder mit einer ähnlichen Formulierung beschriftet war ("Muss ich für einen angeblich kostenlosen Vertrag bezahlen?"). Außerdem kann nur jener Preis als vereinbart gelten, auf den Sie bei Ihrer Anmeldung klar hingewiesen wurden ("Die Abo-Kosten sind höher als auf der Anmeldeseite. Muss ich bezahlen?"). Denn nur dann kann Ihre Bestellung bzw. Anmeldung als Angebot verstanden werden, den konkreten Dienst um den bestimmten Preis nutzen zu wollen (Vertrauenstheorie).
Wenn Sie in eine Abo-Falle getappt sind, erhalten Sie entweder Rechnungen oder es werden Beträge abgebucht. Im Fall von Rechnungen müssen Sie die Zahlungsforderungen zurückweisen und erklären, dass Sie mit der Anmeldung keine Zahlungsverpflichtung eingegangen sind. Im Fall von Abbuchungen müssen Sie Ihre Bank oder Ihren Kreditkartenanbieter kontaktieren und eine Rückerstattung der abgebuchten Beträge verlangen. Wenn die Beträge von Ihrem Bankkonto als SEPA-Lastschriften abgebucht werden, können Sie diese Beträge innerhalb von 8 Wochen wieder zurückholen. Wenn die Beträge von Ihrer Kreditkarte abgebucht werden, sollten Sie Ihren Kreditkartenanbieter kontaktieren und ein Rückerstattung verlangen (siehe "Kann ich eine Kreditkartenzahlung zurückbekommen?")
Weitere Fragen und Antworten?
Sie suchen weitere Fragen und Antworten (FAQs) zum Thema "Abo-Fallen"? Sie haben eine andere Frage?
Letzte Änderung: 28.10.2022