Ja. Eine Kündigung ist wirksam, sobald Sie vom Unternehmen empfangen wurde beziehungsweise sobald die Kündigung in den „Machtbereich“ des Unternehmens gelangt ist.
Es reicht, dass ein E-Mail oder ein postalisches Schreiben im E-Mail-Konto oder im Postkasten des Unternehmens ankommt und das Unternehmen davon Kenntnis nehmen konnte. Es ist egal, ob Ihre Kündigung in weiterer Folge tatsächlich behandelt oder eine Kündigungsbestätigung geschickt wird. Ihre Kündigung ist also auch dann wirksam, wenn Sie keine Kündigungsbestätigung erhalten.
Wenn Sie eine Kündigung über die Website www.online-kuendigen.at als E-Mail (an die dort hinterlegten E-Mail-Adressen der Unternehmen) abschicken, erhalten Sie eine Bestätigung, dass Ihr E-Mail und damit die Kündigung angekommen ist. Mit dieser Bestätigung können Sie beweisen, dass die Kündigung vom Unternehmen empfangen wurde und damit wirksam ist.
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