Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mancher Unternehmen sind bestimmte Informationen und eine bestimmte Form für eine wirksame Kündigung erforderlich. Nach österreichischem Recht dürfen aber keine strengeren Anforderungen als die Schriftform vereinbart werden. Aus der Kündigung muss allerdings klar hervorgehen, wer welchen Vertrag kündigen will.
Laut den AGB vieler Unternehmen müssen in der Kündigungserklärung bestimmte Informationen (zum Beispiel E-Mail-Adresse bei der Registrierung, Benutzername, Kundennummer, Chiffre) angegeben werden. Allerdings wird eine Kündigung auch dann wirksam, wenn diese Informationen darin fehlen. Die einzige formale Voraussetzung, die nach österreichischem Recht vereinbart werden darf, ist die Schriftform der Kündigungserklärung (siehe unten: „Muss meine Kündigung unterschrieben sein?“).
Aus Ihrer Kündigungserklärung muss aber hervorgehen, dass Sie und keine andere Person den Vertrag beenden möchten. Das Unternehmen muss erkennen können, von wem die Kündigungserklärung kommt und welcher Vertrag gekündigt wird. In folgenden Fällen wird das Unternehmen dies nicht unbedingt erkennen können:
In diesen Fällen müssen Sie eventuell zusätzliche Angaben in der Kündigungserklärung machen oder Ihre Identität nachweisen. Ansonsten könnte das Unternehmen die Kündigung als nicht wirksam erklären, weil sie keinem konkreten Vertrag zugeordnet werden konnte.
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