Jede betroffene Person kann vom Verantwortlichen Auskunft darüber verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Sie können vom Verantwortlichen Auskunft über jene Daten verlangen, die der Verantwortliche über Sie verarbeitet. Auch wenn der Verantwortliche keine personenbezogenen Daten von Ihnen verarbeitet, muss eine „Negativauskunft“ erteilt werden, also eine Bestätigung, dass keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Wenn der Verantwortliche allerdings personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, muss er Auskunft über diese personenbezogenen Daten sowie über folgenden Punkte geben:
Im Gegensatz zu den Informationen, die Ihnen als betroffene Person bei der Erhebung Ihrer Daten zur Verfügung gestellt werden, erhalten Sie im Rahmen Ihres Auskunftsersuchens materielle Einblick in die verarbeiteten Daten beim Verantwortlichen (und gegebenenfalls der AuftragsverarbeiterInnen).
Der Student Jürgen beantragt bei einer Bank einen Kredit, um ein Auto kaufen zu können. Die Bank gewährt Jürgen allerdings keinen Kredit, weil eine automatisierte Bonitätsprüfung negativ ausfiel. Nach einem entsprechenden Ersuchen muss die Bank unter anderem Auskunft darüber geben, wie die Entscheidung über Jürgens fehlende Bonität zustande kam. Außerdem muss die Bank darüber informieren, dass Jürgen eine Beschwerde an die Datenschutzbehörde erheben kann.
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