Datenschutzrecht

Allgemeines

  • Das Datenschutzrecht regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten und schützt Ihre Privatsphäre. Der Schutz personenbezogener Daten ist allerdings kein unbeschränktes Recht. Es muss Im Einzelfall gegen andere Rechte abgewogen werden.
  • Grundsätzlich muss sich jede Person, jedes Unternehmen, jede Behörde, jede Einrichtung und jede andere Stelle an das Datenschutzrecht halten.
  • Die Datenschutz-Grundverordnung gilt nicht für Datenverarbeitungen durch natürliche Personen bei rein persönlichen und familiären Tätigkeiten („Haushaltsausnahme“ oder „Household exemption“). Es darf aber kein Bezug zu einer beruflichen und wirtschaftlichen Tätigkeit bestehen.
  • Ja. Wenn sich Unternehmen an den europäischen Markt richten, unterliegen Sie dem europäischen Datenschutzrecht.
  • Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. Eine Person ist identifiziert, wenn sie durch bestimmte Merkmale unverwechselbar als genau diese Person erkennbar ist. Identifizierbar ist eine Person dann, wenn sie aufgrund der Zuordnung zu einer Kennung (zum Beispiel durch eine Kennnummer, durch Standortdaten oder einer Online-Kennung) und einem entsprechenden Zusatzwissen bestimmt werden kann.
  • Personenbezogene Daten müssen einen Bezug zu einer bestimmten oder zumindest bestimmbaren Person aufweisen, ansonsten würde es sich eben nicht um personenbezogene Daten handeln.
  • Die DSGVO spricht nicht von sensiblen Daten, sondern von „besonderen Kategorien personenbezogener Daten“ und meint damit zum Beispiel die Herkunft, die sexuelle Orientierung oder die Religion.
  • Pseudonymisierte Daten sind Daten, die ohne zusätzliche Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können.
  • Anonymisierte Daten sind Daten, die keiner spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können.

Regeln für die Datenverarbeitung

Rechte im Datenschutz

  • Jede betroffene Person kann von Verantwortlichen Auskunft darüber verlangen, ob betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden.
  • Das Auskunftsbegehren können Sie grundsätzlich formlos stellen. Sie müssen auch nicht begründen, wieso Sie eine Auskunft wollen. Die oder der Verantwortliche kann allerdings einen Identitätsnachweis von Ihnen verlangen. Nachdem Ihr Auskunftsersuchen eingelangt ist, darf die oder der Verantwortliche Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr löschen.
  • Als betroffene Person haben Sie das Recht unrichtige personenbezogener Daten wie eine alte Adresse berichtigen zu lassen. Grundsätzlich sind Verantwortliche aber ohnehin verpflichtet, unrichtige personenbezogene Daten zu berichtigen.
  • Als betroffene Person können Sie verlangen, dass der Verantwortliche Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich löscht, sofern keine Rechtsgrundlage für die Speicherung besteht.
  • Einen Antrag auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie formlos stellen. Bei elektronischen Datenverarbeitungen sollte die Möglichkeit bestehen, den Löschungsantrag elektronisch zu stellen. Das Löschungsersuchen sollte Angaben zu Ihnen und zum Grund für die Löschung enthalten.
  • Das Recht auf „Vergessenwerden“ ist dem Recht auf Löschung nicht ganz identisch: Das Recht auf „Vergessenwerden“ bezieht sich nur auf Ergebnisse in Suchmaschinen. Sie haben ein Recht darauf, bestimmte Ergebnisse, die bei der Suche Ihres Namens erscheinen, löschen zu lassen.
  • Dies kommt immer auf den Einzelfall an und hängt von der Art der verarbeiteten und veröffentlichten Daten sowie dem Informationsinteresse der Allgemeinheit ab.
  • Unter gewissen Voraussetzungen können Sie verlangen, dass Ihre personenbezogenen Daten nur eingeschränkt verarbeitet werden.
  • Das Recht auf Datenübertragbarkeit ermöglicht Ihnen, Ihre personenbezogenen Daten von einem Verantwortlichen zu einem anderen Verantwortlichen oder auch von einer IT-Umgebung zu einer anderen zu übergeben.
  • Durch das Widerspruchsrecht können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine rechtmäßige Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unterbinden.
  • Bevor Daten über Sie erhoben werden, müssen Sie beispielsweise über den Zweck der Datenverarbeitung, Ihre Rechte und über die Kontaktdaten des Verantwortlichen informiert werden.
  • In einer Datenschutzerklärung informieren Verantwortliche die betroffenen Personen darüber, welche Datenverarbeitungen vorgenommen werden. Die betroffenen Personen können beispielsweise BesucherInnen einer Webseite sein. Wichtig dabei ist, dass eine Datenschutzerklärung keine datenschutzrechtliche Einwilligung zu bestimmten Datenverarbeitungen darstellt.

Datenschutzrechtsverletzung

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