Habe ich bei Ladenabholung ein gesetzliches Rücktrittsrecht?

  • Ob ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht, hängt von der Art des Vertragsabschlusses ab. Die Art der Übergabe (Versand oder Ladenabholung) ist irrelevant. Unternehmer können Ihnen das Rücktrittsrecht nicht verwehren, wenn Sie eine online bestellte Ware im Laden abholen.
  • Die Bestellung muss nicht gezwungenermaßen über das Internet erfolgen. Auch unter Fernabsatz fallen Verträge, welche per E-Mail bzw. telefonisch abgeschlossen werden.
  • Maßgeblich ist, ob der Unternehmer seinen Vertrieb auch auf Fernabsatz ausrichtet. Zusätzlich zu Onlineshops zählen auch Callcenter, Warenkataloge mit Bestellkarten und Teleshopping zum Fernabsatz.

Das Widerrufsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz besteht bei einem "im Fernabsatz" abgeschlossenen Vertrag. Maßgeblich ist, ob der Unternehmer seinen Vertrieb organisatorisch – zumindest auch – auf einen regelmäßigen Absatz per Distanzgeschäft (Fernabsatz) ausgerichtet hat. Dies ist klarerweise bei Onlineshops der Fall. Erfasst werden aber etwa auch Websites mit einer Bestellmöglichkeit, Callcenter, Warenkataloge mit Bestellkarten, Teleshopping und anderes. Es wird kein standardisierter Geschäftsabschluss in einem Webshop vorausgesetzt, auch telefonisch oder per E-Mail zustande gekommene Verträge können Fernabsatzverträge sein (9 Ob 39/22h und 2 Ob 44/23v). Auch Bestellungen an Online-Terminals in den Geschäftsräumen des Unternehmers können darunter fallen, wenn mit ihnen keine Möglichkeit zur persönlichen Beratung und/oder Hilfestellung einhergeht (6 Ob 36/20t).

Nicht ausreichend sind aber Websites, der nur die Daten und der Leistungsumfang des Unternehmers zu entnehmen sind, wenn sie nur der Information des Verbrauchers und der Möglichkeit einer Kontaktaufnahme dienen, darüber hinaus aber für den Geschäftsabschluss eine persönliche Kontaktaufnahme und ein Ausverhandeln des konkreten Vertragsgegenstands und der Vertragskonditionen erforderlich sind (so meist die Homepages von Dienstleistern).

In der Praxis verwehren Unternehmen das Rücktrittsrecht immer wieder mit dem Hinweis, die Ware sei im Ladengeschäft abgeholt worden. Sie geben an, dass deshalb das gesetzliche Rücktrittsrecht nicht gilt. Haben Sie den Vertrag aber online abgeschlossen, ist ein Rücktritt vom Vertrag möglich. Es bleibt bei einem online abgeschlossenen Vertrag, auch wenn Sie die Ware aus dem Geschäft abholen. Ob die Kommunikation nach dem Vertragsabschluss oder die Erfüllung des Vertrags in Distanz oder – wie oft bei Lieferung der Ware durch den Unternehmer oder Selbstabholung durch den Verbraucher – unter persönlichem Kontakt der Vertragsparteien erfolgt, spielt aber keine Rolle (6 Ob 36/20t). Wenn Sie ein Produkt also online bestellen und der Vertrag bereits online zustande kommt, haben Sie auch dann ein Widerrufsrecht, wenn Sie sich das Produkt nicht schicken lassen, sondern von der Filiale oder vom Laden abholen.

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Letzte Änderung: 12.03.2025