Was ist eine Bewertungsplattform?

  • Auf Bewertungsplattformen können Konsument:innen Ihre Meinung zu Produkten, Unternehmen usw. öffentlich äußern.
  • Solche öffentlichen Bewertungen helfen anderen bei der Entscheidung, ob Sie ein bestimmtes Produkt kaufen oder eine bestimmte Dienstleistung (Hotel, Arzt, Restaurant usw.) in Anspruch nehmen sollen.
  • Vielfach wird für eine hervorgehobene Sichtbarkeit auf einer Bewertungsplattform Geld bezahlt. Solche Inhalte müssen klar als „Anzeige“, „Werbung“, „Sponsored“ oder „Gesponsert“ gekennzeichnet sein.

Eine Bewertungsplattform dient dazu, Meinungen und Erfahrungen zu bestimmten Produkten oder Unternehmen austauschen zu können. Die abgegebenen Bewertungen sind typischerweise öffentlich abrufbar, damit sie von anderen Personen gelesen werden können. Andere Personen können damit sehen, welche Erfahrungen jemand mit bestimmten Produkt oder Unternehmen gemacht hat und ihre Entscheidungen danach ausrichten.

Unterschiedliche Arten von Bewertungsplattformen

Bekannte Beispiele für solche Bewertungsplattformen sind die folgende Webseiten:

Eine Bewertungsplattform kann auch in eine andere Webseite integriert sein, obwohl diese nicht primär eine Bewertungsplattform ist. Solche integrierten Bewertungsplattformen sind typischerweise auf Webseiten zu finden, die die bewerteten Waren oder Dienstleistungen verkaufen oder potenzielle Käufer:innen vermitteln (zum Beispiel Amazon, Booking.com oder Geizhals).

Bezahlte Anzeigen

Auf vielen Bewertungsplattformen können Unternehmen dafür bezahlen, dass Ihr Produkt oder Ihr Unternehmensprofil den Nutzer:innen einer Bewertungsplattform besonders attraktiv angezeigt wird oder bei entsprechenden Anfragen über Suchmaschinen besser gefunden wird. Nutzer:innen der Bewertungsplattform stoßen dadurch bei ihrer Suche zuerst auf diese (bezahlten) Premium-Inhalte und glauben, dass ihnen das für sie relevanteste Suchergebnis angezeigt wird, obwohl es sich lediglich um eine bezahlte Anzeige handelt.

Bewertungsplattformen sind daher verpflichtet, gesponserte Produkte oder Profile als solche zu kennzeichnen. Das bedeutet, dass Werbung auf Bewertungsplattformen, klar und eindeutig als solche erkennbar sein müssen (§ 6 Abs 1 E-Commerce Gesetz). Auch Inhalte auf Webseiten, für deren Veröffentlichung bezahlt wurde, müssen mit Wörtern wie „Anzeige“ oder „Werbung“ gekennzeichnet werden (§ 26 Mediengesetz). Auf manchen Plattformen werden solche werbenden Inhalte oder Profile auch mit den Begriffen „Ads“, „Sponsored“ oder „Gesponsert“ gekennzeichnet.

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Letzte Änderung: 23.12.2025