Kann ich die Anmeldung für Mitgliedschaften bzw. Kurse widerrufen?

  • Das gesetzliche Rücktrittsrecht gilt grundsätzlich auch für online abgeschlossene Verträge über (digitale) Dienstleistungen, wie zum Beispiel Mitgliedschaften.
  • Beachten Sie: Mitgliedschaften (z.B.: Fitnesscenter oder Datingplattformen) können binnen 14 Tagen widerrufen werden, sofern Sie sich online registriert haben. Widerrufen Sie Ihre Mitgliedschaft bzw. erklären Ihren Rücktritt, kann es sein, dass Sie für Ihre bis dahin in Anspruch genommenen Leistungen anteilig bezahlen müssen. Dies jedoch nur dann, wenn der Unternehmer Sie im Vorhinein darüber informiert hat und Sie bei Vertragsabschluss ausdrücklich zugestimmt haben (etwa mittels einer Checkbox), dass Sie die Leistungen mit sofortiger Wirkung in Anspruch nehmen wollen. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, müssen Sie auch nichts anteilig zahlen.
  • Ein Widerruf für Kurse, welche zu einem bestimmten Termin stattfinden, Konzerte, Hotelbuchungen oder dergleichen ist nicht möglich.

Das Rücktrittsrecht gilt nicht für Kaufverträge über Waren, sondern auch für online abgeschlossene Verträge über Dienstleistungen. Dies umfasst nicht nur normale (analoge) Dienstleistungen (noch nicht terminfixierte Kurse, Mitgliedschaft beim Fitness-Center usw.), sondern auch digitale Dienstleistungen (z.B. die Nutzung digitaler Dienste wie sozialer Medien, Dating-Plattformen, Streamingdienste oder Cloud-Software). Sie können also auch solche Online-Verträge ohne Grund innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss widerrufen (siehe zu einer möglichen Verlängerung der Widerrufsfrist hier). Sie müssen allerdings gewisse Ausnahmen und Beschränkungen („Kann ich auch die Online-Buchung von Dienstleistungen widerrufen?“) und folgende Besonderheiten beachten:

Mitgliedschaften (Fitness-Center, Dating- Plattform usw.)

Sie können einen online abgeschlossen Vertrag über eine Mitgliedschaft (Fitness-Center, Dating-Plattform, usw.) innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Voraussetzung dabei ist aber, dass Sie sich online registriert bzw. angemeldet haben. Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft nach Ihrer Anmeldung widerrufen, müssen Sie für den bis dahin konsumierten Teil der Mitgliedschaft bezahlen, wenn folgende Voraussetzungen eingehalten wurden:

  • Sie haben ausdrücklich verlangt (z.B. durch Ankreuzen eines Kästchens), dass Sie die Leistungen bzw. Dienstleistungen im Rahmen der Mitgliedschaft sofort (d.h. bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist) in Anspruch nehmen können.
  • Sie haben ausdrücklich zur Kenntnis genommen, dass Sie im Fall der teilweisen Konsumation der Mitgliedschaft die anteiligen Kosten bezahlen müssen.

Sie müssen also typischerweise eine Checkbox mit dem folgenden Inhalt ankreuzen:

"Hiermit verlange ich, dass die Mitgliedschaft unverzüglich und noch vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist beginnen soll. Ich nehme zur Kenntnis, dass ich einen anteiligen Betrag für bereits erbrachten Leistungen bezahlen muss."

Sie müssen einen anteiligen Betrag bezahlen, der verhältnismäßig dem entspricht, was Sie im Vergleich für den vollen Zeitraum der Mitgliedschaft bezahlen sollten (§ 14 Abs 3 Fern - und Auswärtsgeschäfte-Gesetz- FAGG). Wenn der Preis der Mitgliedschaft überhöht ist, sollte der Marktwert der erbrachten Leistungen für den anteiligen Betrag zugrunde gelegt werden.

Beispiel: Kurt registriert sich online bei einer Dating-Plattform für eine kostenpflichtige 1-Jahr-Mitgliedschaft. Er wird vor seiner kostenpflichtigen Registrierung gefragt, ob er die Dating-Plattform bereits vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist nützen möchte. Kurt nimmt zur Kenntnis, dass er im Fall des Widerrufs für den bis dahin bereits konsumierten Zeitraum bezahlen muss, und bestätigt dies durch Ankreuzen einer Checkbox. 10 Tage später stellt Kurt fest, dass Online-Dating nichts für ihn ist und widerruft den Vertrag. Kurt kann den Vertrag widerrufen, aber muss zumindest den Anteil des Jahresentgelts für die bereits konsumierten 10 Tage (= Jahresentgelt * 10/365) bezahlen.

Wenn die oben genannten zwei Voraussetzungen allerdings nicht eingehalten werden, müssen Sie für (auch vollständig) erbrachte Dienstleistungen nichts bezahlen (§ 16 Abs 2 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz). Wenn die zwei Voraussetzungen hingegen eingehalten wurden, können Sie vom Vertrag nicht mehr zurücktreten, wenn die Dienstleistungen bzw. Leistungen vollständig erbracht wurden (8 Ob 122/17z).

Beispiel: Kurt registriert sich online bei einer Dating-Plattform für eine kostenpflichtige 1-Jahr-Mitgliedschaft. Bei seiner Anmeldung muss er kein Kästchen ankreuzen, wonach er die Dating-Plattform bereits vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist nützen möchte. 10 Tage später stellt Kurt fest, dass Online-Dating nichts für ihn ist und widerruft den Vertrag. Kurt kann den Vertrag widerrufen und muss für die 10 Tagen nichts bezahlen, weil er die sofortige Erbringung der Dienstleistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist nicht verlangt hat.

Widerruf von Anmeldung für Kurse?

Bei online abgeschlossenen Verträgen über gewisse Dienstleistungen, die zu einem bestimmten Termin stattfinden sollen bzw. für eine bestimmten Zeitraum gebucht werden, gibt es kein Widerrufsrecht (§ 18 Abs 1 Z 10 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz - FAGG). Darunter fallen auch „Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden“. Welche Verträge konkret darunterfallen, wird vom Gesetz nicht weiter geregelt. Sicher darunter fallen etwa Hotelbuchungen oder der Kauf von Tickets für Kultur- und Sportveranstaltungen. Es muss im Einzelfall geprüft werden, ob der von Ihnen online gebuchte Kurs als eine Freizeitdienstleistung gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG zu verstehen ist und das Widerrufsrecht daher entfällt (sofern der Kurs bereits für einen bestimmten Zeitraum gebucht wurde) oder nicht. Wenn für den:die Kursanbieter:in objektiv erkennbar ist, dass der Besuch des Kurses in keinem Zusammenhang mit Ihrer Freizeit stehen soll, können Sie Ihr Online-Anmeldung für den Kurs widerrufen.

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Letzte Änderung: 07.03.2025