Warum nimmt ein anderes Unternehmen Abbuchungen vor?

  • Manchmal laufen Abbuchungen über einen Zahlungsdienstleister, dessen Name auf Ihrer Kreditkartenabrechnung oder auf Ihrem Kontoauszug aufscheint.
  • Ihr Vertragspartner bleibt auch in diesem Fall jedoch das Online-Unternehmen, mit dem Sie den Vertrag abgeschlossen haben.
  • Eine etwaige Kündigung muss immer gegenüber dem Vertragspartner ausgesprochen werden.

Manche Unternehmen setzen Zahlungsdienstleister (zum Beispiel „Webbilling AG“, „Novalnet AG“) ein, die sich, um die Zahlungsabwicklung von Mitgliedschaftsgebühren kümmern. Dadurch nimmt der Zahlungsdienstleister die Abbuchungen vom Bankkonto oder von der Kreditkarte vor. Auch wenn die Zahlungsabwicklung von dem Zahlungsdienstleister vorgenommen wird, bleibt das konkrete Online-Unternehmen Ihr Vertragspartner. Wenn Sie von einem Vertrag zurücktreten oder ein Abo kündigen wollen, müssen Sie sich immer an das Unternehmen wenden.

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Letzte Änderung: 14.03.2025