Das Widerrufsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz besteht bei einem online abgeschlossenen Vertrag. Der Kaufvertrag muss im Wege des "Fernabsatzes" (d. h. im Rahmen eines Distanzgeschäfts) abgeschlossen worden sein.
Maßgeblich ist, ob der Unternehmer seinen Vertrieb organisatorisch – zumindest auch – auf einen regelmäßigen Absatz per Distanzgeschäft (Fernabsatz) ausgerichtet hat. Dies ist klarerweise bei Onlineshops der Fall. Erfasst werden aber etwa auch Websites mit einer Bestellmöglichkeit, Callcenter, Warenkataloge mit Bestellkarten, Teleshopping und anderes. Es wird kein standardisierter Geschäftsabschluss in einem Webshop vorausgesetzt, auch telefonisch oder per E-Mail zustande gekommene Verträge können Fernabsatzverträge sein (9 Ob 39/22h und 2 Ob 44/23v). Selbst Bestellungen an Online-Terminals in den Geschäftsräumen des Unternehmers können darunter fallen, wenn mit ihnen keine Möglichkeit zur persönlichen Beratung und/oder Hilfestellung einhergeht (6 Ob 36/20t).
Nicht ausreichend sind aber Websites, der nur die Daten und der Leistungsumfang des Unternehmers zu entnehmen sind, wenn sie nur der Information des Verbrauchers und der Möglichkeit einer Kontaktaufnahme dienen, darüber hinaus aber für den Geschäftsabschluss eine persönliche Kontaktaufnahme und ein Ausverhandeln des konkreten Vertragsgegenstands und der Vertragskonditionen erforderlich sind (so meist die Homepages von Dienstleistern).
In der Praxis verwehren Unternehmen das Widerrufsrecht immer wieder mit dem Hinweis, dass die Ware sei im Ladengeschäft abgeholt worden sei. Wenn Sie Ihre Bestellung aber online abgegeben haben ("Click-and-Collect"), können Sie den Vertragsabschluss widerrufen. Denn ein online ("im Fernabsatz") abgeschlossener Vertrag kann widerrufen werden, auch wenn der Kaufgegenstand persönlich abgeholt oder übergeben werden sollte. Ob die Erfüllung des Vertrags in Distanz oder unter persönlichem Kontakt der Vertragsparteien erfolgt, spielt nämlich keine Rolle (6 Ob 36/20t). Wenn Sie ein Produkt also online bestellen und der Vertrag bereits online zustande gekommen ist, haben Sie auch dann ein Widerrufsrecht, auch wenn Sie das von der Filiale oder vom Laden abholen.
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Letzte Änderung: 02.01.2026