Die gesetzliche Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage. Dies gilt allerdings nur, wenn Sie bei Ihrer Registrierung über die Möglichkeit des Rücktrittsrechts informiert wurden. Ist dies nicht der Fall, verlängert sich das Rücktrittsrecht.
Wurden Sie vom Unternehmen ordnungsgemäß über Ihr Rücktrittsrecht (= Widerrufsrecht) informiert, müssen Sie Ihren Vertrag innerhalb der gesetzlichen Rücktrittsfrist widerrufen. Diese endet 14 Tage nach Ihrer Registrierung. Nach Ablauf dieser 14 Tage können Sie nicht mehr zurücktreten.
Wurden Sie vom Unternehmen nicht ordnungsgemäß über ihr gesetzliches Rücktrittsrecht informiert, verlängert sich die Frist von 14 Tagen bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie eine Information über das Rücktrittsrecht erhalten (maximal jedoch bis zu einem Jahr nach Vertragsabschluss). Diese Information kann in Form eines E-Mails, eines pdf-Dokuments, auf Papier oder in einer sonstigen beständigen Form (eines sogenannten „dauerhaften Datenträgers“) bereitgestellt werden.
Richard registriert sich am 15. Jänner für eine dreimonatige Premium-Mitgliedschaft bei einer Dating-Plattform. Bei der Registrierung wird Richard auf die gesetzliche Rücktrittsfrist von 14 Tagen aufmerksam gemacht. Richard erhält darauf auch eine Registrierungsbestätigung per E-Mail. In der Registrierungsbestätigung findet sich jedoch keine Information über das gesetzliche Rücktrittsrecht („Widerrufsbelehrung“). Mitte Februar will Richard vom Vertrag zurücktreten und erkundigt sich bei der Dating-Plattform über sein Rücktrittsrecht. Am 20. Februar übermittelt ihm diese eine Information zu seinem gesetzlichen Rücktrittsrecht. Dort heißt es, dass die Rücktrittsfrist von 14 Tagen bereits am 29. Jänner abgelaufen sei.
In diesem Fall beginnt die Rücktrittsfrist von 14 Tagen aber erst am 20. Februar, da Richard erst an diesem Tag eine „Widerrufsbelehrung“ auf einem „dauerhaften Datenträger“ (E-Mail, pdf-Dokument oder Ähnliches) erhält. Richard kann also noch vom Vertrag zurücktreten.
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