In bestimmten Fällen haben Sie kein Widerrufsrecht. Das betrifft zum Beispiel Waren, bei denen eine Rückgabemöglichkeit nicht fair wäre. Kein Widerrufsrecht gibt es auch bei bestimmten Dienstleistungen. Außerdem kann das Widerrufsrecht in manchen Fällen frühzeitig erlöschen.
Grundsätzlich können Sie einen online geschlossenen Vertrag innerhalb einer Frist von 14 Tagen widerrufen. Im Fall des sofortigen Beginns von Dienstleistungen und des Kaufs eines digitalen Inhalts kann das Widerrufsrecht unter bestimmten Voraussetzungen frühzeitig erlöschen. Darüber hinaus gibt generelle Ausnahmen vom gesetzlichen Rücktrittsrecht:
Für die Online-Bestellung bestimmter Waren bzw. Produkte besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Dazu zählen zum Beispiel:
Wenn Sie online bestimme (digitale) Dienste bzw. Dienstleistungen buchen oder Eintrittskarten für bestimmte Orte kaufen, können Sie eine solche Online-Buchung grundsätzlich widerrufen. Es gibt allerdings Ausnahmen von diesem gesetzlichen Rücktrittsrecht:
Das Rücktrittsrecht ist in Fällen des § 18 Abs 1 Z 10 FAGG (Hotelbuchung, Tickets, Freizeitdienstleistung usw.) nur dann ausgeschlossen, wenn diese Dienstleistungen für einen bestimmten Zeitraum bzw. Zeitpunkt gebucht werden (was typischerweise der Fall ist). Wenn Sie hingegen einen noch nicht terminfixierten Gutschein für eine solche Dienstleistung online erwerben, können Sie den Kauf dieses Gutscheins noch innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
Es gibt gewisse Bereiche, die nicht dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) unterliegen (siehe § 1 FAGG). In diesen Bereichen besteht kein Widerrufsrecht nach § 11 FAGG. Es besteht aber möglicherweise ein Rücktrittsrecht nach einem anderen Gesetz.
Das Widerrufsrecht nach § 11 FAGG gilt nur bei Verträgen zwischen Konsument:innen und Unternehmen. Bei einem Kauf über eine Kleinanzeigenplattform (z.B. Willhaben, Vinted usw.) kaufen Sie typischerweise von einer anderen Privatperson. In diesem Fällen haben Sie kein Widerrufsrecht. Wenn Sie allerdings über die Kleinanzeigenplattform von einer unternehmerisch tätigen Person kaufen, haben Sie ein Widerrufsrecht. Eine unternehmerische Tätigkeit kann sich etwa darin zeigen, dass die verkaufende Person sehr oft Anzeigen schaltet und diese sehr ansprechend gestaltet, sie immer wieder gleichartige Waren anbietet und über ein erhöhtes technisches und rechtliches Wissen über den Verkauf von Waren verfügt (siehe EuGH C‑105/17, Kamenova).
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Letzte Änderung: 04.08.2022