Ich habe den Vertrag gekündigt. Warum endet mein Vertrag nicht sofort?

  • Bei unbefristeten Abos muss meistens eine Kündigungsfrist eingehalten werden, welche in den AGB zu finden ist.
  • Der Kündigungszeitpunkt liegt immer in der Zukunft, während ein Widerruf den Vertrag rückwirkend auflöst. Eine Kündigung ist immer möglich. Ein Widerruf nur 14 Tage lang.
  • Wenn Sie bei Ihrer Kündigung keinen Termin angeben, wird sie automatisch zum frühestmöglichen Zeitpunkt wirksam.

Bei einem unbefristeten Abo bzw. einer unbefristeten Mitgliedschaft läuft der Vertrag so lange, bis Sie den Vertrag kündigen oder ihn auf eine andere Weise beenden. Innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragsabschluss können Sie das Abo bzw. die Mitgliedschaft noch widerrufen. Danach können Sie den Vertrag nur noch kündigen. Während bei einem Widerruf der Vertrag sofort aufgelöst wird, wird das Abo bzw. die Mitgliedschaft bei einer Kündigung erst zu einem späteren Zeitpunkt beendet. Dieser Zeitpunkt hängt von der vereinbarten Kündigungsfrist und den vereinbarten Kündigungsterminen ab.

Kündigungsfrist und Kündigungstermin

Die Kündigungsfrist ist jener Zeitraum, der zwischen Ihrer Kündigungserklärung und dem gewünschten Vertragsende liegen muss. Kündigungstermine sind bestimmte Zeitpunkte, zu denen der Vertrag enden kann; das Abo bzw. die Mitgliedschaft kann dann nur zu diesen Terminen enden (und nicht bereits nach Ablaufen der Kündigungsfrist). Wenn sowohl Kündigungsfristen als auch Kündigungstermine vereinbart wurden, müssen Sie die Kündigungsfrist bis zum gewünschten Kündigungstermin einhalten, damit die Kündigung zum gewünschten Termin wirksam wird. Ansonsten wird die Kündigung erst zum darauffolgenden Kündigungstermin wirksam und der Vertrag bleibt bis dahin aufrecht.

Beispiel: In den AGB einer Dating-Plattform werden eine Kündigungsfrist von 14 Tagen sowie Kündigungstermine jeweils zum Ende eines Quartals festgelegt. Sandra will den Vertrag mit dem 30.06. beenden. Dafür muss sie die Kündigung bis zum 16.06. erklären, weil zwischen der Kündigungserklärung und dem gewünschten Kündigungstermin 14 Tage liegen müssen. Kündigt sie erst am 20.06., wird ihre Kündigung erst zum nächsten Kündigungstermin am 30.09. wirksam. Der Vertrag bleibt bis dahin aufrecht.

Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Wenn Sie Ihren Abo-Vertrag kündigen, aber dabei nicht die Kündigungsfrist einhalten, endet der Vertrag nicht zu dem von Ihnen gewünschten Termin. Sie müssen in Ihrer Kündigung aber ohnehin keine genauen Kündigungstermin angeben bzw. müssen nicht erklären, wann der Vertrag genau enden soll. Sie können den Vertrag einfach "zum nächstmöglichen Termin" kündigen. Dadurch stellen Sie klar, dass der Vertrag zu - je nach Kündigungsfrist und Kündigungstermin - nächstmöglichen Zeitpunkt enden soll. Auch wenn Sie dies nicht angeben und einfach nur den Vertrag "kündigen", ist Ihre Kündigung  so behandeln, als ob sie unter Einhaltung der vorgeschriebenen Frist zum nächstzulässigen Termin ausgesprochen worden wäre, wenn dies Ihrem mutmaßlichen auch auch für Ihren Vertragspartner erkennbaren Willen zum Zeitpunkt der Kündigung entspricht (RIS-Justiz RS0118103).

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Letzte Änderung: 14.03.2025