Sie können auf Ihr Widerrufsrecht nicht verzichten. Es handelt sich um zwingendes Recht, das Sie vertraglich nicht ausschließen können. In bestimmten Fällen kann Ihr Widerrufsrecht aber unter bestimmten Voraussetzungen frühzeitig (d.h. noch vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist) erlöschen.
Das Widerrufsrecht ist ein zwingendes Recht zugunsten von Konsument:innen. Sie können auf Ihr Widerrufsrecht nicht verzichten. Auch wenn Sie eine Checkbox ankreuzen, wonach Sie auf Widerrufsrecht verzichten, ist ein solcher Verzicht nicht wirksam. Man kann von zwingendem Konsumentenschutzrecht nämlich nicht durch eine abweichende Vereinbarung abgehen, weder durch eine Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) noch durch einen ausdrücklichen Verzicht des:der Konsument:in.
Es gibt allerdings bestimmte Fälle, in denen Ihr Widerrufsrecht unter bestimmten Voraussetzungen frühzeitig erlöschen kann (z.B. bei bereits erfolgter Konsumation von Dienstleistungen oder bei der sofortigen Bereitstellung eines digitalen Inhalts). In diesem Fall „verlieren“ Sie Ihr Widerrufsrecht, weil der Vertrag nicht mehr vollständig rückgängig gemacht werden kann (z.B. Sie haben die Dienstleistungen bereits vollständig konsumiert oder den digitalen Inhalt auf Ihr Smartphone oder Notebook heruntergeladen).
Das Widerrufsrecht erlischt allerdings in diesen Fällen nur dann, wenn Sie sich vorher ausdrücklich mit dem frühzeitigen Beginn des Vertrags einverstanden erklärt haben. Sie müssen zum Beispiel eine Checkbox mit folgendem Inhalt anhaken:
"Hiermit erteile ich meine Zustimmung zur unverzüglichen Ausführung des Vertrags und nehme zur Kenntnis, dass ich mein Recht auf Widerruf des Vertrags verliere, sobald das Herunterladen oder Streaming des digitalen Inhalts beginnt."
Eine solche Zustimmung (d.h. durch Ankreuzen einer Checkbox) wird manchmal fälschlicherweise als „Verzicht auf Widerrufsrecht“ bezeichnet.
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Letzte Änderung: 12.04.2022