Sie können zumindest innerhalb der ersten 14 Tage nach Abschluss Ihres Abo bzw. Ihrer Mitgliedschaft Ihren Vertrag widerrufen. Wenn Sie nicht korrekt über Ihr Widerrufsrecht informiert wurden, kann die Frist sogar über ein Jahr laufen.
Sie müssen bei Abschluss Ihrer Abos bzw. Ihrer Mitgliedschaft über Ihr Rücktrittsrecht (= Widerrufsrecht) informiert werden. Das heißt, Sie müssen eine Information darüber erhalten, dass Sie innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragsabschluss den Vertrag bzw. die Mitgliedschaft rückgängig machen können. Außerdem müssen Sie dabei auch ein Formular zu Ausübung Ihres Widerrufsrechts (Widerrufsformular) erhalten. Wenn Sie diese Information sowie ein Widerrufsformular per E-Mail (oder auf einem anderen "dauerhaften Datenträger") erhalten haben, können Sie nur innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragsabschluss zurücktreten.
Wurden Sie vom Unternehmen nicht ordnungsgemäß über ihr gesetzliches Rücktrittsrecht informiert, verlängert sich die Widerrufsfrist um bis zu einem Jahr ("Wie lange ist die Rücktrittsfrist?"). Wenn der Anbieter davor die korrekte Information über das Widerrufsrecht nachholt, indem er Ihnen die Information über das Widerrufsrecht sowie das Widerufsformular in Form eines E-Mails, eines pdf-Dokuments, auf Papier oder in einer sonstigen beständigen Form (eines sogenannten „dauerhaften Datenträgers“) übermittelt, beginnt die 14-tägige Frist in diesem Zeitpunkt an zu laufen.
Beispiel: Richard registriert sich am 15. Jänner für eine dreimonatige Premium-Mitgliedschaft bei einer Dating-Plattform. Bei der Registrierung wird Richard auf die gesetzliche Rücktrittsfrist von 14 Tagen aufmerksam gemacht. Richard erhält darauf auch eine Registrierungsbestätigung per E-Mail. In der Registrierungsbestätigung findet sich jedoch keine Information über das gesetzliche Rücktrittsrecht („Widerrufsbelehrung“) und kein Widerrufsformular. Mitte Februar will Richard vom Vertrag zurücktreten und erkundigt sich bei der Dating-Plattform über sein Rücktrittsrecht. Am 20. Februar übermittelt ihm diese eine Information zu seinem gesetzlichen Rücktrittsrecht mit einem Widerrufsformular und behauptet, dass die Rücktrittsfrist von 14 Tagen bereits am 29. Jänner abgelaufen sei.
In diesem Fall beginnt die Rücktrittsfrist von 14 Tagen aber erst am 20. Februar, da Richard erst an diesem Tag eine „Widerrufsbelehrung“ und das Widerrufsformular auf einem „dauerhaften Datenträger“ (E-Mail, pdf-Dokument oder Ähnliches) erhält. Richard kann also noch vom Vertrag zurücktreten.
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Letzte Änderung: 28.10.2022