Bei unerlaubten Abbuchungen kommt es darauf an, ob es sich um eine SEPA-Lastschrift, eine Kreditkartenzahlung oder eine PayPal-Abbuchung handelt. Eine SEPA-Lastschrift können Sie jedenfalls binnen 8 Wochen zurückbuchen lassen. Für die Rückerstattung von Kreditkartenzahlungen und PayPal-Abbuchungen bestehen eigene Regeln.
Bei unerlaubten Abbuchungen stellen sich zwei Fragen:
Zur Beantwortung dieser Fragen müssen Sie zwischen Abbuchungen aufgrund eines SEPA-Lastschriftmandats (= SEPA-Lastschriften), Abbuchungen von Ihrer Kreditkarte und Abbuchungen über PayPal unterscheiden.
Mit einem SEPA-Lastschriftmandat erteilen Sie die Erlaubnis, dass von Ihrem Bankkonto Abbuchungen vorgenommen werden dürfen. Meist wird für diese Abbuchungen eine vertragliche Grundlage (z. B. ein Kaufvertrag oder ein Abo-Vertrag) bestehen. Wenn diese vertragliche Grundlage wegfällt (z. B. durch den Widerruf eines Kaufvertrags oder die Kündigung eines Abo-Vertrags bzw. einer Mitgliedschaft), dürften keine Abbuchungen mehr von Ihrem Konto vorgenommen werden.
Solange Sie das SEPA-Lastschriftmandat nicht gegenüber dem Onlineshop widerrufen oder bei Ihrer Bank sperren, sind aber weiterhin Abbuchungen von Ihrem Konto möglich. Sie können solche Abbuchungen aber jedenfalls innerhalb von 8 Wochen zurückbuchen lassen. Sie müssen dafür keinen Grund angeben. Es reicht, Ihre Bank zu kontaktieren und der konkreten Abbuchungen zu widersprechen. Um keine unberechtigten Abbuchungen zu übersehen, sollten Sie die Umsätze auf Ihrem Konto im Blick behalten.
Um weitere unberechtigte Abbuchungen zu verhindern, sollten Sie das SEPA-Lastschriftmandat bei Ihrer Bank sperren und auch gegenüber dem Anbieter widerrufen. Mit der Sperre des SEPA-Lastschriftmandats bei Ihrer Bank stellen Sie sicher, dass der Anbieter in Zukunft keine unberechtigten Abbuchungen mehr vornehmen kann. Sie sollten dazu nach Möglichkeit die Gläubiger-Identifikationsnummer („Creditor-ID“) und eine Mandats-Referenznummer (MRN) bekannt geben.
Beispiel: Anton klickt aus Interesse auf eine Werbung für eine Dating-Plattform. Er gelangt auf eine Seite, auf der die Mitgliedschaft als kostenlos beworben wird. Auch als Anton sich anmeldet, wird auf keine Kosten hingewiesen. Anton wird zur Überprüfung seiner Volljährigkeit allerdings angehalten, seine IBAN-Kontonummer anzugeben. Anton schreibt ein paar Nachrichten, aber beendet seine Mitgliedschaft bald wieder. Sechs Wochen später stellt er jedoch fest, dass wöchentlich ein Betrag von € 39,90 von seinem Konto abgebucht wurde.
Anton kann die die wöchentlichen Abbuchungen von EUR 39,90 bei seiner Bank rückgängig machen lassen. Da Anton bei seiner Registrierung nicht auf eine Zahlungspflicht hingewiesen wurde, hat er keinen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen. Anton sollte das bei seiner Registrierung erteilte SEPA-Lastschriftmandat bei seiner Bank löschen lassen und gegenüber der Dating-Plattform widerrufen. Damit stellt er sicher, dass der unseriöse Anbieter nicht weiterhin Geld von seinem Konto abbucht.
Grundsätzlich können Sie eine einmal frei gegebene Kreditkartenzahlung nicht rückgängig machen. Wenn Sie aber eine Zahlung bzw. Abbuchung nicht autorisiert haben (z. B. jemand anderer hat Ihre Kreditkarte verwendet oder es wurde mehr abgebucht, als Sie erlaubt haben), können Sie von Ihrem Kreditkartenunternehmen eine Rückerstattung der abgebuchten Beträge verlangen (siehe "Kann ich eine Kreditkartenzahlung zurückbekommen?"). Aber auch sonst gibt es bei den meisten Kreditkartenunternehmen die Möglichkeit, Umsätze wegen bestimmter Gründe (z. B. Verdacht auf Markenfäschung oder Ware nicht erhalten) zu reklamieren ("Chargeback").
Für ein Kreditkartenunternehmen ist es schwierig, Abbuchungen von einem bestimmten Unternehmen zu unterbinden. Lassen Sie daher Ihre Kreditkarte sperren und beantragen Sie eine neue Kreditkarte. Sind Ihre Kreditkartendaten nämlich einmal in den falschen Händen, kann es jederzeit wieder zu Abbuchungen kommen. Das Kreditkartenunternehmen darf für die neue Kreditkarte kein Entgelt verrechnen. Wenn bei einer Kreditkarte ein Betrag für eine Zahlung "vorgemerkt" oder reserviert ist (d.h. wenn die Abbuchung noch nicht erfolgt ist, aber bereits auf Ihren Einkaufsrahmen gebucht ist), können Sie dem Kreditkartenunternehmen die Zahlung des vorgemerkten Betrags bei Fälligkeit eventuell untersagen.
Sie können PayPal auch als Zahlungsmittel bei einem Abo oder der Registrierung für einen kostenpflichtigen Dienst nutzen. Dabei autorisieren Sie den Anbieter des Abos oder der Mitgliedschaft, die Beträge regelmäßig von Ihrem PayPal-Konto einzuziehen. Die Bedingungen der Autorisierung sind in Ihrem PayPal-Konto verfügbar. Wenn Sie diese Abbuchungen nun stoppen wollen, müssen Sie sich in Ihrem PayPal-Konto anmelden und das Einzugsverfahren zu diesem Anbieter stornieren. Das Einzugsverfahren wird dann auf "inaktiv" gesetzt und der Anbieter kann keine Abbuchungen mehr von Ihrem PayPal-Konto vornehmen.
Sie müssen die Zahlungen und Abbuchungen über PayPal von den in Ihrem PayPal-Konto hinterlegten Zahlungsquellen (z. B. Ihre Kreditkarte oder Ihr Bankkonto) unterscheiden. Wenn Sie Abbuchungen über Ihr PayPal-Konto stoppen wollen, müssen Sie dies in Ihrem PayPal-Konto tun. Sie sollten nicht die von PayPal von Ihrer Zahlungsquelle eingezogenen Lastschriften oder Abbuchungen rückgängig machen, weil diese Ihr Verhältnis zu PayPal (und nicht Ihr Verhältnis zum fraglichen Anbieter) betreffen. PayPal wird ansonsten diese Beträge von Ihnen fordern, weil es die Beträge dem Anbieter gutgebucht hat.
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Letzte Änderung: 07.02.2023